Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Montag, 2. Februar 2026
Kapitalherabsetzung bei der iFunded AG (vormals: PlanetHome Investment AG)
BayWa AG: Vorstand der BayWa AG führt vorsorglich Gespräche mit Finanzierungspartnern und Hauptaktionären über potenzielle Anpassungen des Sanierungskonzepts
München, 2. Februar 2026: Der Vorstand der BayWa AG geht vor dem Hintergrund erkennbarer Marktentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien in den USA und Europa sowie einer Presseanfrage derzeit davon aus, dass es möglicherweise zu wesentlichen Abweichungen bei der Geschäftsplanung der BayWa r.e. AG kommen könnte, wobei der BayWa AG hierzu bislang keine konkreten Zahlen vorliegen. Dies hätte Auswirkungen auf die im Sanierungskonzept der BayWa AG geplanten Gesamterlöse aus der bis Ende 2028 vorgesehenen Beteiligungsveräußerung der BayWa r.e. AG.
Um die Refinanzierungsfähigkeit der BayWa AG am Ende des Sanierungszeitraums sicherzustellen, hat der Vorstand der BayWa AG vorsorglich Gespräche mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und Hauptaktionären aufgenommen.
Für die Liquidität und das operative Geschäft der BayWa AG ergeben sich keine direkten negativen Auswirkungen, da bis zum Verkauf der Anteile der BayWa r.e. AG im Jahr 2028 keine Liquiditätsflüsse zwischen beiden Unternehmen geplant sind.
Sollte sich die derzeitige Einschätzung des Vorstands der BayWa AG zu den Negativabweichungen und dem erforderlichen Anpassungsbedarf bei der Geschäftsplanung der BayWa r.e. AG bestätigen, könnte dies möglichweise auch Auswirkungen auf den Zeitplan der Erstellung und der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2025 (bisher vorgesehen bis spätestens 30. April 2026) haben.
Der Vorstand ist weiterhin zuversichtlich, die Sanierung der BayWa AG erfolgreich umzusetzen.
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE: LG Berlin II bestellt gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft und der Deutsche Wohnen SE als beherrschte Gesellschaft hat das LG Berlin II mit Beschluss vom 13. Januar 2026 Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Der Antragsgegnerin wurde gemäß § 7 Abs. 2 SpruchG aufgegeben, zu den Spruchanträgen bis zum 24. April 2026 schriftsätzlich Stellung zu nehmen
Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hatte sich die Vonovia SE dazu verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Deutsche Wohnen SE dessen Aktien gegen Gewährung von Aktien der Vonovia SE zu erwerben (im Verhältnis von 1,00 ST : 0,795 ST). Da ein Spruchverfahren eingeleitet worden ist, können die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG noch bis zwei Monate nach Bekanntmachung der letzten Entscheidung des Spruchverfahrens im Bundesanzeiger ihre Aktien der Deutsche Wohnen SE gemäß den Bedingungen des Angebots bzw. der Entscheidung des Spruchverfahrens oder einer in diesem Zusammenhang gefundenen gütlichen Einigung in Aktien der Vonovia SE umtauschen.
Susvent GmbH u.a. ./. Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Vonovia SE:
Rechtsanwälte Freshfields PartG mbB, 40545 Düsseldorf
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG: LG Kiel erhöht Barabfindung von 0,04 auf auf EUR 0,31
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2016 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG hat das LG Kiel mit Beschluss vom 7. Januar 2026 die ursprünglich angebotene Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 0,04 auf EUR 0,31 erhöht.Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Rechtsanwalt Dr. Martin Maletzky als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Harry Witt
13 Antragsteller
centrotherm international AG: Veränderungen im Aufsichtsrat
Blaubeuren, 02. Februar 2026 – Das Amtsgericht Ulm hat auf Vorschlag des Vorstands sowie des neuen Hauptaktionärs Ardian Semiconductor Dr. Helmut Gassel und Stefan Kappis mit Wirkung zum 15. Januar 2026 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der centrotherm international AG bestellt.
