In dem 2010 eingeleiteten Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Bibliographisches Institut AG, Mannheim, zugunsten der Hauptaktionärin, der Firma Cornelsen, hatte das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 17. Dezember 2015 eine Erhöhung der Barabfindung abgelehnt. Das Landgericht hat den gegen diesen Beschluss von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden mit Beschluss vom 29. März 2016 nicht abgeholfen. Das Verfahren ist nunmehr vor dem OLG Karlsruhe zu dem Aktenzeichen 12a W 3/16 anhängig.
OLG Karlsruhe, Az. 12a W 3/16
LG Mannheim, Beschluss vom 17. Dezember 2015, Az. 23 AktE 3/10
Scheunert, F. u.a. ./. Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG
42 Antragsteller
OLG Karlsruhe, Az. 12a W 3/16
LG Mannheim, Beschluss vom 17. Dezember 2015, Az. 23 AktE 3/10
Scheunert, F. u.a. ./. Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG
42 Antragsteller
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen