Der Beschluss zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der Verallia Deutschland AG (früher: Saint-Gobain Oberland AG) ist gerichtlich angefochten worden. Deswegen ist eine Eintragung bislang nicht erfolgt, so dass der Vertrag nicht wirksam geworden ist. Mit dem BuG unterstellt sich die Verallia Deutschland AG der Leitung der zur Verallia-Gruppe gehörenden Hauptaktionärin Horizon Holdings GmbH, München. Diese hält 91,66% der Aktien, weitere 5,01% gehören der Verallia France.
Über die beim Landgericht Stuttgart anhängige Anfechtungsklage soll am 29. November 2016 verhandelt werden.
Über die beim Landgericht Stuttgart anhängige Anfechtungsklage soll am 29. November 2016 verhandelt werden.
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