In seiner konstituierenden Sitzung am 23. Januar 2026 wählte der Aufsichtsrat Dr. Helmut Gassel zum Vorsitzenden und Stefan Kappis zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums. Robert M. Hartung wird auch weiterhin dem Aufsichtsrat der centrotherm international AG angehören. Infolge der neuen Aktionärsstruktur legten die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Hans-Hasso Kersten und Dr. Xinan Jia ihre Mandate mit Wirkung zum 17. Dezember 2025 nieder.
„Gemeinsam mit meinen Kollegen im Aufsichtsrat möchte ich den Vorstand dabei unterstützen, die strategische Weiterentwicklung der centrotherm international AG voranzutreiben und mittels der Ressourcen und des Netzwerks von Ardian Semiconductor das volle Potenzial des Unternehmens zu erschließen“, betont Dr. Helmut Gassel, Vorsitzender des Aufsichtsrats der centrotherm international AG. „Insbesondere freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit Robert M. Hartung, der das Unternehmen wie kein zweiter kennt und über viele Jahre strategisch ausgerichtet und operativ begleitet hat. Mit dem Vorstand hat er als Aufsichtsrat centrotherm in den vergangenen zehn Jahren als zuverlässigen und innovativen Zulieferer für führende Hersteller von Leistungshalbleitern etabliert“, so Gassel weiter.
Dr. Helmut Gassel ist Partner und Mitgründer von Silian Partners, einem Team von anerkannten Experten aus der Halbleiterindustrie, mit dem Ardian Semiconductor eine exklusive strategische Partnerschaft unterhält. Er verfügt über mehr als 30 Jahre internationale Top-Management-Erfahrung in der Halbleiter- und Elektronikindustrie. Zuletzt war er als Konzernvorstand der Infineon Technologies AG für die Bereiche Sales, Marketing & Regionen, Strategieentwicklung, M&A und IP verantwortlich.
Stefan Kappis ist Director im Buyout-Team von Ardian Deutschland und war an zahlreichen Transaktionen beteiligt. Vor seinem Eintritt bei Ardian im Jahr 2014 war er im Investmentbanking von Barclays in den Bereichen Corporate Finance und M&A in Frankfurt am Main tätig.
Über centrotherm international AG
Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT.
Sonntag, 1. Februar 2026
Öffentliche Zustellung eines Widerrufs der Zulassung Echos Holding AG
Hamburg und Hannover
Gemäß § 1 HmbVwZG vom 21. Juni 1954 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird der
Widerruf der Zulassung der Aktien der ECHOS vom 26. Januar 2026
Aktenzeichen DE0007786303
für
Herrn Klemens Franz-Walter Convents
Vorstand der
Echos Holding AG
Berliner Straße 137
13467 Berlin
Deutschland
öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Börse Hamburg (https://www.boerse-hamburg.de). Der Widerruf der Zulassung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Widerrufsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Widerruf der Zulassung liegt bei der BÖAG Börsen AG, dem Rechtsträger der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg, Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.
Hamburg, den 26. Januar 2026
Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg
Geschäftsführung
Samstag, 31. Januar 2026
Wolford AG: Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt
Der Vorstand wurde ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zum 31.1.2026 durchzuführen sowie die Bezugsfrist und die weiteren Einzelheiten der Durchführung festzusetzen.
Sondierungsgespräche mit der Hauptaktionärin haben ergeben, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung innerhalb der von der Hauptversammlung gesetzten Frist angesichts des erwartbaren Zeichnungsvolumens neuer Aktien aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint. Eine Beeinträchtigung der Fähigkeit der Gesellschaft, ihren Liquiditätsbedarf zu decken, ist infolge der Nichtdurchführung der Kapitalerhöhung nicht zu erwarten.
Die Hauptaktionärin hat die langfristige strategische Bedeutung der Wolford AG betont und bestätigt, dass die Gesellschaft weiterhin finanziell unterstützt wird, unter anderem mittels Gesellschafterdarlehen.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand entschieden, die Durchführungsfrist verstreichen zu lassen und die Kapitalerhöhung nicht durchzuführen.
Der Vorstand wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, den Kapitalerhöhungsbeschluss zu widerrufen.
Freitag, 30. Januar 2026
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.01.2026
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.01.2026 3,47 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,60 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 27,05% unter dem Inventarwert vom 30.01.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. Januar 2026 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
Rocket Internet SE,
Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
1&1 AG,
RM Rheiner Management AG,
Horus AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.
Rocket Internet SE: Im Nachgang zu unserem offenen Brief und dem intensiven Medienecho darauf, veröffentlichte zuletzt der namhafte Finanzblog value and opportunity einen interessanten Diskussionsbeitrag. Die Anteile von Rocket Internet setzten ihre Aufwärtsbewegung fort.
1&1 AG: CEO Ralph Dommermuth unterstrich in einem Interview mit dem Handelsblatt seinen Plan, das modernste Mobilfunknetz Europas aufzubauen. Beim Netzausbau liegt er per Ende 2025 mit einer Erreichbarkeit von 27% der deutschen Haushalte über den Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Allerthal-Werke AG: Die Kölner Beteiligungsgesellschaft meldete einen vorläufigen Jahresüberschuss von rund 3,8 Mio. Euro (2024: -1,5 Mio. Euro). Das wirtschaftliche Eigenkapital je Allerthal-Aktie erhöhte sich zum 31.12.2025 auf 27,64 Euro (31.12.2024: 22,52 Euro), ein Anstieg von 22,7% im Geschäftsjahr 2025. Der Hauptversammlung soll eine Dividende von 1,50 Euro je Allerthal-Aktie vorgeschlagen werden.
Redcare Pharmacy N.V.: Die führende deutsche Online-Apotheke berichtete über eine erfreuliche Entwicklung der E-Rezept-Umsätze im Geschäftsjahr 2025. Enttäuschend verlief im vierten Quartal allerdings das Wachstum bei nicht rezeptpflichtigen Produkten.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 23. Januar 2026
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out
- Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert, Hauptversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
- Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE für EUR 11,- je Aktie angekündigt
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)
Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026
Mittwoch, 28. Januar 2026
Stimmrechtsmitteilung der PUMA SE: ANTA hält bereits 33,70 % der Stimmrechte
SURTECO GROUP SE prüft strategische Optionen zur Fokussierung der Gruppe
Buttenwiesen, 28.01.2026
Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Grundsatzentscheidung getroffen, die strategischen Optionen für die unternehmerische Zukunft der Unternehmensgruppe zu prüfen. Das schließt die Prüfung von Veräußerungsmöglichkeiten der Segmente (Business Units) Profiles und Edgebands ein. Die Vorbereitungen sind ergebnisoffen. Gespräche mit Erwerbsinteressenten sind bisher nicht geführt worden. SURTECO GROUP SE reagiert mit der Nachricht auf Gerüchte.
SEVEN PRINCIPLES AG: SEVEN PRINCIPLES hebt Prognose für das Geschäftsjahr 2025 an
Köln, 28. Januar 2026. Die SEVEN PRINCIPLES AG (7P), ein deutsches IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Fokus auf der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, erwartet, das Geschäftsjahr 2025 besser als bisher prognostiziert abschließen zu können.
Gemäß des ungeprüften Dezember-Monatsabschlusses konnte ein Konzernumsatz von rd. 60 Mio. EUR sowie ein EBIT von rd. 1,8 Mio. EUR erzielt werden. Vor diesem Hintergrund wird die Jahresprognose wie folgt angepasst: Für das Geschäftsjahr 2025 werden Umsatz und Rohertrag im mittleren bzw. unteren Bereich der bisherigen Prognosebandbreiten von 58 - 63 Mio. EUR (Umsatz) bzw. 36 – 40 Mio. EUR (Rohertrag) erwartet. Für das EBITDA wird die Prognose auf rund 2,1 – 2,3 Mio. EUR (bislang 0,5 – 1,5 Mio. EUR) sowie für das EBIT entsprechend auf rund 1,7 – 1,8 Mio. EUR (bislang unter 1 Mio. EUR) angehoben.
Über die SEVEN PRINCIPLES AG
Empowering IT that matters most. Als europäischer Partner für regulierte Branchen sichern wir die digitale Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit kritischer Organisationen. Unsere resilienten IT-Lösungen verbinden technologische Exzellenz mit regulatorischem Know-how und gewährleisten Stabilität, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit digitaler Kernsysteme – zuverlässig und unter allen Bedingungen.
