Energiedienst Holding AG
Laufenburg/CH
Bekanntmachung gem. § 14 SpruchG
„Beschluss In Sachen 1) - 19) (Antragsteller) 20) Dr. Jörg Meister, 68165 Mannheim als Vertreter der außenstehenden Aktionäre gegen 1) Energiedienst AG, vertreten durch d. Vorstand Martin Steiger, Rheinbrückstr. 5/7, 79618 Rheinfelden - Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin/Beschwerdegegnerin - 2) Energiedienst Holding AG, vertreten durch d. Vorstand Martin Steiger, Rheinbrückstr. 5/7, 79618 Rheinfelden - Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin/Beschwerdegegnerin- Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2: Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Welle 10, 60322 Frankfurt wegen gerichtlicher Bestimmung der angemessenen Barabfindung hier: Beschwerde nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) hat das Oberlandesgericht Karlsruhe - 12a. Zivilsenat - durch die Richterin am Oberlandesgericht Lampel-Meyer, den Richter am Oberlandesgericht Filthuth und den Richter am Oberlandesgericht Dr. Klein am 21.06.2016 beschlossen: 1. Der Beschluss des Senats vom 06.05.2016 – 12a W 2/15 – wird in der Entscheidungsformel unter Ziffer 1 dahingehend berichtigt, dass es statt Der Abfindungsbetrag ist ab 16.01.2003 mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, ab 01.09.2013 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. nunmehr heißt: Der Abfindungsbetrag ist ab 16.01.2003 mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, ab 01.09.2009 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. 2. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für das Beschwerdeverfahren wird hinsichtlich der Antragstellerin zu 4 auf 12.199,16 EUR festgesetzt. Laufenburg, im September 2016 Energiedienst Holding AG Die Geschäftsleitung |
Quelle: Bundesanzeiger vom 5. Oktober 2016
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