STRABAG AG
Hoppegarten
(vormals Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG)
Bekanntmachung über die Abfindung
der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
STRABAG AG, Köln
ISIN DE000A0Z23N2 / WKN A0Z23N
Die Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG, Hoppegarten („Ilbau“) und die STRABAG AG, Köln, („STRABAG“) haben am 30. Dezember 2016 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der STRABAG erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der STRABAG vom 24. März 2017 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der STRABAG auf die Hauptaktionärin Ilbau gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 27. Dezember 2017 in das Handelsregister der STRABAG beim Amtsgericht Köln unter HRB 556 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 29. Dezember 2017 in das Handelsregister der Ilbau beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter HRB 16050 FF eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der STRABAG sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Ilbau sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der STRABAG in das Eigentum der Ilbau übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden und die (alte) STRABAG als übertragender Rechtsträger erloschen. Ferner ist mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung die Ilbau in „STRABAG AG“ umfirmiert worden.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der STRABAG eine von der Ilbau (nunmehr firmierend als „STRABAG AG“) zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 300,00 je auf den Namen lautende Stückaktie der STRABAG (ISIN DE000A0Z23N2). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Köln ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der STRABAG an – frühestens jedoch ab Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Ilbau – mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der STRABAG erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der STRABAG durch die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
über die jeweilige Depotbank. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der STRABAG brauchen hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der STRABAG provisions- und spesenfrei.
Hoppegarten, im Januar 2018
STRABAG AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 4. Januar 2018