Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hamburg, 31. Januar 2025 – Die ENCAVIS AG (ISIN: DE0006095003, Börsenkürzel: ECV) („Encavis“ oder die „Gesellschaft“)
gibt bekannt, dass die Elbe BidCo AG dem Vorstand der Gesellschaft
heute die Absicht mitgeteilt hat, einen verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-out der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Gesellschaft nach
§ 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff.
Aktiengesetz durchzuführen. Die Elbe BidCo AG hat zudem vorgeschlagen,
mit dem Vorstand der Gesellschaft in Verhandlungen über einen
Verschmelzungsvertrag einzutreten.
Die Elbe BidCo AG hält derzeit circa 87,73 % der Encavis-Aktien. Nach im
Bundesanzeiger veröffentlichten Angaben der Elbe BidCo AG wurde zudem
das von ihr an die Encavis-Aktionäre gerichtete Delisting-Erwerbsangebot
(„Delisting-Erwerbsangebot“) nach heutigem Stand in Höhe von
circa 3,39 % angenommen, sodass sich die Elbe BidCo AG insgesamt bereits
circa 91,12 % der Encavis-Aktien gesichert hat. Die Annahmefrist für
das Delisting-Erwerbsangebot wird mit Ablauf des 31. Januar 2025 enden,
wobei die endgültigen Ergebnisse voraussichtlich am 5. Februar 2025
veröffentlicht werden und kurz darauf die Abwicklung des
Delisting-Erwerbsangebots erfolgt.
Die Elbe BidCo AG hat zudem mitgeteilt, unmittelbar nach Abwicklung des
Delisting-Erwerbsangebots das Verlangen zu wiederholen, dass die
Hauptversammlung der Gesellschaft innerhalb von drei Monaten nach
Abschluss des Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Encavis-Aktien
der verbleibenden Minderheitsaktionäre auf die Elbe BidCo AG als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließt. Die Höhe der Barabfindung wird zu einem späteren Zeitpunkt
festgelegt.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Freitag, 31. Januar 2025
ENCAVIS AG: Elbe BidCo AG sichert sich 91,12 % der Anteile der ENCAVIS AG und beabsichtigt die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG
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