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Freitag, 21. Februar 2014

Advanced Inflight Alliance AG: Erhöhung der Barabfindung im Rahmen des Übertragungsbeschlusses auf EUR 7,63

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 20. Februar 2014

Erhöhung der Barabfindung im Rahmen des Übertragungsbeschlusses auf EUR 7,63 je Aktie
München, 20. Februar 2014 - Die Global Entertainment AG mit Sitz in München hat mit heutigem Schreiben an die Advanced Inflight Alliance AG mit Sitz in München mitgeteilt, die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG auf EUR 7,63 je Stückaktie der Advanced Inflight Alliance AG zu erhöhen und damit ihr konkretisierendes Verlangen vom 13. Dezember 2013 angepasst. Wie in der Ad-hoc-Meldung der Advanced Inflight Alliance AG vom 13. Dezember 2013 bekannt gemacht, hatte die Global Entertainment AG die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene Barabfindung ursprünglich auf EUR 7,35 je Stückaktie der Advanced Inflight Alliance AG festlegt.

Mit dem Verlangen auf Erhöhung der Barabfindung hat die Global Entertainment AG der Advanced Inflight Alliance AG auch eine entsprechend angepasste Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG vorgelegt.

Vorstand und Aufsichtsrat der Advanced Inflight Alliance AG haben unmittelbar nach Eingang und Prüfung des vorbezeichneten Schreibens der Global Entertainment AG beschlossen, der Änderung des Beschlussvorschlags durch Erhöhung der Barabfindung zuzustimmen.

Die Hauptversammlung der Advanced Inflight Alliance AG zur Fassung des Übertragungsbeschlusses findet am morgigen 21. Februar 2014 statt.

Advanced Inflight Alliance AG
Der Vorstand
 

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