Monheim am Rhein
Amtsgericht Düsseldorf HRB 93162
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
1. The Paragon Fund II GmbH & Co. KG mit Sitz in München hat uns mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 und Abs. 3 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
2. Die Zentiva AG mit Sitz in Berlin hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
3. Die Zentiva Pharma GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
4. Die AI Sirona (Luxembourg) Acquisition S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
5. Die AI Sirona (Luxembourg) Subco S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
6. Die AI Sirona (Luxembourg) Parent S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
7. Die AI Sirona & Cy S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
8. Die AI Sirona Midco & Cy S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
9. Die AI Sirona (Luxembourg) S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
10. Die AI Global Investments II & Cy S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Zentiva AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.
Monheim am Rhein, im Januar 2025Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. Januar 2025
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