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Mittwoch, 21. Juli 2021

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Lotto24 AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

Bieterin:
ZEAL Network SE
Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159581

Zielgesellschaft:
Lotto24 AG
Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 123037
ISIN: DE000LTT2470

Am 21. Juli 2021 hat die ZEAL Network SE (die "Bieterin") entschieden, den Aktionären der Lotto24 AG (die "Zielgesellschaft") anzubieten, sämtliche von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltene auf den Namen lautende nennbetragslose Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Zielgesellschaft von je EUR 1,00 (ISIN DE000LTT2470) (die "Lotto24-Aktien") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Barangebots (das "Delisting-Erwerbsangebot") zu erwerben.

Nach Durchführung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im Jahr 2019 hält die Bieterin derzeit bereits einen Anteil von rund 93 % an der Zielgesellschaft.

Die Bieterin hat ebenfalls am 21. Juli 2021 mit der Zielgesellschaft eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der sich die Zielgesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen u.a. verpflichtet hat, innerhalb der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher Lotto24-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.

Als Gegenleistung für je eine Lotto24-Aktie beabsichtigt die Bieterin die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Lotto24-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") ermittelt und der Bieterin mitgeteilt werden wird. Die Bieterin schätzt die so ermittelte Angebotsgegenleistung auf ca. EUR 381,79. Sollte die von der BaFin ermittelte Mindestgegenleistung von dem von der Bieterin geschätzten Betrag abweichen, wird die Bieterin zur Angebotsgegenleistung eine gesonderte Mitteilung veröffentlichen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die BaFin unter www.zealnetwork.de/angebot erfolgen. Dort wird die Bieterin auch weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Mitteilungen veröffentlichen.

Wichtige rechtliche Hinweise

Diese Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Lotto24-Aktien dar und beinhaltet oder bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Das Delisting-Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich, soweit rechtlich zulässig, vor, in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots von den hier beschriebenen Angaben abzuweichen. Den Aktionären der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Das Delisting-Erwerbsangebot und die Angebotsunterlage werden weder die Veröffentlichung eines Angebots noch eine Werbung für ein Angebot nach Maßgabe von Gesetzen und Rechtsordnungen anderer Länder als der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Insbesondere wird in den Vereinigten Staaten von Amerika (die "USA") und in jedem anderen Land, in dem ein solches Delisting-Erwerbsangebot gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde, die Angebotsunterlage weder ein Angebot darstellen, Wertpapiere zu kaufen, noch die Aufforderung, Wertpapiere zu verkaufen nach dem Recht des jeweiligen Landes, insbesondere US-amerikanischem Recht.

Diese Veröffentlichung darf nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums unmittelbar oder mittelbar vertrieben, verbreitet oder in Umlauf gebracht werden, wenn und soweit dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Erteilung von Erlaubnissen oder der Einhaltung behördlicher Verfahren oder anderer gesetzlicher Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Insbesondere dürfen sich auf das Delisting-Erwerbsangebot beziehenden Unterlagen und Mitteilungen weder in den oder in die USA, noch an sich in den USA befindliche oder dort ansässige Personen über den Postweg oder in sonstiger Weise versandt, verteilt oder weitergeleitet werden.

Hamburg, den 21. Juli 2021

ZEAL Network SE

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