Amtsgericht Köln Aktenzeichen: HRB 556 Bekannt gemacht am: 27.12.2017 20:03 Uhr
Veränderungen
27.12.2017
HRB 556: STRABAG AG, Köln, Siegburger Straße 241, 50679 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2016 mit der Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG mit Sitz in Hoppegarten (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 16050 FF) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Die Hauptversammlung vom 24.03.2017 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG mit Sitz in Hoppegarten (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 16050 FF) als übernehmendem Rechtsträger aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 30.12.2016 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die vorbezeichnete Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG, gegen Barabfindung beschlossen. Der Beschluss wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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27.12.2017
HRB 556: STRABAG AG, Köln, Siegburger Straße 241, 50679 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2016 mit der Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG mit Sitz in Hoppegarten (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 16050 FF) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Die Hauptversammlung vom 24.03.2017 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG mit Sitz in Hoppegarten (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 16050 FF) als übernehmendem Rechtsträger aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 30.12.2016 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die vorbezeichnete Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG, gegen Barabfindung beschlossen. Der Beschluss wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Hintergründe zur Freigabe des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs:
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