Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 3. Dezember 2024
S IMMO AG: Gesellschafterausschluss der S IMMO AG im Firmenbuch eingetragen
Das Handelsgericht Wien hat den in der Hauptversammlung der S IMMO AG am 14.10.2024 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) wie erwartet heute, 03.12.2024, in das Firmenbuch eingetragen.
Der Squeeze-out ist mit dem heutigen Tag wirksam. Daher sind heute alle Anteile der betroffenen Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär, die IMMOFINANZ AG, übergegangen. Ein börslicher Handel mit Aktien der S IMMO AG ist seit heute nicht mehr möglich.
Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 22,05 Euro je Aktie der S IMMO AG. Wie von der Gesellschaft bekanntgegeben, werden den Minderheitsaktionären die S IMMO Aktien von ihren Wertpapierdepots ausgebucht und Anspruchszertifikate eingebucht, welche den Anspruch auf Barabfindung (inkl. gesetzlicher Zinsen) verbriefen. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt planmäßig voraussichtlich mit Valuta 11.12.2024 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Anspruchszertifikate.
SdK: Verfassungsbeschwerde gegen die Enteignung der Aktionäre der VARTA AG
Zahlreiche Varta-Aktionäre haben unter Führung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. gegen die Restrukturierung der Varta AG im Wege eines StaRUG-Verfahrens Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die Beschwerdeführer wollen damit ihre Auffassung verteidigen, dass der entschädigungslose Ausschluss des Bezugsrechts gegen die Eigentumsgarantie gem. Art. 14 GG verstößt.
Angetrieben vom 50,1 % -Aktionär Prof. Dr. Dr. Tojner soll das Kapital der Varta AG auf Null herabgesetzt und danach eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden, an denen die Publikumsaktionäre (49,9 % des Kapitals) nicht teilnehmen dürfen.
Großaktionär Prof. Dr. Dr. Tojner darf hingegen als einziger „Altaktionär“ an der Kapitalerhöhung teilnehmen. Dieses Vorgehen des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Dr. Tojner ist aus Sicht der SdK treuwidrig und aktionärsfeindlich. Immerhin hat Herr Prof. Dr. Dr. Tojner eingeräumt, dass er viel früher auf einer nachhaltigen Risikoanalyse hätte bestehen müssen. Dieses Geständnis des Aufsichtsratsvorsitzenden ist angesichts seiner Pflicht gem. § 91 Abs.2 AktG eine Selbstanklage. Dass Prof. Dr. Dr. Tojner ohne einen entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss dennoch ein StaRUG-Verfahren zwecks Enteignung aller Minderheitsaktionär mit eingeleitet hat, veranschaulicht die Missbrauchsmöglichkeiten des StaRUG. Dem kollusiven Zusammenwirken zwischen Mehrheitsaktionär und seinem Vorstand hat das StaRUG Tür und Tor geöffnet. Darüber hinaus könnte das StaRUG-Verfahren aus Sicht der SdK mehrere vergangene Transaktionen zwischen Herrn Prof. Dr. Dr. Tojner und der Varta AG zu verdecken versuchen.
Die 49,9 % ausstehenden Kapitals der Varta AG sind aus Sicht der SdK nicht wertlos. Einerseits scheinen Teile der Automobilindustrie auf die Batterietechnologie der Varta AG angewiesen zu sein, was sich durch den Einstieg Porsches bei der Varta AG zeigt, und andererseits variiert der Aktienkurs auch nach Ankündigung der Restrukturierung zwischen EUR 2,00 und EUR 6,00, was eine Marktkapitalisierung von EUR 80 Mio.- EUR 250 Mio. darstellt. Die Gesellschaft, die noch im Jahre 2021 eine Marktkapitalisierung von ca. EUR 6,8 Mrd. auswies, soll nun aber für EUR 60,00 Mio. durch Prof. Dr. Dr. Tojner und Porsche erworben werden.
