von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Wie berichtet, hatte das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth in dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der TA Triumph-Adler AG, Nürnberg, den Barabfindungsbetrag von EUR 1,90 um EUR 0,23 auf EUR 2,13 erhöht (Beschluss vom 28. März 2013, Az. 1 HK O 9302/10), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/04/squeeze-out-ta-triumph-adler-ag-lg.html .
Dagegen hatten mehrere Antragsteller, die diese Anhebung um ca. 12 % für nicht ausreichend hielten, Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerden sowie die von der Antragsgegnerin KYOCERA eingelegte Anschlussbeschwerde wurden nunmehr vom OLG München zurückgewiesen (Beschluss vom 18. Februar 2014, Az. 31 Wx 211/13). Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.
Das OLG schätzte den Ertragswert wie das Landgericht auf EUR 2,13 je TA-Aktie (S. 12). Weder weitere Ermittlungen noch eine Zurückverweisung an das Landgericht seien veranlasst. Der Bericht der Prüferin, deren umfangreiche Ausführungen und die ergänzende Stellungnahme böten eine ausreichende Grundlage für eine gerichtliche Schätzung des Unternehmenswerts. Auch die Vorlage des Commercial Alliance Agreements sei nicht erforderlich (S. 13). Den Risikozuschlag schätzt das OLG wie das Landgericht auf 4,5 % für die Detailplanungsphase und auf 4 % für die Phase der ewigen Rente (S. 15). Auch der Wachstumsabschlag von 1,0 % sei nicht zu korrigieren.
OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2014, Az. 31 Wx 211/13
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28. März 2013, Az. 1 HK O 9302/10
95 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Jörg Pluta, 80335 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, KYOCERA Document Solutions:
Rechtsanwälte Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgeellschaft mbH, 40476 Düsseldorf
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