Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 16/25
Die Ipsos DACH Holding AG, geschäftsansässig c/o lpsos GmbH, Sachsenstraße 6, 20097 Hamburg, hat gem. § 39a WpÜG mit Eingang am 08.01.2025 beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt:
Der Antragstellerin werden die verbleibenden stimmberechtigten Aktien an der infas Holding Aktiengesellschaft, mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17379, die nicht bereits der Antragstellerin gehören, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,80 pro Aktie durch Beschluss übertragen.
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 39b Abs. 2 WpÜG.
Stellungnahmen zu diesem Antrag sind zu dem Az. 3-05 O 16/25 beim Landgericht Frankfurt am Main binnen eines Monats nach dieser Veröffentlichung einzureichen.
Quelle: Bundesanzeiger vom 22. Januar 2025
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