Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Düsseldorf, 04. Oktober 2016 - Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE konnte heute ehemals offene Wertpapiergeschäfte abwickeln und die daraus fälligen Gelder vereinnahmen. Die Abwicklungsbank hat daraufhin alle Konten wieder frei gegeben, womit für SCHNIGGE keine Zahlungsunfähigkeit gem. § 46b KWG mehr besteht.
Dies wurde der BaFin mitgeteilt, die daraufhin telefonisch informiert hat, den Insolvenzantrag bei Gericht zurückgezogen zu haben.
Düsseldorf, 04. Oktober 2016 - Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE konnte heute ehemals offene Wertpapiergeschäfte abwickeln und die daraus fälligen Gelder vereinnahmen. Die Abwicklungsbank hat daraufhin alle Konten wieder frei gegeben, womit für SCHNIGGE keine Zahlungsunfähigkeit gem. § 46b KWG mehr besteht.
Dies wurde der BaFin mitgeteilt, die daraufhin telefonisch informiert hat, den Insolvenzantrag bei Gericht zurückgezogen zu haben.
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