Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Mainz-Kastel, 26. Juni 2015 - Der Vorstand der Cybits Holding AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage einen Segmentwechsel für die derzeit im General Standard an der Deutschen Börse, Frankfurt, gehandelten Aktien in den sogenannten Entry Standard der Deutschen Börse, Frankfurt, beschlossen.
Der Vorstand wird daher den Widerruf der Zulassung der Aktien der Cybits Holding AG zum Regulierten Markt der Deutschen Börse, Frankfurt, beantragen und anschließend eine Notierung der Aktien im Entry Standard der Deutschen Börse, Frankfurt, beantragen.
Der Vorstand geht davon aus, dass der Handel im Regulierten Markt voraussichtlich um die Jahres-wende 2015/16 enden und dann der Handel der Aktien im Entry Standard aufgenommen wird. Die Einbeziehung in den Entry Standard soll mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zu diesem Schritt entschlossen, um die mit der Börsennotie-rung verbundenen Kosten im Interesse der Gesellschaft deutlich zu reduzieren. Nach Auffassung des Vorstandes und Aufsichtsrates bietet der Entry Standard eine sinnvolle Kosten-Nutzen-Relation der Börsennotierung im Verhältnis zur Marktkapitalisierung und den berechtigten Transparenzinteressen. Durch die beabsichtigte Notierung im Entry Standard bleiben die Aktien der Gesellschaft weiterhin handelbar.
Mainz-Kastel, 26. Juni 2015 - Der Vorstand der Cybits Holding AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage einen Segmentwechsel für die derzeit im General Standard an der Deutschen Börse, Frankfurt, gehandelten Aktien in den sogenannten Entry Standard der Deutschen Börse, Frankfurt, beschlossen.
Der Vorstand wird daher den Widerruf der Zulassung der Aktien der Cybits Holding AG zum Regulierten Markt der Deutschen Börse, Frankfurt, beantragen und anschließend eine Notierung der Aktien im Entry Standard der Deutschen Börse, Frankfurt, beantragen.
Der Vorstand geht davon aus, dass der Handel im Regulierten Markt voraussichtlich um die Jahres-wende 2015/16 enden und dann der Handel der Aktien im Entry Standard aufgenommen wird. Die Einbeziehung in den Entry Standard soll mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zu diesem Schritt entschlossen, um die mit der Börsennotie-rung verbundenen Kosten im Interesse der Gesellschaft deutlich zu reduzieren. Nach Auffassung des Vorstandes und Aufsichtsrates bietet der Entry Standard eine sinnvolle Kosten-Nutzen-Relation der Börsennotierung im Verhältnis zur Marktkapitalisierung und den berechtigten Transparenzinteressen. Durch die beabsichtigte Notierung im Entry Standard bleiben die Aktien der Gesellschaft weiterhin handelbar.
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