EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Karlsruhe
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Erwerbsangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Karlsruhe
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Erwerbsangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter: EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 107956
Zielgesellschaft:
ZEAG Energie AG
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 100322
ISIN DE0007816001
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (die 'Bieterin') hat entschieden, den Aktionären der ZEAG Energie AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (Barangebot) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag des Grundkapitals von rund EUR 5,13 je Aktie der ZEAG Energie AG mit der ISIN DE0007816001 (die ZEAG-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung zu erwerben (das 'Erwerbsangebot'), was hiermit unverzüglich veröffentlicht wird. Der Angebotspreis soll dem noch zu ermittelnden gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der ZEAG-Aktien während der letzten drei Monate vor dem 15. Juli 2015 entsprechen. Das Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum Erwerbsangebot und weiterer das Angebot betreffender Informationen (jeweils in deutscher Sprache) erfolgt im Internet unter
'http://www.enbw.com/erwerbsangebot-zeag/ '.
Die Angebotsunterlage zum Erwerbsangebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht.
Karlsruhe, den 20.07.2015
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Der Vorstand
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von ZEAG-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von ZEAG-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der ZEAG-Aktien erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Angebotsunterlage und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Nach Gestattung
der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Bieterin die Angebotsunterlage unverzüglich veröffentlichen. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen. Investoren und Inhabern von ZEAG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen fachkundigen Rat zur Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Erwerbsangebots einzuholen.