In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der LHA Internationale Lebensmittelagentur Krause AG hat der Gutachter nach Mitteilung des Gerichts sein Sachverständigengutachten vorgelegt. Herr Wirtschaftsprüfer Rüssmann kommt darin auf Basis der damals vorgelegten Planzahlen auf eine Barabfindung von EUR 18,48 bzw. 17,88 (während die Hauptaktionärin lediglich EUR 15,- geboten hatte). Auf der Basis aktualisierter Planzahlen, die dem Gutachter allerdings erst Jahre später 2016 von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt worden sind, hält der Gutachter EUR 14,61 bzw. EUR 14,19 für angemessen.
Die Gutachtenerstellung war durch Befangenheitsanträge der Antragsgegnerin verzögert worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2015/04/spruchverfahren-squeeze-out-lha.html
Landgericht Mühlhausen, Az 1 HK O 2/12
Vogel u.a. ./. LHA Holding A. und R. Krause GbR
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gnauck, 99084 Erfurt
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