von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ende 2010 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der GENEART AG, Regensburg, hat das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth eine Erhöhung der Barabfindung abgelehnt. Die Hauptaktionärin, die Life Technologies AG, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 14,60 je Geneart-Aktie angeboten.
In seinem Beschluss vom 30. Januar 2014 schätzt das Landgericht den Wert einer Aktie auf EUR 14,22, ohne einen Sachverständigen zu beauftragen. Das Gericht stützt sich dabei vor allem auf die Angaben in dem von der Antragsgegnerin beauftragten Privatgutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC. Die Planung der Gesellschaft sei vom Gericht anzuerkennen und zur Grundlage der Schätzung des Unternehmenswerts zu machen.
Gegen den Beschluss des LG Nürnberg-Fürth kann Beschwerde eingelegt werden.
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 30. Januar 2014, Az. 1 HK O 383/11
Dr. Bußmann u.a. ./. Life Technologies AG
63 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Life Technologies AG:
Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs, 53113 Bonn
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