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Freitag, 31. Januar 2025

ENCAVIS AG: Elbe BidCo AG sichert sich 91,12 % der Anteile der ENCAVIS AG und beabsichtigt die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 31. Januar 2025 – Die ENCAVIS AG (ISIN: DE0006095003, Börsenkürzel: ECV) („Encavis“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass die Elbe BidCo AG dem Vorstand der Gesellschaft heute die Absicht mitgeteilt hat, einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Gesellschaft nach § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz durchzuführen. Die Elbe BidCo AG hat zudem vorgeschlagen, mit dem Vorstand der Gesellschaft in Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag einzutreten.

Die Elbe BidCo AG hält derzeit circa 87,73 % der Encavis-Aktien. Nach im Bundesanzeiger veröffentlichten Angaben der Elbe BidCo AG wurde zudem das von ihr an die Encavis-Aktionäre gerichtete Delisting-Erwerbsangebot („Delisting-Erwerbsangebot“) nach heutigem Stand in Höhe von circa 3,39 % angenommen, sodass sich die Elbe BidCo AG insgesamt bereits circa 91,12 % der Encavis-Aktien gesichert hat. Die Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot wird mit Ablauf des 31. Januar 2025 enden, wobei die endgültigen Ergebnisse voraussichtlich am 5. Februar 2025 veröffentlicht werden und kurz darauf die Abwicklung des Delisting-Erwerbsangebots erfolgt.

Die Elbe BidCo AG hat zudem mitgeteilt, unmittelbar nach Abwicklung des Delisting-Erwerbsangebots das Verlangen zu wiederholen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Encavis-Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre auf die Elbe BidCo AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die Höhe der Barabfindung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

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