von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2012 durchgeführten Squeeze-out bei der Vesatel AG, Berlin, hat das LG Berlin mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 5. Februar 2021 die Barabfindung auf EUR 7,93 je Aktie angehoben. Die damals als VictorianFibre Holding GmbH firmierende Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 6,84 je Aktie angeboten. Die Gerichtsentscheidung bedeutet damit eine Anhebung um ca. 15,94 %.Das Gericht geht von einer geringeren Abschmelzrate für die Kundenbasis beim "Massenmarkt" im Folgezeitraum nach der Detailplanungsphase aus. Im Segment Geschäftskunden hält das LG Berlin das angesetzte Nullwachstum im Bereich der Breitbanddienste für nicht plausibel. Hinsichtlich des Kapitalisierungszinssatzes bestätigt das LG Berlin die mit 4,5 % angesetzte Marktrisikoprämie (S. 62 - 72).
Der 2014 gerichtlich bestellte Sachverständige WP StB Andreas Creutzmann (c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG) kam in seinem auf den 21. Dezember 2016 datierten Gutachten auf einen Wert von EUR 7,31 je Versatel-Aktie, allerdings bei einer von ihm angesetzten Marktrisikoprämie von 5,5 %.
Spätere Transaktionen mit Versatel-Aktien hält das Gericht für nicht relevant. Die United Internet AG hatte 2014 für ein 74,9 %-Aktienpaket umgerechnet EUR 17,78 je Versatel-Aktie gezahlt. Dies sei jedoch für die Höhe der am 9. Februar 2012 angemessenen Barabfindung unerheblich (S. 91).
LG Berlin, Beschluss vom 5. Februar 2021, Az. 102 O 25/12.SpruchG
Svinova u.a. ./. Versatel Telecommunications GmbH (früher: VictorianFibre Holding GmbH)
69 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
69 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
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