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Mittwoch, 26. Februar 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Travel Viva AG: Verhandlungstermin vom 27. Februar 2025 aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem bereits seit 2014 laufenden Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Travel Viva AG hatte das OLG München mit Beschluss vom 13. Juni 2019 das mit Beschluss vom 30. Juli 2018 angeordnete Ruhen des Verfahrens für beendet erklärt. Nach mehreren pandemiebedingten Verschiebungen hatte das LG Nürnberg-Fürth einen Termin für die Anhörung des Prüfers IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den 29. August 2024 und zuletzt auf den 27. Februar 2025 angesetzt. Beide Termin wurden aufgehoben, bei dem auf den 27. Februar 2025 anberaumten Termin aus dienstlichen Gründen und wegen eines Krankheitsfalls.

Über das Vermögen der Antragsgegnerin Travel Viva GmbH hatte das Amtsgericht Leipzig im Rahmen des Zusammenbruchs der UNISTER-Gruppe im Jahr 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 403 IN 1494/16). Als Antragsgegner wird in dem Spruchverfahren nunmehr der Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, 04109 Leipzig, geführt.

Nach der derzeitigen (unzureichenden) gesetzlichen Regelung sind durch die von der Hauptaktionärin bei einem Squeeze-out zu erbringenden Bankgarantie nur die Ansprüche auf Zahlung des (einseitig festgelegten) Barabfindungsbetrags abgesichert, nicht aber Nachbesserungsansprüche bei einer gerichtlichen Anhebung der Barabfindung.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8098/14
Eckert u.a. ./. Rechtsanwalt Prof. Dr. Flöther als Insolvenzverwalter der Travel Viva GmbH (früher: Travel Viva Holding AG)
65 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 70597 Stuttgart

Dienstag, 25. Februar 2025

STINAG Stuttgart Invest AG: Aktie der STINAG Stuttgart Invest AG im elektronischen Handelssystem XETRA

Der Vorstand der STINAG Stuttgart Invest AG gibt bekannt, dass die STINAG Aktie, die im Freiverkehr Plus, Börse Stuttgart, und Freiverkehr m:access, Börse München, notiert ist, seit 03. Februar 2025 im elektronischen Handelssystem XETRA gelistet ist.

Stuttgart, im Februar 2025

Der Vorstand

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG: LG Frankfurt am Main hebt Ausgleich auf EUR 7,83 netto/EUR 8,54 brutto an (+ 7 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG als beherrschter Gesellschaft zugunsten der zur Busch-Gruppe gehörenden Pangea GmbH hat das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 14. Februar 2025 den Ausgleich auf EUR 7,94 netto bzw. EUR 8,54 brutto angehoben. In dem Vertrag waren EUR 7,32 netto bzw. 7,93 brutto festgelegt. Eine höhere Abfindung hat das Landgericht dagegen nicht festgesetzt.

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.

Das Landgericht begründet die Anhebung des Ausgleichs mit einer marktorientierten Bewertung des Unternehmenswerts anhand des Börsenkurses (S. 31). Eine Bindung an die Methodenwahl seitens der Antragsgegnerin bestehe auch bezüglich der Ausgleichszahlung nicht. Das Gericht geht von einem Verrentungszins von 5,96 % vor Einkommenssteuer als sachgerecht aus, entsprechend dem vom Bewertungsgutachter zugrunde gelegten Mittelwertansatz (S. 32). Da der BuG-Vertrag keine Klausel zum Wiederaufleben des Abfindungsangebots bei seiner Kündigung enthalte, bilde das Mittelwertverfahren die Risiken zutreffend ab.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Februar 2025, Az. 3-05 O 19/23
Divantis GmbH u.a. ./. Pangea GmbH
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

PIERER Mobility: Back on Track – Sanierungsplan der KTM AG von Gläubigern angenommen

Corporate News

Wels, 25. Februar 2025

- Sanierungsplan angenommen:
Kassaquote von 30 %, zahlbar bis 23. Mai 2025

- Weiteres frisches Kapital im Ausmaß von rund EUR 800 Mio. notwendig

- Produktion wird ab Mitte März 2025 wieder hochgefahren

Die KTM AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG, hat am 29. November 2024 ein gerichtliches Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt. Ziel des Verfahrens war es, innerhalb von 90 Tagen mit den Gläubigern einen Sanierungsplan zu vereinbaren.

Sanierungsplan angenommen

In der heutigen Sanierungsplantagsatzung nahmen die Gläubiger den von der KTM AG vorgelegten Sanierungsplan an. Er sieht vor, dass die Gläubiger eine Kassaquote in Höhe von 30 % ihrer Forderungen erhalten. Diese Kassaquote ist von der KTM AG bis 23. Mai 2025 dem Sanierungsverwalter zu erlegen.