Diese Methode der Sanierung durch Enteignung ist mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht zu vereinbaren. Es ist offensichtlich, dass auch andere Sanierungsmaßnahmen wie eine Kapitalerhöhung (ggf. mit vorherigem Kapitalschnitt) unter Sanierungsbeiträgen der Gläubiger (ggf. gegen Besserungsschein) ausgereicht hätten. Daher wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Für weitere Informationen stehen sowohl die SdK als auch der Verfahrensbevollmächtigte für die Verfassungsbeschwerde, Herr Prof. Dr. Markus C. Kerber, gerne zur Verfügung. Für Anfragen wenden Sie sich bitte an presseinfo@sdk.org.
München, den 22. November 2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. November 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben inzwischen gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das Bayerische Oberste Landesgericht.
Nach Auffassung der Beschwerdeführer gibt es bei der Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung keine Bagatellgrenze. Auch bei einer Anhebung um weniger als 5 % sei der Abfindungsbetrag zu erhöhen. Der Betafaktor sei bei der Bewertung zu hoch angesetzt worden, der Wachstumsabschlag dagegen zu niedrig.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.11.2024
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.11.2024 2,96 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,18 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 26,35% unter dem Inventarwert vom 30.11.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. November 2024 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
1&1 AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Apontis Pharma AG.
Centrotec SE: Die Gesellschaft hat ein Aktienrückkaufangebot zu 53 Euro für bis zu 600.000 Aktien lanciert. Gleichzeitig wurde ein börslicher Aktienrückkauf von bis zu 200.000 Aktien angekündigt.
K+S AG: Der führende europäische Kaliproduzent meldete solide Zahlen, leidet allerdings unter der schwachen Kalipreisentwicklung. Im Ausblick für 2024 wird ein operatives Ergebnis auf EBITDA-Ebene von ca. 540 Mio. Euro angepeilt.
PEAQ-Token-Projekt: Der PEAQ-Token wird seit dem 12. November an zahlreichen Kryptobörsen notiert. Die Scherzer & Co. AG konnte bislang rund 200.000 US-Dollar erfolgswirksam erlösen.
ZEAL Network SE: Der führende deutsche Online-Lotterievermittler konnte nach einem sehr erfreulichen Geschäftsverlauf die Prognose für das Gesamtjahr anheben. Aufgrund der Rekord-Jackpots der letzten Wochen wird eine weitere Erhöhung noch im laufenden Jahr immer wahrscheinlicher. Gleichfalls wurde ein Aktienrückkaufangebot zu 44 Euro je Aktie durchgeführt, das von der Scherzer & Co. AG nicht angenommen wurde.
Apontis Pharma AG: Die Scherzer & Co. AG hat ihre gesamte Aktienposition an dem Monheimer Pharmaunternehmen im freiwilligen Erwerbsangebot angedient.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
Der Vorstand
Squeeze-out bei der S IMMO AG heute im Firmenbuch eingetragen
Der auf der Hauptversammlung am 14. Oktober 2024 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG gemäß GesAusG (sog. Squeeze-out) ist heute im Firmenbuch eingetragen worden. Die Angemessenheit der hierfür angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren geprüft werden.
Handelsgericht Wien, Firmenbuch-Nr.: 58358x
Montag, 2. Dezember 2024
ESPG AG gibt angepasste Konditionen des Sanierungskonzepts bekannt und beschließt Einreichung des entsprechend aktualisierten Restrukturierungsplans nach StaRUG zum zuständigen Amtsgericht
Köln, 2. Dezember 2024 – Der Vorstand der ESPG AG („ESPG AG“ oder „Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des am 10. September 2024 eingeleiteten Restrukturierungsvorhabens nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) den am 28. Oktober 2024 beschlossenen und beim Amtsgericht Köln – Restrukturierungsgericht – eingereichten Restrukturierungsplan (siehe dazu ausführlich die Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 28. Oktober 2024) in aktualisierter Fassung beim Restrukturierungsgericht eingereicht.
Das im aktualisierten Restrukturierungsplan enthaltene Sanierungskonzept sieht weiterhin eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran soll das Grundkapital – nach wie vor – auf EUR 50.000 erhöht werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von nunmehr EUR 42.500 (statt zuvor EUR 45.000) (entspricht 85 % – statt zuvor 90 % – des neuen Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) in Höhe von EUR 7.500 (entspricht 15 % – statt zuvor 10 % – des neuen Grundkapitals der ESPG AG) zugelassen werden.
