Köln, den 21. April 2016 - Widerruf der Einbeziehung in den Handel im Freiverkehr der Börse München für die Aktien der Bioenergy Capital AG und für die 5% Inhaberschuldverschreibung 2014/2020 der Bioenergy Capital AG.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14. April 2016 beschlossen, den Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Bioenergy Capital AG (WKN A0MF11/ISIN DE000A0MF111) und der 5% Inhaberschuldverschreibung 2014/2020 (WKN A12T05 /ISIN DE000A12T051) der Bioenergy Capital AG in den Handel im Freiverkehr der Börse München zu beantragen. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstandsbeschluss am 14. April 2016 zugestimmt.
Über den Widerruf der Einbeziehung der Aktien und der Anleihe entscheidet die Börse München.
Der Vorstand hat sich zu diesem Schritt entschlossen, weil der wirtschaftliche Nutzen einer Notiz im Freiverkehr den damit verbundenen Aufwand insbesondere im Hinblick auf die Einführung der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und die erhöhten Folgepflichten nicht mehr rechtfertigt.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14. April 2016 beschlossen, den Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Bioenergy Capital AG (WKN A0MF11/ISIN DE000A0MF111) und der 5% Inhaberschuldverschreibung 2014/2020 (WKN A12T05 /ISIN DE000A12T051) der Bioenergy Capital AG in den Handel im Freiverkehr der Börse München zu beantragen. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstandsbeschluss am 14. April 2016 zugestimmt.
Über den Widerruf der Einbeziehung der Aktien und der Anleihe entscheidet die Börse München.
Der Vorstand hat sich zu diesem Schritt entschlossen, weil der wirtschaftliche Nutzen einer Notiz im Freiverkehr den damit verbundenen Aufwand insbesondere im Hinblick auf die Einführung der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und die erhöhten Folgepflichten nicht mehr rechtfertigt.
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