Gottfried Neumeister, CEO der PIERER Mobility AG: „Ich bin heute dankbar und glücklich. KTM ist back on track. Unsere Mitarbeiter haben in den letzten drei Monaten alles dafür gegeben, damit das Rennen weitergehen kann. Wir haben heute ein wichtiges Kapitel abgeschlossen. Aber ein einziges Kapitel erzählt nie die ganze Geschichte. Nun können wir die großartige Geschichte von KTM fortschreiben. Wir tun es für die Millionen KTM-Fans weltweit, denen wir jeden Tag dankbar sind. Für unsere Rennfahrer, auf die wir verdammt stolz sind. Und für unseren Standort Österreich, dem wir im Herzen tief verbunden sind. KTM bleibt einer der Top-Arbeitgeber in der oberösterreichischen Industrie.“

Frisches Kapital in Höhe von rund EUR 800 Mio. notwendig

 Zur Finanzierung der Kassaquote und der weiteren Produktion benötigt die Gruppe frisches Kapital in Höhe von rund EUR 800 Mio. Um diesen Prozess strukturiert, transparent und im Sinne aller Stakeholder effizient durchzuführen, wurde die Citigroup Global Markets Europe AG ("Citigroup") mit der Begleitung dieses Investmentprozesses beauftragt.

 Produktion wird ab Mitte März 2025 wieder hochgefahren

Damit die Produktion schrittweise ab Mitte März 2025 wieder hochgefahren werden kann, werden der KTM AG aus dem erweiterten Aktionärskreis finanzielle Mittel in Höhe von EUR 50 Mio. zur Verfügung gestellt. Die geplante Vollauslastung der vier Produktionslinien im Einschichtbetrieb soll innerhalb von drei Monaten erreicht werden.

PIERER Mobility AG: Sanierungsplan der KTM AG von Gläubigern angenommen

Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 25. Februar 2025

- Kassaquote von 30 %, zahlbar bis 23. Mai 2025

- Liquidität in Höhe von EUR 50 Mio. für das Hochfahren der Produktion im März 2025 gesichert


Die KTM AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG, hat am 29. November 2024 ein gerichtliches Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt. Ziel des Verfahrens war es, innerhalb von 90 Tagen mit den Gläubigern einen Sanierungsplan zu vereinbaren.

In der heutigen Sanierungsplantagsatzung nahmen die Gläubiger den von der KTM AG vorgelegten Sanierungsplan an. Dieser sieht vor, dass die Gläubiger eine Barquote in Höhe von 30 % ihrer Forderungen durch eine Einmalzahlung erhalten (Kassaquote). Für die Erfüllung der Quote in Höhe von 30 % muss die KTM AG einen Betrag in Höhe von EUR 548 Mio. bis längstens 23. Mai 2025 beim Sanierungsverwalter erlegen. Anschließend wird das Gericht Anfang Juni 2025 den Sanierungsplan bestätigen und nach Eintritt der Rechtskraft ist das Sanierungsverfahren der KTM AG beendet.

Damit die Produktion schrittweise ab Mitte März 2025 wieder hochgefahren werden kann, werden der KTM AG aus dem erweiterten Aktionärskreis finanzielle Mittel in Höhe von EUR 50 Mio. zur Verfügung gestellt. Mit der Zustimmung zum Sanierungsplan wird dieser Betrag nun der KTM AG zugeführt, damit die Kosten für die phasenweise Wideraufnahme der Produktion im Monat März 2025 gedeckt werden können. Die geplante Vollauslastung der vier Produktionslinien im Einschichtbetrieb soll innerhalb von drei Monaten erreicht werden.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT. 

Manz AG: Eröffnung Insolvenzverfahren über das Vermögen der Manz AG – Vertrag über teilweisen Erwerb des Reutlinger Standorts durch Tesla Automation unterzeichnet

Corporate News

- Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Stuttgart eröffnet, Rechtsanwalt Martin Mucha zum Insolvenzverwalter bestellt

- Tesla Automation übernimmt den Großteil der Mitarbeiter am Standort Reutlingen und erwirbt Vermögensgegenstände der Manz AG

