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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 12. Dezember 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, zunächst Bedenken der Europäischen Kommission, folgt Squeeze-out?
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 11. Dezember 2025

The NAGA Group AG: The NAGA Group führt Reverse Stock Split zur Verbesserung der Wahrnehmung am Kapitalmarkt durch

Corporate News

Hamburg, 11. Dezember 2025 – The NAGA Group AG (XETRA: N4G, ISIN: DE000A161NR7), Anbieter der All-in-One-Finanz-SuperApp NAGA, führt einen Reverse Stock Split ihrer bestehenden Aktien durch. Die Maßnahme wird im Verhältnis 10:1 durchgeführt, wobei zehn bestehende Namensaktien zu einer neuen Namensaktie zusammengelegt werden. Der Reverse Stock Split ist ein technischer Schritt, der darauf abzielt, den Aktienkurs in eine für NAGAs Peer Group typischere Bandbreite zu bringen, die Wahrnehmung und Handelbarkeit der Aktie zu verbessern und den Zugang des Unternehmens zu institutionellen und internationalen Investoren zu erweitern.

Octavian Patrascu, CEO von The NAGA Group AG, erklärt: „In den vergangenen zwei Jahren haben wir wesentliche Fortschritte dabei erzielt, unser Geschäftsmodell zu straffen und unsere finanzielle Basis zu stärken. Doch diese Fortschritte spiegeln sich noch nicht in unserer Marktbewertung wider. Das aktuelle absolute Kursniveau trägt zu einer Wahrnehmung bei, die unser operatives Geschäft nicht angemessen abbildet. Mit dem Reverse Stock Split wollen wir den Aktienkurs in eine Bandbreite bringen, die besser mit der unserer Wettbewerber vergleichbar ist, die Sichtbarkeit bei Investoren erhöhen, deren Vorgaben Investitionen in Aktien mit niedrigem Kurswert einschränken, und eine klarere Grundlage für strategische Maßnahmen schaffen.“

Technische Details:

Der Reverse Stock Split basiert auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2025 und wird nach der erfolgten Eintragung im Handelsregister im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG technisch umgesetzt. Durch die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 232.783.150,00 um EUR 209.504.835,00 auf EUR 23.278.315,00 wird die Anzahl der Stückaktien von 232.783.150 auf 23.278.315 reduziert. Gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird der Herabsetzungsbetrag vollständig in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kapitalherabsetzung dient ausdrücklich nicht der Verlustdeckung.

Der Reverse Stock Split wird voraussichtlich am 16. Dezember 2025 wirksam. Zu diesem Zeitpunkt sollen die zusammengelegten Aktien unter der neuen ISIN DE000A41YCM0 in die Wertpapierdepots der Aktionäre eingebucht werden. Die Aktionäre werden von ihren jeweiligen depotführenden Banken über die Depotumstellung und die Behandlung von Spitzenbeständen informiert.

Über NAGA


NAGA ist ein führendes deutsches Fintech-Unternehmen, das eine SuperApp anbietet, mit dem Ziel, Social Trading, Investitionen in Aktien, Kryptowährungen und Neo-Banking in einer einheitlichen Plattform zu vereinen, die von seiner eigenen fortschrittlichen Technologie angetrieben wird. NAGA ist in über 100 Ländern mit 9 lokalen Büros tätig und bietet eine breite Palette von Dienstleistungen für Fiat- und Kryptowährungen an. Die Plattform verfügt über eine physische VISA-Karte mit Fiat- und automatischer Kryptowährungsumrechnung sowie Cashback, dynamische soziale Feeds und fortschrittliche Autokopierfunktionen, die es den Nutzern ermöglichen, die Strategien erfolgreicher Händler zu replizieren. NAGA wurde für eine globale Gemeinschaft entwickelt und bietet ein integratives und effizientes Finanzökosystem für persönliche Finanzen und Handel.

Elbe BidCo GmbH: ENCAVIS erwirbt kapazitätsstarkes Portfolio von fünf Solarparks in Italien (265 MW)

Corporate News

Hamburg, 11. Dezember 2025 – Der Hamburger Wind- und Solarparkbetreiber ENCAVIS hat von der EDP Renewables Italia Holding S.r.l. (EDPR Italy), einer 100prozentigen Tochter der EDP Renováveis, S.A., fünf Solarparks mit einer Erzeugungskapazität von insgesamt 265 Megawatt (MW) erworben. Drei der Parks liegen in der Region Lazio in Mittelitalien in der Nähe von Rom, die beiden anderen in der Region Puglia im Südosten Italiens. Die Transaktion umfasst den Verkauf großer Landflächen. Darüber hinaus wurden die Projekte zusammen mit verschiedenen Stromabnahmeverträgen (PPAs) und Förderungen sowie mit Optionen zur Kapazitätserweiterung und Hybridisierung übernommen.

Die fünf Solarparks haben zur Zeit noch eine Kapazität von insgesamt 248 MW und produzieren bereits grünen Strom in voller Höhe. Zudem erfolgt derzeit eine Kapazitätserweiterung der drei Solarparks in Lazio um insgesamt zusätzliche 17 MW. Die kommerzielle Inbetriebnahme der zusätzlichen Erzeugungskapazitäten wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet. Stern Energy, die PV-Technik-Spezialisten aus Parma, werden nach einer Übergangszeit von sechs Monaten die Operations & Maintenance (O&M)-Arbeiten von EDPR für dieses Portfolio übernehmen.

