von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hatte das Landgericht München I am 6. Oktober 2016 die Vertragsprüfer weiter einvernommen (ohne dass ein Ende dieser Einvernahme absehbar ist). Die mündliche Verhandlung wird am 10. Februar 2017, 10:00 Uhr, fortgesetzt.
Elliot hat kürzlich eine weitere Sonderprüfung bei Kabel Deutschland durchgesetzt (LG München I, Beschluss vom 9. Juni 2016, Az. 17 HK O 6754/15).
LG München I, Az. 5 HK O 6321/14
Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hatte das Landgericht München I am 6. Oktober 2016 die Vertragsprüfer weiter einvernommen (ohne dass ein Ende dieser Einvernahme absehbar ist). Die mündliche Verhandlung wird am 10. Februar 2017, 10:00 Uhr, fortgesetzt.
Elliot hat kürzlich eine weitere Sonderprüfung bei Kabel Deutschland durchgesetzt (LG München I, Beschluss vom 9. Juni 2016, Az. 17 HK O 6754/15).
LG München I, Az. 5 HK O 6321/14
Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)
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