Dienstag, 27. Januar 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) nunmehr vor dem OLG Karlsruhe
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) zugunsten des Umicore-Konzerns hatte das Landgericht Mannheim nach einer Verhandlung am 7. März 2024 mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen.OLG Karlsruhe, Az. 12 W 24/25
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields (früher: Freshfields Bruckhaus Deringer), 40545 Düsseldorf
PUMA SE: Statement von PUMA CEO Arthur Hoeld zur Ankündigung von ANTA Sports Limited
Zur aktuellen Ankündigung von ANTA Sports Limited erklärt PUMA-CEO Arthur Hoeld:
„PUMA SE nimmt zur Kenntnis, dass ANTA Sports eine Einigung erzielt hat, um einen Anteil von 29,06 % am Unternehmen zu erwerben.
Die strategischen Prioritäten von PUMA sind klar. Wir konzentrieren uns darauf, unsere Marke global zu stärken und überzeugende Produkte auf den Markt zu bringen, die unsere Konsument*innen auf der ganzen Welt ansprechen, um eine Top-3 Sportmarke weltweit zu werden.
ANTA möchte PUMA dabei unterstützen, sein Markenpotenzial und seine Geschichte voll auszuschöpfen, um langfristigen Wert für Konsument*innen und Stakeholder weltweit zu schaffen. Wir sehen das als Vertrauensbeweis für PUMA und seine strategische Ausrichtung.“
PUMA ist eine der weltweit führenden Sportmarken, die Schuhe, Textilien und Accessoires designt, entwickelt, verkauft und vermarktet. Seit mehr als 75 Jahren treibt PUMA Sport und Kultur voran, indem es die innovativsten Produkte für die schnellsten Sportler*innen der Welt kreiert. Zu unseren Performance- und sportlich-inspirierten Lifestyle-Produktkategorien gehören u.a. Fußball, Running & Training, Basketball, Golf und Motorsport. PUMA kooperiert mit renommierten Designer*innen und Marken, um sportliche Akzente in der Modewelt zu setzen. Zur PUMA-Gruppe gehören die Marken PUMA, Cobra Golf und stichd. Das Unternehmen vertreibt seine Produkte in über 120 Ländern und beschäftigt weltweit ungefähr 20.000 Mitarbeiter*innen. Die Firmenzentrale befindet sich in Herzogenaurach/Deutschland.
DATAGROUP SE: Börse München gibt Daten für Delisting der DATAGROUP-Aktien bekannt
Die Einbeziehung und Notierung der Aktien der DATAGROUP SE in m:access (Freiverkehr) wird dementsprechend mit Ablauf des 27. Februar 2026 beendet. Die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München wird auf Antrag des Emittenten gemäß § 11 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München („AGB-FV“) ebenfalls widerrufen. Die Notierungseinstellung erfolgt mit Ablauf des 30. Juni 2026.
Aktionäre, die weiterhin investiert bleiben, müssen damit rechnen, dass ihre Aktien nach dem Delisting voraussichtlich nur noch eingeschränkt oder möglicherweise gar nicht mehr frei veräußert werden können, da das Handelsvolumen deutlich sinken dürfte, und davon auszugehen ist, dass die Handelsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sein werden.
Über DATAGROUP
www.datagroup.de
Squeeze-out bei der artnet AG im Handelsregister eingetragen
Montag, 26. Januar 2026
OHB SE bestätigt Gespräche zu einer möglichen Kooperation mit dem Rheinmetall-Konzern
In Bezug auf heutige Kapitalmarktgerüchte bestätigt die OHB SE (ISIN DE0005936124, Prime Standard) laufende Gespräche mit dem Rheinmetall-Konzern zu einer Kooperation für die Beteiligung an möglichen Vergabeverfahren der öffentlichen Hand.
