Mitteilung der STRABAG AG
Köln, den 20. Februar 2014. Der Vorstand der STRABAG AG, Köln, hat heute beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Zugleich soll mit Blick auf eine erwartete Änderung der dortigen Börsenordnung ein entsprechender Antrag bei der Börse Düsseldorf gestellt werden. Der Vorstandsbeschluss steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats, der am 11. März 2014 turnusgemäß tagen wird.
Derzeit beträgt der Anteil des Streubesitzes an STRABAG AG-Aktien weniger als 7 %, der Rest wird mittel- und unmittelbar durch die STRABAG SE, Villach/Österreich, gehalten. Es gibt derzeit aufgrund des geringen Streubesitzes praktisch keinen nennenswerten Handel mit der Aktie. Durch den angestrebten Börsenrückzug der STRABAG AG ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands ergeben sich aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile für die Gesellschaft; insbesondere ist die Gesellschaft für ihre Finanzierung nicht mehr auf den Kapitalmarkt angewiesen. Der Schutz der Anleger im Streubesitz ist dadurch sichergestellt, dass der Börsenrückzug nicht sofort wirksam wird, sondern erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten (Frankfurt) bzw. voraussichtlich zwölf Monaten (Düsseldorf) nach Veröffentlichung des Widerrufs. Bis dahin können die Aktionäre ihre Aktien wie bisher über die Börse handeln.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen