von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 6. November 2015 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Dortmund den Barabfindungsbetrag geringfügig von EUR 23,71 auf EUR 24,62 angehoben, siehe https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/11/squeeze-out-bei-der-gfkl-financial.html.
Das OLG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 die von zahlreichen Antragstellern gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss eingelegte Beschwerden zurückgewiesen und auf die Beschwerde der jetzt als Lowell Holding GmbH firmierende Antragsgegnerin die erstinstanzliche Erhöhung der Barabfindung wieder einkassiert. Für die Antragsteller(-vertreter) gibt es damit keine Erhöhung und keine Kostenerstattung. Das Spruchverfahren ist damit beendet.
In dem Spruchverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 6. November 2015 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Dortmund den Barabfindungsbetrag geringfügig von EUR 23,71 auf EUR 24,62 angehoben, siehe https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/11/squeeze-out-bei-der-gfkl-financial.html.
Das OLG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 die von zahlreichen Antragstellern gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss eingelegte Beschwerden zurückgewiesen und auf die Beschwerde der jetzt als Lowell Holding GmbH firmierende Antragsgegnerin die erstinstanzliche Erhöhung der Barabfindung wieder einkassiert. Für die Antragsteller(-vertreter) gibt es damit keine Erhöhung und keine Kostenerstattung. Das Spruchverfahren ist damit beendet.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2024, Az. I-26 W 5/20 AktE
LG Dortmund, Beschluss vom 30. September 2019, Az. 18 O 34/15 AktE
SCI AG u.a. ./. Lowell Holding GmbH (früher: Garfunkel Holding GmbH)
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Gunther Lehleiter, LL.M., c/o Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 44141 Dortmund
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lowell Holding GmbH:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main (RA Dr. Thomas Bücker)
LG Dortmund, Beschluss vom 30. September 2019, Az. 18 O 34/15 AktE
SCI AG u.a. ./. Lowell Holding GmbH (früher: Garfunkel Holding GmbH)
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Gunther Lehleiter, LL.M., c/o Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 44141 Dortmund
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lowell Holding GmbH:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main (RA Dr. Thomas Bücker)
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