Mit dem Giotto-Portfolio vergrößern wir unsere Solarkapazität in Italien von 155 auf 420 MW. Damit werden wir einer der führenden Solarbetreiber in Italien und untermauern unsere Führungsrolle in Europa. Zugleich zeigt dieses Portfolio, wie erfolgreich und strategisch bedeutend unsere Kooperation mit Stern Energy ist: Gemeinsam setzen wir Maßstäbe für Qualität und Wachstum in der Solarbranche“, so Mario Schirru, CEO der Encavis.

Das gesamte Portfolio wird nach der Kapazitätserweiterung durchschnittlich 423 Gigawattstunden (GWh) grünen Strom pro Jahr erzeugen. Vier Solarparks sind durch Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) abgesichert, die eine Laufzeit zwischen 10 bzw. 15 Jahren haben. Für das fünfte Projekt besteht ein langfristiger zweiseitiger Differenzvertrag (Contract for Difference, CfD) mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

Über ENCAVIS


Encavis ist einer der führenden Stromerzeuger aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt ein breit diversifiziertes Portfolio aus Onshore-Windparks, Freiflächen-Solaranlagen und Batteriespeichern in 13 europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Darüber hinaus bietet Encavis institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Tochtergesellschaft Stern Energy ergänzt das Leistungsportfolio als europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.

Mit einer installierten Gesamtleistung von rund 4,2 Gigawatt trägt Encavis maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Erreichung der europäischen Klimaziele bei.

Weitere Informationen finden Sie unter www.encavis.com.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der ENCAVIS AG fand kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out statt. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft.

ZhongDe Waste Technology AG: Das Bundesamt für Justiz hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen ZhongDe Waste Technology AG beantragt.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 11. Dezember 2025 –Das Bundesamt für Justiz (BfJ) teilte der ZhongDe Waste Technology AG („Unternehmen“) mit Schreiben vom späten 10. Dezember 2025 mit, dass es den Vorschlag des Unternehmens für einen Ratenzahlungsplan hinsichtlich einer Gesamtforderung in Höhe von 11.820.927,04 EUR abgelehnt und einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen gestellt hat.

Sollte das Gericht letztendlich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen anordnen, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb, die Finanzlage und das Eigenkapital des Unternehmens haben. Das Unternehmen wird alle Anstrengungen unternehmen, solche negativen Folgen durch Verhandlungen oder rechtliche Mittel abzuwenden. Der Aufsichtsrat, der Vorstand und alle Führungskräfte des Unternehmens werden ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen, um den stabilen Geschäftsbetrieb des Unternehmens sicherzustellen und die Auswirkungen dieses Vorfalls auf die Rechte und Interessen der Aktionäre und Investoren so gering wie möglich zu halten.

Mittwoch, 10. Dezember 2025

Squeeze-out bei der PharmaSGP Holding SE eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der kürzlich beschlossene Squeeze-out bei der PharmaSGP Holding SE ist unmittelbar nach Ablauf der Ein-Monats-Frist am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen worden:

"Die Hauptversammlung vom 31.10.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die FUTRUE GmbH mit dem Sitz in Gräfelfing, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 173092), gegen Barabfindung beschlossen."

Eine Ausbuchung der PharmaSGP-Aktien (WKN: A2P4LJ ISIN: DE000A2P4LJ5) dürfte daher in den nächsten Tagen erfolgen.

Die FUTRUE GmbH hatte die angebotene Barabfindung kurz vor der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung von EUR 29,33 auf EUR 30,64 je Aktie erhöht.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 9. Dezember 2025

KAP AG HAT ERSTELLUNG EINES IDW S6 GUTACHTEN IN AUFTRAG GEGEBEN

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Fulda, 09. 12. 2025 – Die KAP AG ("Gesellschaft" oder "KAP"), eine börsennotierte, mittelständische Industrieholding (WKN 620840, ISIN DE0006208408), bestätigt aufgrund von Presseanfragen, dass sich die Gesellschaft in Verhandlungen mit den Banken zur Unterstützung des umfassenden Transformationsprozesses und der Refinanzierung der KAP-Gruppe befindet. Zu den Bedingungen der Refinanzierung gehört auch die Erstellung eines IDW-S6-Sanierungsgutachtens (S6-Gutachten).

Über die weiteren Entwicklungen, insbesondere die im Rahmen des Refinanzierungskonzepts vorgesehenen Maßnahmen, wird die Gesellschaft den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Der Vorstand

SCI AG: Net Asset Value

Usingen (01.12.2025/17:00 UTC+1)

Der Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie - Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren - wurde aktuell mit 24,10 Euro ermittelt und liegt damit 2,1 % höher als bei der letzten Bekanntgabe vor rd. 2 Monaten. Der DAX notierte in diesem Zeitraum mit +0,1 % praktisch unverändert. Bei unseren größten Beteiligungen gab es überwiegend positive Kursentwicklungen: Gesundheitswelt Chiemgau notierten, getragen von einer Prognoseerhöhung für das laufende Geschäftsjahr, um 14,5 % höher, LS Invest legten 6,0 % zu.