Die verbleibende Laufzeit der von der ESPG AG emittierten Anleihe (ISIN DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2 – „ESPG-Anleihe“), die von der BondCo als neuer Schuldnerin im Anschluss im Wege einer Schuldübernahme übernommen werden soll (siehe dazu näher Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 28. Oktober 2024), soll nunmehr nur noch auf rund 5 Jahre, also bis zum 1. Oktober 2029 – und nicht wie zuvor bis zum 1. Oktober 2036 – verlängert werden.
Auch der nun vorgelegte aktualisierte Restrukturierungsplan fußt auf einer Vergleichsrechnung, die das Sanierungskonzept einem alternativen Insolvenzszenario gegenüberstellt. Mit der Erstellung der Vergleichsrechnung war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars beauftragt worden. Für die Planbetroffenen-Gruppe der Anleihegläubiger wurde für den Fall einer Insolvenz der ESPG AG eine Quote von 1,3 % errechnet. Demgegenüber wird für den Fall der Annahme des aktualisierten Restrukturierungsplans für die Anleihegläubiger eine Quote von nunmehr 15,25% (statt zuvor 9,82 %) bezogen auf den Nominalwert der ausstehenden Schuldverschreibungen der ESPG-Anleihe errechnet, die damit noch deutlicher über der Zerschlagungsquote liegen würde.
Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Fortschritt der Restrukturierungsmaßnahmen und den weiteren Verlauf des Prozesses informieren.
Splendid Medien AG: Anpassung der Jahresprognose - Konzernumsatz und EBIT sinken gegenüber Plan
Köln, 2. Dezember 2024 - Die Splendid Medien AG (WKN 727950, ISIN DE0007279507) erwartet aufgrund einer unterplanmäßigen Auftragslage im Segment Services sowie unterplanmäßiger Auswertungserfolge im Bereich Home Entertainment und Kino in der zweiten Jahreshälfte 2024 eine gegenüber der ursprünglichen Planung verringerte Umsatzentwicklung. Der Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2024 wird aktuell in einer Bandbreite zwischen EUR 39,0 Mio. und EUR 42,0 Mio. erwartet. Bisher wurde ein Konzernumsatz in der Bandbreite zwischen EUR 41,0 Mio. und EUR 46,0 Mio. prognostiziert.
Das Konzern-EBIT ist durch die Umsatzentwicklung beeinflusst. Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2024 nunmehr ein Konzern-EBIT in der Bandbreite von EUR 2,7 Mio. bis EUR 3,2 Mio. Bisher wurde ein Konzern-EBIT in der Bandbreite zwischen EUR 3,0 Mio. und EUR 4,0 Mio. prognostiziert.
GK Software SE: Verlangen der Hauptaktionärin auf Durchführung eines Squeeze-Outs
Schöneck/Vogtland, 2. Dezember 2024 – Dem Vorstand der GK Software SE (ISIN DE000A40S3V1 / WKN A40S3V, die „Gesellschaft“) ist heute das förmliche Verlangen der Fujitsu ND Solutions AG („FNDS“) gemäß §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf FNDS in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen und zu diesem Zweck die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf FNDS beschließen zu lassen.
Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die FNDS den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird FNDS zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
FNDS hält nach eigenen Angaben unmittelbar 2.189.659 Aktien, was rund 96,33 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht. FNDS ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Das Wirksamwerden des Squeeze-Outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ab.
FNDS hat sich einen Widerruf ihres Übertragungsverlangens bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft hinsichtlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin vorbehalten.
CENTROTEC SE: Erwerb eigener Aktien
Brilon, den 2. Dezember 2024
Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hat beschlossen, ab dem 4. Dezember 2024 ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen. Im Zeitraum bis längstens zum 30. April 2025 sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu EUR 10.600.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 200.000 Aktien der CENTROTEC SE, ausschließlich über den Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg, zurückgekauft werden.
Der Verwaltungsrat macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der CENTROTEC SE am 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.
Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für alle nach der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 2024 zulässigen Zwecke verwenden. Die Aktien können auch eingezogen werden.
Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft ein Kredit- oder Wertpapierinstitut beauftragt. Dieses Institut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der CENTROTEC-Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.
Der Aktienrückkauf kann nach Maßgabe der zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung. Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf danach den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse, die für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag des jeweiligen, über die Börse geschlossenen Erwerbsgeschäfts ermittelt wurden, um nicht mehr als 10% über- bzw. unterschreiten.
Darüber hinaus ist das Institut verpflichtet, den Rückkauf entsprechend den Vorgaben des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 („DelVO“) durchzuführen. Entsprechend Art. 3 Abs. 2 DelVO darf insbesondere kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt. Maßgeblich ist insoweit der höhere der beiden Werte. Entsprechend Art. 3 Abs. 3 DelVO dürfen an einem Handelstag zudem nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem angesprochenen Handelsplatz erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz entspricht dem Durchschnitt der täglichen Handelsvolumina der 20 Handelstage vor dem konkreten Kauftermin.
Die in Durchführung des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Brilon, den 2. Dezember 2024
CENTROTEC SE
Der Verwaltungsrat
ADNOC International Germany Holding AG: Übernahmeangebot für Covestro von ADNOC International, jetzt XRG, erfolgreich: Annahmequote von rund 70%
- ADNOC International, jetzt XRG, wird mit rund 70 % zukünftig neuer Mehrheitsaktionär der Covestro AG, vorbehaltlich ausstehender behördlicher Freigaben.
- Weitere Annahmefrist beginnt am 3. Dezember 2024 und ermöglicht Aktionären die Annahme des Angebots bis zum 16. Dezember 2024.
- Transaktion ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Wachstumsstrategie von XRG (vormals ADNOC International).
Abu Dhabi, VAE | Frankfurt, Deutschland – 2. Dezember 2024: Die ADNOC International Germany Holding AG (die „Bieterin“), eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International Limited, zusammen mit der Bieterin und anderen Unternehmen der ADNOC-Gruppe „XRG“), gab heute bekannt, dass die in seinem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) an alle Aktionäre der Covestro AG („Covestro“ oder das „Unternehmen“) festgelegte Mindestannahmeschwelle von 50% plus eine Aktie bis zum Ende der Annahmefrist am 27. November 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) überschritten wurde. Die Summe der während der Annahmefrist angedienten Aktien und der von XRG erworbenen Aktien beläuft sich auf c. 69,94% aller ausstehenden Aktien von Covestro.
Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch während der weiteren Annahmefrist annehmen, welche bis zum 16. Dezember 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) läuft. Dies ist die letzte Frist, in der Covestro-Aktionäre noch von dem Übernahmeangebot profitieren und dieses annehmen können. Die Bieterin beabsichtigt, die finale Annahmequote nach Ablauf der zusätzlichen Annahmefrist am 19. Dezember 2024 bekanntzugeben.
Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro haben in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme, die am 7. November 2024 veröffentlicht wurde, den Aktionären empfohlen, das Übernahmeangebot anzunehmen.
Als neuer, zukünftiger Mehrheitsaktionär der Covestro AG ist XRG auf dem Weg, eines der fünf größten Chemieunternehmen weltweit zu werden, und markiert damit einen wesentlichen Meilenstein in seiner internationalen Wachstumsstrategie.
Der Vollzug des Übernahmeangebots bedarf weiterhin regulatorischer Freigaben, einschließlich fusionskontrollrechtlicher Freigaben, außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Freigabe nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung, die in der Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) festgelegt sind. XRG konzentriert sich nun voll auf die Erfüllung dieser verbleibenden Bedingungen, wobei der Abschluss der Transaktion für das zweite Halbjahr 2025 erwartet wird.
Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots hat der Vorstand von Covestro zugestimmt, vorbehaltlich seiner gesellschaftlichen Pflichten, ein Delisting von Covestro und/oder einen Squeeze-out zu unterstützen, falls XRG die Umsetzung solcher Maßnahmen beabsichtigt. Die Bieterin hat sich gegenüber Covestro verpflichtet, während der Laufzeit der Investitionsvereinbarung, die am 31. Dezember 2028 endet, keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache) sind unter www.covestro-offer.com verfügbar.