- Der operative Geschäftsbetrieb wird bei der Manz AG nicht fortgeführt


Reutlingen, 25. Februar 2025 – Über das Vermögen der Manz AG (ISIN DE000A0JQ5U3) hat das Amtsgericht Stuttgart gestern, am 24. Februar 2025, das Insolvenzverfahren eröffnet. Der seit dem 20. Dezember 2024 als vorläufiger Insolvenzverwalter tätige Rechtsanwalt Martin Mucha aus der Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Insolvenzverwalter der Manz AG und die Tesla Automation GmbH mit Sitz in Prüm, eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Herstellers von Elektrofahrzeugen Tesla, Inc., Austin (USA), haben am 24. Februar 2025 einen Kaufvertrag unterzeichnet. Die an ihren drei deutschen Standorten auf den Sondermaschinenbau spezialisierte Tesla Automation beabsichtigt, künftig in Reutlingen einen weiteren Standort zu betreiben. Hierfür werden von Tesla Automation über 300 Mitarbeiter am Standort Reutlingen übernommen sowie bewegliches Sachanlagevermögen erworben. Ferner wird Tesla Automation die Betriebsimmobilie von Manz in Reutlingen nutzen. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt. Der Verkaufserlös fließt der Insolvenzmasse zu. Über die Höhe des Kaufpreises wurde Stilschweigen vereinbart.

Insolvenzverwalter Martin Mucha erklärt: „Wir sind froh darüber, die mit Tesla geführten Verhandlungen erfolgreich zum Abschluss gebracht zu haben, viele Arbeitsplätze zu erhalten und den Mitarbeitern somit eine berufliche Zukunft in dem wohl bekanntesten Automobilkonzern der Elektromobilität ermöglicht zu haben.“

Herr Lothar Thommes, Geschäftsführer bei Tesla Automation, äußert sich sehr zufrieden mit den Übernahmeplänen: “Wir gewinnen qualifizierte Mitarbeiter mit hoher Expertise im Hightech-Maschinenbau. Der Standort in Reutlingen ist eine ideale Ergänzung zur weiterhin erfolgreichen Umsetzung unserer weltweiten Automatisierungsprojekte im Tesla Konzern. Wir freuen uns sehr, dort zukünftige Innovationen zu realisieren.“

Manz hatte bereits am 10. Januar 2025 mitgeteilt, den Verkaufsprozess auf alle Geschäftsbereiche auszuweiten. So sollen auch die wirtschaftlich eigenständigen und weiterhin am Markt tätigen Tochtergesellschaften und sonstige Beteiligungen der Manz AG veräußert werden. Martin Mucha führt aus: „Der strukturierte Verkaufsprozess über die weiteren Assets wird – in einem sehr anspruchsvollen Marktumfeld – mit höchster Priorität vorangetrieben. Wir führen derzeit mit mehreren Interessenten aussichtsreiche Gespräche.“

Eine Erhaltung des Unternehmens der Manz AG ist nicht möglich, so dass das Vermögen im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwertet werden muss. Der operative Geschäftsbetrieb kann daher bei der Manz AG nicht fortgeführt werden. Den rund 100 ausscheidenden Mitarbeitern der Manz AG, die nicht zur Tesla Automation GmbH wechseln, wird der Übertritt in eine Transfergesellschaft angeboten, um die sozialen Nachteile des Verlustes ihrer Arbeitsplätze bestmöglich abzufedern. Aller Voraussicht nach werden die Verwertungserlöse nur zur teilweisen Befriedigung der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger ausreichen. Auszahlungen an die Inhaber von Manz-Aktien als nachrangige Insolvenzgläubiger sind nicht zu erwarten.

Winter-Ausgabe des European Business Valuation Magazine (EBVM) erschienen

Die Winter-Ausgabe des European Business Valuation Magazine (EBVM) ist erschienen und kann kostenlos heruntergeladen werden:

https://eacva.com/wp-content/uploads/EBVM_2025-01_European_Business_Valuation_Magazine.pdf

Das EBVM wird von der European Association of Certified Valuators and Analysts (EACVA) und dem International Valuation Standards Council (IVSC) veröffentlicht.

Aus dem Inhalt:

Editorial: Revision of the Business Valuation Standards in Germany and Austria: Exposure Drafts PublishedWolfgang Kniest, CVA

Assessment of Damage to a Companyʼs Image
Hugo Martinez

Patent-based Startup Valuation
Fabian Völker, M.Sc. / Dr. Christian Reichert, CVA, MBA

Cost of Capital Study 2024: The New Dilemma: Balancing Interest Rates and Growth
Heike Snellen / Dr. Andreas Tschöpel, CVA/CEFA/CIIA

Data: Industry Betas and Multiples (for Eurozone Companies)
Dr. Martin H. Schmidt / Dr. Andreas Tschöpel, CVA, CEFA, CIIA

