von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zunehmend werden Nachbesserungsansprüche aus abgeschlossenen Spruchverfahren nicht mehr automatisch an die berechtigten (ehemaligen) Aktionäre ausgezahlt. Über eine neuen Fall wurde kürzlich in einem Internetforum berichtet. Auf Nachfrage zu einer ausstehenden Auszahlung im Spruchverfahren Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag APCOA erhielt der Aktionär die Auskunft:
"Ich antworte Ihnen im Auftrag der Geschäftsführung der APCOA Parking Holdings GmbH.
Die Nachzahlungen werden nicht automatisch über die Clearingstellen durchgeführt.
Daher bitten wir Sie um schriftliche Einreichung ihrer Ansprüche mit entsprechenden Nachweisen zum Aktienverkauf an die von der EnBW zur Abwicklung beauftragte Kanzlei:
Rechtsanwälte GSK Stockmann + Kollegen,
Jana Schlimgen Rechtsanwältin
Augustenstr. 1,
70178 Stuttgart"
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/424302-2541-2550/abfindungsphantasie-bei-Nebenwerten
Die Aktionärsvereinigung SdK hatte diese Vorgehensweise bereits vor einem Jahr kritisiert, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/01/sdk-kritisiert-den-zunehmenden-trend.html.
Es steht in der Tat zu befürchten, dass viele Aktionäre (bzw. - angesichts jahrelanger Spruchverfahren - deren Erben) leer ausgehen, wenn sie lange zurück liegende Vorgänge nicht weiter verfolgen, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger nicht zur Kenntnis nehmen und/oder den Aufwand und die Mühe scheuen, die Rechtsanwaltskanzlei der Antragsgegnerin anzuschreiben. Eine gesetzliche Neuregelung wäre daher aus meiner Sicht sinnvoll.
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