von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG, Hagen, wurden vom Landgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 20 O 27/13 AktE verbunden. Das Gericht beabsichtigt, Herrn Rechtsanwalt Dr. Ottmar Martini, Koblenz, zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
Die Hauptaktionärin, die Beauty Holding Two GmbH, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 38,- je Douglas-Aktie angeboten, siehe auch
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/08/bekanntmachung-uber-die-abfindung-der.html.
LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Beauty Holding Two GmbH
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