Das Einreichungsvolumen (Aktien, die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruch- und Überprüfungsverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt bei 15,9 Mio. Euro. Die leichte Erhöhung geht auf die Eintragung des Squeeze-Out bei Voquz Labs zurück, gegenläufig wirkte sich die Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-Out der Actris AG aus dem Jahr 2010 aus, durch welche uns incl. Zinsen rd. 19 TEUR zugeflossen sind.

JPMorgan Chase & Co. hält nunmehr 6,58 % an der Covestro AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach der Stimmrechtsmitteilung vom 9. Dezember 2025 hält JPMorgan Chase & Co. nunmehr 6,58 % an der Covestro AG, d.h. etwas mehr als die bislang gemeldeten 6,48 %. Interessant ist dabei, dass der direkt über Aktien (und nicht über Instrumente) gehaltene Anteil von 3,97 % auf 6,45 % aufgestockt worden ist. Dies deutet darauf hin, dass JPMorgan Chase & Co. bei dem sog. "Endspiel" nach der erfolgreichen Übernahme durch ADNOC mitspielen will.

Die Europäische Kommission hat im Juli zunächst eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um den Erwerb von Covestro durch die Abu Dhabi National Oil Company PJSC („ADNOC“) gemäß der Verordnung über ausländische Subventionen („FSR“) zu prüfen. Diese Prüfung verlief für die Bieterin erfolgreich. Auch Deutschland stimmte der Übernahme zu (kürzlich erfolgte außenwirtschaftsrechtliche Freigabe durch das BMWK).

Eine vereinbarte Kapitalerhöhung um 10 % soll Covestro 1,17 Milliarden Euro frisches Kapital bringen. Das Delisting und ein Squeeze-out dürften folgen.

Sonntag, 7. Dezember 2025

Klöckner & Co SE bestätigt Gerüchte zu Verhandlungen zu einem möglichen öffentlichen Übernahmeangebot durch Worthington Steel, Inc.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Klöckner & Co SE bestätigt Gerüchte, wonach die Gesellschaft mit Worthington Steel, Inc. Verhandlungen zu einem möglichen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für alle Aktien der Klöckner & Co SE führt und Worthington Steel, Inc. eine Due Diligence Prüfung durchführt.

Es ist derzeit offen, ob oder unter welchen Bedingungen ein mögliches öffentliches Übernahmeangebot durchgeführt wird.

Freitag, 5. Dezember 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, zunächst Bedenken der Europäischen Kommission, folgt Squeeze-out?
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)

  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 3. Dezember 2025

Unseriöses Kaufangebot für Aktien der PharmaSGP Holding SE durch eine angebliche "Brockhaus Private Equity"

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Ende November 2025 wurde im Bundesanzeiger (und damit mit ganz offiziellem Anstrich) ein "Freiwilliges öffentliches Kaufangebot" an die Aktionäre der Pharma SGP Holding SE (WKN A2P4LJ, ISIN: DE000A2P4LJ5) veröffentlicht. Geboten werden darin EUR 34,30 je PharmaSGP-Aktie, deutlich mehr als die für den anstehenden Squeeze-out angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 30,64 je Aktie und höher als die aktuellen Börsenkurse.

Neben der fragwürdigen wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Angebots irritiert die unübliche E-Mail-Adresse "mail.de". Das Angebot stammt angeblich von der Brockhaus Private Equity GmbH, die das allerdings deutlich dementiert hat. Es dürfte sich daher wohl um einen Identitätsdiebstahl handeln (eine in derartigen Fällen recht häufige Betrugsmasche).

In der letzten Zeit gab es eine ganze Reihe ähnlicher unseriöser Kaufangebote. Zum Teil wird versucht, Interessenten zu weiteren Käufen und zu Einzahlungen zu überreden. Zum Teil werden auch vertrauliche Daten (Bankverbindungen und Depotnummer) abgegriffen.

___________

Hintergrund:

In der letzten Zeit gab es zahlreiche unseriöse Kaufangebote für Aktien, vor denen wir gewarnt hatten:

Zur Warnung vor einem Kaufangebot für Linde-Aktien:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/01/dubioses-kaufangebot-fur-linde-aktien.html

Zum unseriösen Kaufangebot für Aktien der Vantage Towers AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der_84.html

Zum Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der.html

Zum Kaufangebot für Aktien der Aareal Bank AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der_7.html

Eine Firma Deeland hatte 2022/´23 für Aktien u.a. der TLG Immobilien AG, der Lotto24 AG und der EASY SOFTWARE AG ähnliche unseriöse Übernahmeangebote mit ebenfalls sehr hohen Mindestannahmesummen und den gleichen Rechtschreibfehlern ("Ag" statt "AG") veröffentlicht.

Scout24 SE: Scout24 SE beschließt, neues Rückkaufprogramm im Volumen von bis zu 500 Millionen Euro aufzusetzen und Rückkaufphase des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu verkürzen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 3. Dezember 2025

Der Vorstand der Scout24 SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, ein neues Rückkaufprogramm aufzusetzen und eigene Aktien mit einem Kaufpreisvolumen von insgesamt bis zu 500 Millionen Euro in einer oder mehreren selbstständigen Tranchen über die Börse zurückzukaufen. Hierfür macht die Gesellschaft von der Ermächtigung Gebrauch, die die ordentliche Hauptversammlung 2025 erteilt hat. Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich in den nächsten Wochen beginnen und bis spätestens im zweiten Quartal 2028 durchgeführt werden.

Der Vorstand der Scout24 SE hat in diesem Zusammenhang mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch beschlossen, die am 3. April 2025 angekündigte weitere Tranche unter dem laufenden Aktienrückkaufprogramm durch Konzentration der Rückkaufphase durch Vorverlegung des spätestmöglichen Erwerbszeitpunkts auf den 23. Januar 2026 zu verkürzen. Das Rückkaufvolumen bleibt unverändert. Die Gesamtzahl der im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 7. April 2025 bis einschließlich 2. Dezember 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 721.570 Stückaktien.

Weitere Einzelheiten werden im Verlauf der kommenden Wochen vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht. Die Scout24 SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu modifizieren oder einzustellen.

Der Vorstand

JD.com sichert sich erfolgreich 59.8 % von CECONOMY als Endergebnis nach Ablauf der weiteren Annahmefrist

Pressemitteilung

- Gesamtbeteiligung von 85.2 % in Kombination mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, nach Vollzug des Angebots

- Der Vollzug des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen regulatorischen Freigaben und wird in der ersten Hälfte des Jahres 2026 erwartet

- Gemeinsam mit Convergenta wollen JD.com und CECONOMY die weitere Transformation von CECONOMY beschleunigen und das langfristige Wachstum von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler stärken

Beijing / Düsseldorf – 2. Dezember 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der JD.com Gruppe „JD.com“), hat das Endergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) für alle Aktien der CECONOMY AG („CECONOMY“ oder das „Unternehmen“; die „CECONOMY-Aktien“, ISIN: DE0007257503) veröffentlicht. JD.com hat sich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist erfolgreich 59.8 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CECONOMY gesichert. Zusammen mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, ergibt sich damit eine Gesamtbeteiligung von 85.2 % an CECONOMY.

Dieser Meilenstein spiegelt das langfristige Engagement von JD.com in Europa wider und unterstreicht das Vertrauen des Unternehmens in die starke Position von CECONOMY als ein europäischer Marktführer im Bereich Unterhaltungselektronik.

Der Vollzug des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen regulatorischen Freigaben, einschließlich außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in den Angebotsunterlage dargelegt sind und soweit diese noch nicht erteilt wurden. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Vollzug des Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026 erwartet.

JD.com würde dann zum neuen Mehrheitsaktionär von CECONOMY werden. Ein Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) könnte kurz nach Abschluss des Angebots erfolgen.

Gemeinsam mit Convergenta wollen JD.com und CECONOMY die weitere Transformation von CECONOMY durch JD.com‘s Technologie-, Omnichannel-Handel- und Logistik-Expertise beschleunigen und das langfristige Wachstum von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler stärken. JD.com, bekannt für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik, wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten sukzessive in die Partnerschaft einbringen. Dies wird die bestehenden Kompetenzen von CECONOMY stärken, das Kerngeschäft weiterentwickeln und den weiteren Ausbau der Marktposition unterstützen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant.

Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen (jeweils in englischer und deutscher Sprache) sind unter www.green-offer.com verfügbar.

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Über JD.com

JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines „Retail as a Service“-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben.

JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres, die am 30. September 2025 endeten, meldete JD.com einen Umsatz von 134,4 Milliarden US-Dollar (114,5 Milliarden Euro). JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.

Pressebilder finden Sie unter www.jdcorporateblog.com/media-resources/.

Über CECONOMY

Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.

MAX Automation SE plant Wechsel in den General Standard zur effizienteren Kapitalmarktkommunikation und stärkeren Fokussierung auf das operative Geschäft

PRESSEMITTEILUNG

- Reduktion administrativer Anforderungen und damit verbundener Kosten

- Konzentration auf die operative Weiterentwicklung und strategische Wachstumsinitiativen

- Fortführung der quartalsweisen Kapitalmarktkommunikation

Hamburg, 1. Dezember 2025 – Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA588) beabsichtigt, ihre Börsennotierung innerhalb des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse vom Prime Standard in den General Standard zu verlagern. Mit diesem Schritt verfolgt die Gesellschaft das Ziel, ihre Kapitalmarktpräsenz effizienter zu gestalten und gleichzeitig den hohen Anspruch an Transparenz und Kontinuität in der Kapitalmarktkommunikation beizubehalten. Die MAX Automation SE wird weiterhin freiwillig quartalsweise und im Hinblick auf ihre Aktionärsstruktur in deutscher Sprache über ihre Geschäftsentwicklung informieren.

Der geplante Wechsel in den General Standard soll die Kosten und den administrativen Aufwand reduzieren und damit Ressourcen freisetzen, die bislang durch die zusätzlichen Anforderungen des Prime Standard gebunden waren. Diese können künftig gezielt in die operative Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe und strategische Wachstumsinitiativen einfließen.

Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE wird in diesem Zusammenhang bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stellen. Die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bleibt dabei weiterhin bestehen.

Guido Mundt, Verwaltungsratsvorsitzender der MAX Automation SE: „Mit dem geplanten Wechsel schaffen wir eine ausgewogene Balance zwischen operativer Effizienz und Anforderung des gewählten Börsensegments. Wir konzentrieren uns stärker auf die operative Weiterentwicklung unserer Unternehmensgruppe und gewährleisten gleichzeitig eine verlässliche und kontinuierliche Kommunikation gegenüber dem Kapitalmarkt.“

Dienstag, 2. Dezember 2025

RWE Aktiengesellschaft: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Die RWE Aktiengesellschaft hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 12. November 2024 ein Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 1,5 Mrd. EUR angekündigt, das innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden soll. Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck, das Kapital der RWE Aktiengesellschaft zu reduzieren. Die zurückerworbenen Aktien sollen daher eingezogen werden. Die erste Tranche des Rückkaufprogramms über 500 Mio. EUR wurde bereits am 28. Mai 2025 abgeschlossen. Am 2. Dezember 2025 wurde auch die zweite Tranche des Rückkaufprogramms planmäßig abgeschlossen. Im Rahmen der zweiten Tranche wurden 12.918.709 Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von 500 Mio. EUR zurückgekauft.

Hinsichtlich der Durchführung der dritten Tranche wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Rückkauf der dritten Tranche beginnt am 3. Dezember 2025. Im Zeitraum bis spätestens zum 3. Juni 2026 sollen Aktien der Gesellschaft für bis zu 500.000.000,00 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 45.629.815 Aktien, über den elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und über ausgewählte multilaterale Handelssysteme innerhalb der Europäischen Union zurückgekauft werden.

Der Rückkauf wird auf Grundlage und im Einklang mit der von der Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft am 30. April 2025 beschlossenen Ermächtigung durchgeführt. Danach ist die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung zu erwerben. Der von der Gesellschaft im Rahmen des vorliegenden Rückkaufprogramms gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der RWE-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Erwerb oder – falls dieser Zeitpunkt früher liegt – der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf erfolgt in Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Demnach werden die Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. An einem Handelstag werden nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Tagesumsatz beruht auf dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Die RWE Aktiengesellschaft hat ein Kreditinstitut mit der Führung des Rückkaufprogramms beauftragt, das an die vorgenannten Regelungen gebunden ist. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig von der RWE Aktiengesellschaft. Das Recht der RWE Aktiengesellschaft, das Mandat in Einklang mit den insiderrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf ein oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt.

Das Rückkaufprogramm kann – soweit erforderlich und rechtlich zulässig – jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften bekannt gegeben; über die Fortschritte des Rückkaufsprogramms wird die Gesellschaft regelmäßig unter www.rwe.com/aktienrueckkauf informieren.

Essen, im Dezember 2025

RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Wacker Neuson SE bestätigt Gespräche zu Mehrheitserwerb und Übernahme durch Doosan Bobcat Inc.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 02.12.2025

Vor dem Hintergrund aktueller Presseberichterstattung bestätigt die Wacker Neuson SE („Wacker Neuson“), dass sich der Vorstand in fortgeschrittenen Gesprächen mit Doosan Bobcat Inc. („Doosan Bobcat“) über den möglichen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Wacker Neuson sowie eine öffentliche Übernahme von Wacker Neuson durch Doosan Bobcat befindet.

Doosan Bobcat erwägt, Aktien im Umfang von ca. 63 % des Grundkapitals von Großaktionären der Wacker Neuson zu erwerben und ein öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an alle außenstehenden Aktionäre von Wacker Neuson abzugeben.

Ob es tatsächlich zu einem Verkauf der Aktien der Großaktionäre und zu einem öffentlichen Übernahmeangebot kommt, ist für Wacker Neuson derzeit nicht abzusehen.

Wacker Neuson wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Montag, 1. Dezember 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG: Entscheidungsverkündung erst am 13. Februar 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out  bei der EQS Group AG zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentfirma Thoma Bravo, L.P.) hatte das LG München I die Sache am 24. Juli 2025 verhandelt und dabei die Abfindungsprüfer, Herr WP Andreas Creutzmann und Herr WP Dr. Jörn Stellbrink, IVA Valuation & Advisory AG, angehört. Der ursprünglich auf den 28. November 2025 angesetzte Termin zu Verkündung einer Entscheidung wurde nunmehr aus dienstlichen Gründen auf Freitag, den 13. Februar 2026, 10:00 Uhr, verlegt. 

LG München I, Az. 5 HK O 14435/24
Schädl, M. u.a. ./. Pineapple German Bidco GmbH
34 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Sonntag, 30. November 2025

Börsen-Zeitung: "Entwurf des Standortfördergesetzes - Zukunftsfinanzierungsgesetz II im neuen Gewand"

https://www.boersen-zeitung.de/recht-kapitalmarkt/zukunftsfinanzierungsgesetz-ii-im-neuen-gewand

"Weitreichende Änderungen sieht der Gesetzesentwurf auch beim Delisting aus dem regulierten Markt vor. Nun soll es eine Unternehmensbewertung zur Festlegung des Angebotspreises für ein Delisting-Angebot an die außenstehenden Aktionäre erforderlich sein, wenn der Börsenkurs im Sechsmonatszeitraum vor Angebotsankündigung für die Preisbestimmung unangemessen niedrig ist, da er durch „besondere Umstände“ beeinflusst wurde."

"Zudem soll es nach einem Delisting-Angebot möglich sein, die Angemessenheit des Angebotspreises in einem Spruchverfahren überprüfen zu lassen. Spruchverfahren sind jedoch oftmals langwierig und teuer. Deshalb wäre es sinnvoll gewesen, zunächst die bestehenden Forderungen für eine Reform des Spruchverfahrensgesetzes aufzugreifen, bevor dessen Anwendungsbereich ausgeweitet wird. So könnte die vorgeschlagene Neuerung eher zu erheblichen Unsicherheiten bei der Durchführung von Delistings führen, was für den Finanzstandort Deutschland hinderlich wäre."

Samstag, 29. November 2025

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 28.11.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 28.11.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 28.11.2025 3,29 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,30 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 30,09 % unter dem Inventarwert vom 28.11.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 28. November 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

1&1 AG,
Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.

1&1 AG I: Die Mehrheitsaktionärin United Internet AG verkauft die 1&1 Versatel GmbH an die 1&1 AG und bündelt damit ihre Aktivitäten im Telekommunikationsgeschäft unter dem Dach der 1&1 AG. Der Kaufpreis beträgt 1,3 Mrd. Euro.

1&1 AG II: Das Bundesverwaltungsgericht stärkte die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und bestätigte damit, dass die Auflagen zur Netzabdeckung durch politische Einflussnahme rechtswidrig erarbeitet worden waren. Da Bußgeldverfahren gegen 1&1 wegen Verfehlung dieser Ausbauziele wird nicht weiterverfolgt.

Clearvise AG: Der Stromproduzent aus erneuerbaren Energien meldete nach neun Monaten 2025 einen stabilen Umsatz bei leicht erhöhter Profitabilität. Nach dem Strategiewechsel hin zu einer „YieldCo“ plant das Unternehmen eine verlässliche Ausschüttungspolitik mit sukzessiv steigenden Dividenden.

Allerthal-Werke AG: Die Kölner Beteiligungsgesellschaft veröffentlichte zum 30.09.2025 ein wirtschaftliches Eigenkapital je Aktie von 26,65 Euro, was einem Anstieg seit Jahresbeginn von 18,3% entspricht.

ZEAL Network SE: Das Unternehmen meldete nach neun Monaten 2025 deutliche Steigerungen bei Umsatz und Ergebnis. Die im September angehobene Prognose für das Gesamtjahr 2025 wurde bestätigt.

Siltronic AG: Die Scherzer & Co. AG profitierte über Stillhaltergeschäfte von der Volatilität in der Siltronic-Aktie.

Tele Columbus AG: Die Hauptaktionärin Kublai GmbH, die mit ca. 97,7 % beteiligt ist, hat am 27.11.2025 mitgeteilt, dass sie einen aktienrechtlichen Squeeze-out bei der Tele Columbus AG durchführen möchte.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Freitag, 28. November 2025

PSI Software SE: Vorstand und Aufsichtsrat der PSI Software SE empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Warburg Pincus

Corporate News

- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht

- Angebotspreis von 45,00 EUR je PSI-Aktie als fair, angemessen und attraktiv bewertet

- Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die strategische Partnerschaft und empfehlen den Aktionären, das Angebot anzunehmen


Berlin, 28. November 2025 – Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PSI Software SE („PSI“ oder die „Gesellschaft“) haben ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Zest Bidco GmbH (die „Bieterin“), einer Holdinggesellschaft, die indirekt von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC (zusammen „Warburg Pincus“) verwaltet werden, an die Aktionäre der PSI veröffentlicht.

Nach sorgfältiger und unabhängiger Prüfung der am 17. November 2025 von Warburg Pincus veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen Vorstand und Aufsichtsrat ihre Unterstützung für das Angebot und empfehlen den Aktionären der PSI, das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot anzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage beschriebenen Ziele und Absichten der Bieterin für die weitere strategische Entwicklung der PSI sowie den Umstand, dass im Investment Agreement wichtige Interessen der PSI und ihrer wesentlichen Stakeholder gesichert sind.

Auf Grundlage ihrer unabhängigen Beurteilung und unter Berücksichtigung der Strategie und Finanzplanung von PSI sowie des hochkompetitiven Bieterprozesses, aus dem das Angebot von Warburg Pincus hervorgegangen ist, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass der Angebotspreis von 45,00 EUR je PSI-Aktie aus finanzieller Sicht fair, angemessen und attraktiv ist.

Der Angebotspreis beinhaltet eine attraktive Prämie von rund 84 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der PSI-Aktien am 8. Oktober 2025, dem letzten Börsenschlusskurs, der nicht durch Presseberichte zu Übernahmespekulationen von PSI vom 9. Oktober 2025 beeinflusst war, und von rund 63 Prozent auf den unbeeinflussten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor diesem Datum.

Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat ist der Angebotspreis im Vergleich zu den historischen Börsenkursen der PSI-Aktie höchst attraktiv und ermöglicht den Aktionären, sofort und im Voraus einen wesentlichen Teil des zukünftigen Wertpotentials außerhalb des Kapitalmarkts zu sichern, ohne das Umsetzungsrisiko und die damit verbundenen temporären Auswirkungen auf die Ertragslage von PSI tragen zu müssen. Zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises haben Vorstand und Aufsichtsrat Goldman Sachs Bank Europe SE als Finanzberater mandatiert. Goldman Sachs hat eine schriftliche Stellungnahme zum Angebotspreis aus finanzieller Sicht (sog. Fairness Opinion) erstellt, welche die Angemessenheit des Angebotspreises bestätigt und welche der gemeinsamen begründeten Stellungnahme beigefügt ist.

Robert Klaffus, Vorstandsvorsitzender der PSI, sagte: „Die Partnerschaft mit Warburg Pincus markiert einen entscheidenden Moment in unserer Wachstumsgeschichte. Gemeinsam beschleunigen wir unsere Transformation zu einem führenden Anbieter von Software-as-a-Service- und Cloud-gestützten Lösungen und industrieller KI. Das Angebot zeugt von starkem Vertrauen in unsere Strategie und unsere Zukunft und liegt im besten Interesse unserer Aktionäre, Mitarbeitenden, Kunden und aller Stakeholder.“

Uwe Hack, Vorsitzender des Aufsichtsrats der PSI Software SE, ergänzte: „Nach umfassender Prüfung der strategischen und finanziellen Aspekte sind wir überzeugt, dass dieses Angebot eine hervorragende Gelegenheit für PSI und ihre Aktionäre darstellt. Der vorgeschlagene Preis spiegelt den Wert und das Potenzial der PSI attraktiv wider.“

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass unabhängig von dieser Empfehlung jeder PSI-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die mögliche künftige Entwicklung des Wertes der PSI und des Börsenkurses der PSI-Aktie seine eigene Entscheidung darüber treffen muss, ob und gegebenenfalls für wie viele PSI-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht.

Die Frist für die Annahme des Angebots (Annahmefrist) begann mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 17. November 2025 und endet am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr MEZ. PSI-Aktionäre können das Angebot der Bieterin über ihre jeweilige depotführende Bank annehmen. Die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben, welche unter www.offer-power.com abrufbar ist.

Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus einer Aktie zum Ablauf der Annahmefrist, welche die Bieterin bereits erreicht hat. Der Vollzug des Angebots unterliegt außerdem den Angebotsbedingungen – der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und investitionskontrollrechtlicher Freigaben. Der Abschluss der Transaktion wird für das erste Quartal 2026 erwartet.

Warburg Pincus beabsichtigt nach dem Vollzug des Angebots ein Delisting der PSI-Aktien. Der Vorstand unterstützt ein solches Delisting vorbehaltlich seiner Prüfung entsprechend den gesetzlichen Pflichten. Ein Delisting könnte es verbleibenden Aktionären erschweren, ihre Aktien zukünftig zu verkaufen. Darüber hinaus haben die Parteien vereinbart, nach Abwicklung des Angebots für zwei Jahre keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Die vollständige gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der PSI ist kostenfrei erhältlich bei der PSI Software SE, Investor Relations, Dircksenstraße 42-44, 10178 Berlin, oder per E-Mail an kpierschke@psi.de. Sie wurde außerdem auf der PSI-Website veröffentlicht unter www.psi.de/uebernahmeangebot-warburg-pincus.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Diese Pressemitteilung stellt keine Erläuterung oder Ergänzung zum Inhalt der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.

Über PSI

Der PSI-Konzern entwickelt Softwareprodukte zur Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern und Industrie. Als unabhängiger Softwarehersteller mit über 2.300 Beschäftigten ist PSI seit 1969 Technologieführer für Prozesssteuerungssysteme, die durch die Kombination von KI-Methoden mit industriell bewährten Optimierungsverfahren für eine nachhaltige Energieversorgung, Produktion und Logistik sorgen. Die innovativen Branchenprodukte können vom Kunden selbst oder in der Cloud betrieben werden. www.psi.de

Über Warburg Pincus

Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert. Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber zunächst Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung, folgt Squeeze-out?
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)

  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Tele Columbus AG: Kublai GmbH übermittelt Squeeze-Out Verlangen / GmbH-Formwechsel

Pressemitteilung

Berlin, 27. November 2025. Die Kublai GmbH hat der Tele Columbus AG („Gesellschaft“) mitgeteilt, dass sie als Hauptaktionärin der Gesellschaft mit einer Beteiligung von ca. 97,67% des Grundkapitals einen aktienrechtlichen Squeeze-Out nach §§ 327a ff. AktG durchführen möchte und dementsprechend verlangt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kublai GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll.

Nach Abschluss der derzeit erfolgenden Bewertungsarbeiten wird die Kublai GmbH im Rahmen eines konkretisierenden zweiten Squeeze-Out Verlangens die angemessene Barabfindung mitteilen.

Die Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren und diese einberufen.

Zusätzlich hat uns die Kublai GmbH mitgeteilt, dass sie im Anschluss an die Durchführung des Squeeze-Out einen Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH plant. 

Über Tele Columbus

Die Tele Columbus AG ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer Reichweite von rund drei Millionen Haushalten. Unter der Marke PΫUR bietet das Unternehmen Highspeed-Internet, Telefon und mehr als 200 TV-Programme sowie die Entertainment-Plattform PŸUR TV HD. Auf Basis von Open-Access-Modellen realisiert die Tele Columbus Gruppe gemeinsam mit Wohnungswirtschaft und Kommunen maßgeschneiderte Kooperationsmodelle für eine leistungsfähige Versorgung mit Gigabit-Bandbreiten, insbesondere via Glasfaser bis in die Wohnungen (FTTH). Für Geschäftskunden werden unter der Marke PŸUR Business zudem Lösungen für Cloud, Cyber-Security und Data Center erbracht sowie das eigene Glasfasernetz und die eigenen Rechenzentren betrieben. Das Tochterunternehmen RFC leistet bundesweit vorrangig Service, Wartung und Montage in den Netzebenen 2, 3 und 4. Die Regionalgesellschaft MDCC versorgt Magdeburg mit Sprach-, Daten- und Multimediadienstleistungen für Geschäfts- und Privatkunden. Das gesamte Netz der Tele Columbus Gruppe wird vollständig mit Ökostrom versorgt. Die Tele Columbus AG hat ihren Hauptsitz in Berlin sowie Niederlassungen in Leipzig, Unterföhring, Hamburg, Ratingen und Chemnitz.

Donnerstag, 27. November 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Nexus AG

Project Neptune Bidco GmbH
München

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Nexus AG
Donaueschingen
- ISIN DE0005220909 / WKN 522090 -

Die außerordentliche Hauptversammlung der Nexus AG mit Sitz in Donaueschingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 602434 („Nexus AG“), vom 25. September 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG auf die Hauptaktionärin, die Project Neptune Bidco GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422 („Project Neptune Bidco GmbH“), die unmittelbar über 95 % der Aktien der Nexus AG hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 24. November 2025 in das Handelsregister der Nexus AG eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG in das Eigentum der Project Neptune Bidco GmbH übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre eine von der Project Neptune Bidco GmbH zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 70,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Nexus AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, als dem vom Landgericht Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Nexus AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 24. November 2025 in das Handelsregister der Nexus AG ist ebenfalls am 24. November 2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. angefallener Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über Clearstream Europe AG an die jeweilige Depotbank, die für die Weiterleitung der Barabfindung (zzgl. angefallener Zinsen) an die jeweiligen Minderheitsaktionäre verantwortlich ist. Von den Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung, die provisions- und spesenfrei erfolgen, nichts zu veranlassen.

Falls in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Minderheitsaktionären der Nexus AG gewährt werden. 

München, im November 2025

Project Neptune Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. November 2025

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

PlanetHome Investment AG: Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschluss vom 26.09.2025 erhoben

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 27.11.2025

Das Landgericht Berlin II hat der PlanetHome Investment AG (Stammaktien: ISIN DE000A1A60A2, Inhaber-Vorzugsaktien: ISIN DE000A1A60B0) mitgeteilt, dass gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. September 2025 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft sowie Beschlussfassung über entsprechende Anpassung von § 5 der Satzung) zwei Anfechtungsklagen erhoben worden sind. Gegen die übrigen Tagesordnungspunkte liegen bislang keine Anfechtungsklagen vor.

Übernahmeangebot für Aktien der PSI Software SE: Eintritt einer Angebotsbedingung

Zest Bidco GmbH
München

Bekanntmachung über den Eintritt von Angebotsbedingungen

Zest Bidco GmbH, mit Geschäftsanschrift c/o Katharina Klein, An der Rödlerwies 4, 66740 Saarlouis, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 304333 ("Bieterin"), hat am 17. November 2025 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der PSI Software SE, mit der Geschäftsanschrift Dircksenstraße 42-44, 10178 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 255242 B ("Gesellschaft"), zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0Z1JH9) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,56 je Aktie ("PSI-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 45,00 je PSI-Aktie veröffentlicht ("Angebot").

Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 15. Dezember 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetztes (WpÜG) verlängert wird.

Wie in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage beschrieben, stehen das Angebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge unter den in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) und Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage beschriebenen Bedingungen ("Angebotsbedingungen").

1. Am 26. November 2025 hat die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (Australian Competition and Consumer Commission) als zuständige Behörde in Australien die fusionskontrollrechtliche Freigabe für die Transaktion (wie in Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage definiert) erteilt. Dadurch ist die in Ziffer 12.1.1(a) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe für die Transaktion durch die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde in Australien eingetreten.

2. Das Angebot wird nach Eintritt aller in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) und Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen für die im Rahmen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten PSI-Aktien entsprechend den Bedingungen der Angebotsunterlage abgewickelt.

München, 27. November 2025

Zest Bidco GmbH

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Die Bedingungen des Angebots und weitere das Angebote betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage enthalten. Anlegern und Inhabern von PSI-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen relevanten Unterlagen zu dem Angebot sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://offer-power.com/
im Internet am: 27. November 2025 

München, den 27. November 2025
Zest Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. November 2025