Sonntag, 25. Januar 2026
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) geht vor dem OLG Karlsruhe weiter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) zugunsten des Umicore-Konzerns hatte das Landgericht Mannheim nach einer Verhandlung am 7. März 2024 mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen.LG Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 23 O 3/22 SpruchG
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf
Freitag, 23. Januar 2026
ABO Energy GmbH & Co. KGaA schließt Stillhaltevereinbarung mit den Gläubigern wesentlicher Finanzierungen ab
Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA („Gesellschaft“) (ISIN: DE0005760029 / WKN: 576002) gibt bekannt, dass sie heute eine Stillhaltevereinbarung mit den Gläubigern wesentlicher Finanzierungen geschlossen hat. Die Stillhaltevereinbarung bezieht sich auf Konsortialkreditverträge, bilaterale Darlehen, ausgewählte Avallinien und Schuldscheindarlehen der Gesellschaft.
Der Abschluss der Stillhaltevereinbarung ist der erste Schritt zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts, über das die Gesellschaft derzeit mit den Finanzierungspartnern verhandelt. Die Finanzierungspartner haben gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht, dass sie das Fortbestehen der bestehenden und eine etwaige Gewährung neuer Finanzierungen unter den Vorbehalt einer Reihe von Bedingungen stellen, zu denen die Einigung auf ein Sanierungskonzept und die Erstellung eines entsprechenden Sanierungsgutachtens zählen. Die Stillhaltevereinbarung sieht vor, dass die Fremdkapitalgeber während des Zeitraums, in dem über das Sanierungskonzept verhandelt wird, keine Rechte aus (potenziellen) Kündigungsgründen unter den Finanzierungen geltend machen.
Parallel hat die Gesellschaft eine renommierte Beratungsgesellschaft beauftragt, ein Sanierungsgutachten zu erstellen, welches in der ersten Februarhälfte 2026 als Entwurf vorliegen soll. Auf dieser Grundlage sollen anschließend ein Term Sheet für das Sanierungskonzept bzw. weitere Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Fremdkapitalgebern verhandelt werden. Ziel ist die nachhaltige Sanierung der Gesellschaft.
Im Rahmen des Sanierungskonzepts ist beabsichtigt, dass auch die Gläubiger der Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5) der Stillhaltevereinbarung beitreten. Hierzu soll zeitnah zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen werden.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht auf Grundlage der bisherigen Verhandlungen mit den Fremdkapitalgebern davon aus, das Sanierungskonzept erfolgreich umsetzen zu können. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.
Donnerstag, 22. Januar 2026
Wacker Neuson SE Gespräche zwischen der Wacker Neuson SE und Doosan Bobcat Inc. zu Mehrheitserwerb und Übernahme der Wacker Neuson SE werden nicht fortgesetzt
München, 22.01.2026
Die Wacker Neuson SE teilt mit, dass die Gespräche zwischen der Gesellschaft und Doosan Bobcat Inc. über den möglichen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Wacker Neuson SE sowie eine mögliche öffentliche Übernahme der Wacker Neuson SE nicht fortgesetzt werden. Die Wacker Neuson Group fokussiert sich weiterhin auf die Umsetzung ihrer Strategie 2030 und nachhaltiges Wachstum.
Covestro AG beschließt, Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,
Die Aktien der Covestro AG (WKN 606214 / ISIN DE0006062144) sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out
- Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie, ao. Hauptversammlung am 30. Dezember 2025
- Klöckner & Co SE: Übernahmeangebot der Worthington Steel für Aktien der Klöckner & Co SE für EUR 11,- je Aktie angekündigt
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)
SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026)
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
- Wacker Neuson SE: Übernahmeangebot angekündigt
Mittwoch, 21. Januar 2026
Deutsche Konsum REIT-AG setzt Sanierungskapitalerhöhung um
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.
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PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 21. Januar 2026 – Die Deutsche Konsum REIT-AG (künftig Deutsche Konsum Real Estate AG; „Gesellschaft“ oder „DKR“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute weitere Einzelheiten zur Umsetzung der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 beschlossenen Sanierungskapitalerhöhung festgelegt.
Gemäß dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung 2025 wird das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 50.351.091,00 um bis zu EUR 75.526.635,00 auf bis zu EUR 125.877.726,00 erhöht. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 75.526.635 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie („Neue Aktien“) gegen Bar- und Sacheinlagen. Das Bezugsverhältnis wurde von der Hauptversammlung auf 1 zu 1,5 festgelegt. Demnach berechtigt jeweils eine (1) bestehende Aktie zum Bezug von 1,5 Neuen Aktien.
Mit Ausnahme der Aktionäre, die zur Zeichnung von Neuen Aktien gegen Sacheinlage zugelassen sind, werden die Neuen Aktien den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gegen Bareinlage angeboten. Die Bezugsfrist beginnt am 22. Januar 2026 und endet am 4. Februar 2026 (jeweils einschließlich). Der Bezugspreis beträgt EUR 2,00 je Neuer Aktie. Das Bezugsangebot wird heute am 21. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Angebot der Neuen Aktien gegen Bareinlage erfolgt ausschließlich auf der Basis des bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegten Dokuments der Gesellschaft gemäß Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. db) iii) und Art. 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. ba) iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129. Dieses Dokument ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.deutsche-konsum.de) unter der Rubrik „Investor Relations“ im Bereich „Kapitalerhöhung 2026“ abrufbar und enthält alle weiteren Einzelheiten zur Sanierungskapitalerhöhung.
Dienstag, 20. Januar 2026
Worthington Steel hält bereits 47,78 % an der Klöckner & Co SE
Worthington Steel, Inc., nunmehr 47,78 % der Stimmrechte, davon 6,25 % direkt und 41,53 % über Instrumente ("Irrevocable Undertaking"). Klöckner & Co SE hatte kürzlich eine Zusammenschlussvereinbarung mit Worthington Steel unterzeichnet und angegeben, dass angekündigte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle Aktionäre zu unterstützen.
OHB SE: Capital Market Day 2026
- Wachstumsausblick bis zum Geschäftsjahr 2028 prognostiziert kontinuierliche Steigerung von Gesamtleistung und Margen: Ausblick für die Geschäftsjahre 2026 und 2027 angehoben
Im Fokus steht dabei ein Ausblick auf die erwartete Geschäftsentwicklung für das laufende Geschäftsjahr 2026 sowie die beiden Folgejahre. Dieser prognostiziert eine kontinuierliche Steigerung der Gesamtleistung sowie der EBITDA- und EBIT-Marge. Der bisherige Wachstumsausblick für die Geschäftsjahre 2026 und 2027 wird angehoben:
| 2026 | 2027 | 2028 | |
| Gesamtleistung in EUR Mio. | 1.400 | 1.700 | > 2.000 |
| EBITDA-Marge in % | 11 | 12 | > 12 |
| EBIT-Marge in % | 8 | 9 | > 9 |
Zur Erreichung des Ausblicks setzt die Gesellschaft auf organisches Wachstum in allen Geschäftsbereichen. Die Grundlage dafür bilden steigende Budgets der Europäischen Weltraumorganisation ESA, der Europäischen Union sowie nationaler Kunden. Der Verteidigungsmarkt gewinnt dabei deutlich an Bedeutung. In Anbetracht dieser Entwicklungen strebt der OHB-Konzern mittelfristig einen durchschnittlichen Auftragseingang um die EUR 3 Mrd. im Jahr an. Mit rund EUR 2,1 Mrd. im Geschäftsjahr 2025 konnte der Konzern den Auftragseingang im Vorjahresvergleich um rund 24 % steigern.
Darüber hinaus teilt der Vorstand mit, dass ein Rückzug von der Börse (Delisting) derzeit nicht ansteht. Die Börsennotierung der Gesellschaft bleibe vorerst erhalten: „Unsere Auftraggeber schätzen die Transparenz, die mit der Börsennotierung einhergeht. Aus unserer Sicht schafft sie zusätzliches Vertrauen. Wir erhalten uns daher einen Zugang zu den Kapitalmärkten, der unser zukünftiges Wachstum und die nachhaltige Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit unterstützen kann“, erklärt Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender der OHB SE.
Der testierte Konzern-Jahresabschluss 2025 der OHB SE wird auf der für den 19. März 2026 geplanten Bilanzpressekonferenz und der sich am selben Tag anschließenden Ergebnispräsentation im Detail erläutert sowie zum Herunterladen auf der Website der OHB SE zur Verfügung stehen.