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Donnerstag, 23. Januar 2025

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG München I hat die Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: zugunsten der Hauptaktionärin VIB Vermögen AG zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 13149/24 verbunden.

Die VIB hat den BBI-Minderheitsaktionären eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie angeboten. Verschmelzung mit Squeeze-out wurden auf der Hauptversammlung am 13. August 2024 beschlossen Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 7. Oktober 2024.

LG München I, Az. 5 HK O 13149/24

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