Das LG München I hat die Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: zugunsten der Hauptaktionärin VIB Vermögen AG zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 13149/24 verbunden.
Die VIB hat den BBI-Minderheitsaktionären eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie angeboten. Verschmelzung mit Squeeze-out wurden auf der Hauptversammlung am 13. August 2024 beschlossen Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 7. Oktober 2024.
LG München I, Az. 5 HK O 13149/24
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen