Das Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Medisana AG ist vergleichsweise beendet worden. Der Vergleich sieht eine Erhöhung der Barabfindung von 2,81 Euro auf 3,40 Euro vor. Der Erhöhungsbetrag je Aktie in Höhe von EUR 0,59 wird gemäß § 327b Abs. 2 AktG ab dem 24. Oktober 2016 in Höhe von jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen