Am 6. Februar 2014 ist die auf der Hauptversammlung der CinemaxX Aktiengesellschaft beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Vue Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg, (Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze Out)) gemäß §§ 327a ff. AktG im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg (HRB 67787) eingetragen worden und ist damit wirksam geworden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre an der CinemaxX Aktiengesellschaft in das Eigentum der Vue Beteiligungs GmbH übergegangen.
In der Folge der Eintragung des Squeeze Out
wird der Börsenhandel mit den Aktien der CinemaxX Aktiengesellschaft
unverzüglich zunächst ausgesetzt und dann voraussichtlich mit Ablauf des
heutigen Handelstages eingestellt werden.
Die Gesamtbarabfindung von EUR 8,76 je auf
den Inhaber lautender Stückaktie, die sich zusammensetzt aus der im
Hauptversammlungsbeschluss festgelegten Barabfindung von EUR 7,86 sowie dem
zugunsten der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre im Prozessvergleich vor dem
Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg vereinbarten Erhöhungsbetrag von EUR
0,90 (vgl. Ad hoc Mitteilung vom 31. Januar 2014), wird (ggf. zuzüglich Zinsen)
unverzüglich an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre ausbezahlt.
Für weitere Einzelheiten der Abwicklung
wird auf die Bekanntmachung zum Squeeze Out verwiesen, die am 7. Februar 2014 im
Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.
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