Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Mit ad-hoc-Mitteilung vom 24. Oktober 2013 wurde bekanntgemacht, dass der Gesellschaft die Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen den auf der Hauptversammlung am 29. August 2013 gefassten Squeeze Out-Beschluss zugestellt worden ist. In dem von der CinemaxX AG daraufhin angestrengten Freigabeverfahren wurde heute, am 31. Januar 2014, ein Vergleich protokolliert, der allerdings noch unter einem Widerrufsvorbehalt zu Gunsten der CinemaxX AG steht für den Fall, dass der Anfechtungskläger seine Klage nicht binnen der im Vergleich vereinbarten Frist zurücknimmt.
Die CinemaxX AG rechnet damit, dass der Vergleich kurzfristig endgültig wirksam wird. Im Falle des Wirksamwerdens des Vergleichs würde die von der Hauptaktionärin im Rahmen des Squeeze-Out Verfahrens auszuzahlende Barabfindung um EUR 0,90 je auf den Inhaber lautende Stückaktie auf dann je EUR 8,76 je auf den Inhaber lautende Stückaktie erhöht. Im Falle des Wirksamwerdens des Vergleichs und wirksamer Beendigung des Anfechtungsklageverfahrens wird die Gesellschaft dies entsprechend § 248 (a) AktG bekanntmachen.
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