Pressemitteilung
München, 22. Januar 2025. – Die Succession German Bidco GmbH (die “Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Carlyle (NASDAQ: CG) verwaltet und/oder beraten werden, hat am 23. Dezember 2024 die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (die “Gesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (die “SNP-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 61,00 je SNP-Aktie (das “Angebot“) nach § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht (die “Veröffentlichung“). Das Angebot wird unter kartellrechtlichen sowie außen-wirtschaftsrechtlichen Freigaben stehen.
Die Bieterin hat in der Veröffentlichung ebenfalls mitgeteilt, dass sie am 23. Dezember 2024 mit dem Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, Wolfgang Marguerre, einen Aktienkaufvertrag über den Kauf und die Abtretung aller von Herrn Marguerre gehaltenen SNP-Aktien zu einem Kaufpreis pro SNP-Aktie in Höhe des Angebotspreises abgeschlossen. Der Aktienkaufvertrag steht unter den gleichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben, unter denen das Angebot stehen wird. Darüber hinaus hat die Bieterin in der Veröffentlichung mitgeteilt, dass sie am 23. Dezember mit weiteren Aktionären der Gesellschaft Andienungsvereinbarungen abgeschlossen, wonach sich jeder dieser Aktionäre verpflichtet hat, das Angebot für alle der von ihm gehaltenen SNP-Aktien anzunehmen.
Insgesamt beziehen sich der Aktienkaufvertrag und die Andienungsvereinbarungen auf ca. 76,25% des Grundkapitals bzw. 77,33 % der Stimmrechte der Gesellschaft (unter Berücksichtigung der durch SNP gehaltenen eigenen Aktien). Die Bieterin geht insofern sicher davon aus, dass sie nach Vollzug des Angebots über das notwenige Stimmgewicht verfügen wird, um in einer innerhalb der nächsten sechs Monate stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen.
Vor diesem Hintergrund gibt die Bieterin hiermit ihre Absicht bekannt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Gesellschaft als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Bieterin als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen und in einer Hauptversammlung der Gesellschaft dem Abschluss eines solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. Die Bieterin hat die Gesellschaft am heutigen Tag entsprechend informiert und darum geben, bereits jetzt in Verhandlungen zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags einzutreten sowie entsprechende Vorbereitungshandlungen zu treffen.
München, 22. Januar 2025
Succession German Bidco GmbH
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