Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ("EnBW") hat der ZEAG Energie AG ("ZEAG") heute empfohlen, den Widerruf der Zulassung der ZEAG-Aktien (ISIN DE0007816001) zum Handel im regulierten Markt bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die ZEAG-Aktien zugelassen sind, zu beantragen (Delisting) sowie auf eine Aufhebung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Börse Berlin hinzuwirken. Die EnBW ist an der ZEAG als Aktionärin unmittelbar und mittelbar mit mehr als 98 Prozent beteiligt.
Bei einem Streubesitz von unter 2 Prozent rechtfertigt der noch bestehende Nutzen der Börsennotierung den damit verbundenen Aufwand nach Einschätzung der EnBW nicht mehr. Für den Fall, dass der Vorstand der ZEAG mit Zustimmung seines Aufsichtsrats beschließen sollte, einen Antrag auf Delisting zu stellen, will die EnBW allen Streubesitzaktionären der ZEAG im Zusammenhang mit dem Delisting ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb aller ihrer Aktien unterbreiten. Dadurch sollen die wirtschaftlichen Interessen der Streubesitzaktionäre in diesem Zusammenhang möglichst weitgehend gewahrt werden. Der Angebotspreis soll dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der ZEAG-Aktien während der letzten drei Monate vor dem 15.07.2015 entsprechen. Im Falle eines solchen Erwerbsangebots könnten die Streubesitzaktionäre der ZEAG frei entscheiden, ob sie dieses annehmen oder als Aktionäre an der ZEAG beteiligt bleiben möchten.
Der Vorstand der ZEAG wird den Vorschlag der EnBW sorgfältig prüfen und sich hierzu mit dem Aufsichtsrat der ZEAG abstimmen, dessen nächste turnusgemäße Sitzung am 20. Juli 2015 stattfindet.
Heilbronn, den 15.07.2015
ZEAG Energie AG
Der Vorstand
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ("EnBW") hat der ZEAG Energie AG ("ZEAG") heute empfohlen, den Widerruf der Zulassung der ZEAG-Aktien (ISIN DE0007816001) zum Handel im regulierten Markt bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die ZEAG-Aktien zugelassen sind, zu beantragen (Delisting) sowie auf eine Aufhebung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Börse Berlin hinzuwirken. Die EnBW ist an der ZEAG als Aktionärin unmittelbar und mittelbar mit mehr als 98 Prozent beteiligt.
Bei einem Streubesitz von unter 2 Prozent rechtfertigt der noch bestehende Nutzen der Börsennotierung den damit verbundenen Aufwand nach Einschätzung der EnBW nicht mehr. Für den Fall, dass der Vorstand der ZEAG mit Zustimmung seines Aufsichtsrats beschließen sollte, einen Antrag auf Delisting zu stellen, will die EnBW allen Streubesitzaktionären der ZEAG im Zusammenhang mit dem Delisting ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb aller ihrer Aktien unterbreiten. Dadurch sollen die wirtschaftlichen Interessen der Streubesitzaktionäre in diesem Zusammenhang möglichst weitgehend gewahrt werden. Der Angebotspreis soll dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der ZEAG-Aktien während der letzten drei Monate vor dem 15.07.2015 entsprechen. Im Falle eines solchen Erwerbsangebots könnten die Streubesitzaktionäre der ZEAG frei entscheiden, ob sie dieses annehmen oder als Aktionäre an der ZEAG beteiligt bleiben möchten.
Der Vorstand der ZEAG wird den Vorschlag der EnBW sorgfältig prüfen und sich hierzu mit dem Aufsichtsrat der ZEAG abstimmen, dessen nächste turnusgemäße Sitzung am 20. Juli 2015 stattfindet.
Heilbronn, den 15.07.2015
ZEAG Energie AG
Der Vorstand
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