In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Heidelberger Lebensversicherung AG hat das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 1. September 2016 das Zustandekommen eines Vergleichs zwischen den Beteiligten festgestellt. Dieser sieht eine Anhebung der Barabfindung um 23% vor:
"Die Antragsgegnerin erhöht die im Rahmen des Minderheitenausschluss an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der Heidelberger Lebensversicherung AG, Heidelberg, gezahlte Barabfindung von ursprünglich EUR 28,26 je Stückaktie um EUR 6,50 auf EUR 34,76.
Der Erhöhungsbetrag von EUR 6,50 wird ab dem 24. September 2014 (erster Tag des Zinslaufs) gemäß § 327b Abs. 2 1. Halbs. AktG gesetzlich verzinst, d.h. mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB."
LG Mannheim, Az. 23 AktE 1/15
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