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Dienstag, 14. Januar 2025

Mehrheitsbeteiligung an der STEMMER IMAGING AG

STEMMER IMAGING AG
Puchheim

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Ventrifossa BidCo AG mit Sitz in München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294069 (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die Ventrifossa HoldCo GmbH (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die Ventrifossa LuxCo II S.à r.l. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die Ventrifossa LuxCo I S.à r.l. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround Partners III (EU), S.C.Sp. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround GP III S.à r.l. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround Partners III-X, L.P. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround Partners III, L.P. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround GP III, L.P. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MG GP III Holdings, LLC (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

John Maze Stewart (der Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört. 

Puchheim, im Januar 2025

STEMMER IMAGING AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. Januar 2025

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