Data: Transaction Multiples (Scandinavia and Britain)
Prof. Dr. Stefan O. Grbenic, StB, CVA

News from IVSC

Data: Discounts for Lack of Marketability (Europe)
Prof. Dr. Stefan O. Grbenic, StB, CVA

Sonntag, 23. Februar 2025

BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 23. Februar 2025 – Die BayWa AG hat sich mit Energy Infrastructure Partners (EIP), dem Mitgesellschafter in der BayWa r.e. AG kommerziell geeinigt, bei der BayWa r.e. AG eine Kapitalerhöhung durchzuführen, die im Wesentlichen von EIP gezeichnet wird und daher zur Übernahme der Mehrheit („change-of-control“) an der BayWa r.e. AG durch EIP führt. Im Rahmen der Kapitalerhöhung verpflichtet sich die BayWa AG aktuell bestehende Ansprüche aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG in Höhe von rund EUR 350 Mio. aufzugeben. Mit der Kapitalerhöhung und zusätzlich bereitgestellten Fremdfinanzierungen kann ein – im Rahmen der Aktualisierung des Sanierungsgutachtens identifizierter - zusätzlicher Kapital- und Aval-Bedarf der BayWa r.e. in Höhe von ca. EUR 435 Mio. bis 2028 abgedeckt werden. Der Bedarf ergibt sich aufgrund geopolitischer und marktspezifischer Unsicherheiten und der damit verbundenen Volatilität im Markt für erneuerbare Energien. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird sich die Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e. AG von derzeit 51% auf 35 % reduzieren. Damit entfällt auch die Vollkonsolidierung der BayWa r.e. AG im Konzernabschluss der BayWa AG. Durch die Transaktion wird die BayWa r.e. AG finanziell entsprechend ihrem kapitalintensiven Geschäftsmodell aufgestellt, was aus heutiger Sicht langfristig auch eine positive Entwicklung des Werts der Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e AG unterstützt. Die BayWa AG konzentriert sich durch die Abgabe der Mehrheit intensiver auf ihr Kerngeschäft wie im Transformationskonzept vorgesehen. Diese kommerzielle Einigung muss noch in verbindlichen Verträgen abgebildet werden und bedarf der Zustimmung der Gremien der EIP und des Aufsichtsrats der BayWa AG. Die Durchführung der Kapitalerhöhung und der damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen wird in jedem Fall unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe stehen.

Die oben dargestellte Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG führt zu einem negativen Eigenkapital der BayWa AG, so dass eine Hauptversammlung wegen Verlustes der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 AktG einberufen werden muss. Die positive Fortführungsprognose der BayWa AG besteht weiterhin.

Aufgrund der Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. müssen zudem das Sanierungsgutachten aktualisiert und auf dieser Basis Anpassungen der Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern der BayWa AG sowie ihren beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG vereinbart werden. Dabei wird insbesondere eine Verlängerung der Sanierungsphase um ein Jahr bis Ende 2028 erwartet. Auf Basis der aktuellen Gespräche geht der Vorstand der BayWa AG davon aus, dass es gelingen wird, eine Einigung über die erforderlichen Anpassungen der Sanierungsvereinbarung zu erzielen.

Der Vorstand prüft derzeit zudem die erforderlichen Anpassungen des Restrukturierungsplans im Rahmen des StaRUG-Verfahrens. Durch das StaRUG-Verfahren wird nicht in das operative Geschäft der BayWa-Gruppe eingegriffen. Aufgrund der erforderlichen Anpassungen wird die Einreichung des Restrukturierungsplans und gegebenenfalls die Inanspruchnahme weiterer Verfahrenshilfen nach dem StaRUG später als bisher geplant erfolgen. Der Vorstand geht weiterhin davon aus, dass das StaRUG-Verfahren erfolgreich abgeschlossen und damit eine angepasste Sanierungsvereinbarung und Finanzierungsverträge (für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2028) wirksam vereinbart werden können.

Die Auswirkungen der Verzögerung des StaRUG-Verfahrens auf den Veröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses sowie den Termin der ordentlichen Hauptversammlung der BayWa AG (bisher vorgesehen für den 27. Mai 2025) werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Freitag, 21. Februar 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der C. Bechstein Pianoforte AG: LG Berlin II bestellt gemeinsamen Vertreter

Landgericht Berlin II

102 O 70/24 SpruchG

C. Bechstein Pianoforte AG

in dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der C. Bechstein Pianoforte AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt:

Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier
Rechtsanwälte Dreier Riedel,
Graf-Adolf-Platz 1,
40213 Düsseldorf

Quelle: Bundesanzeiger vom 19. Februar 2025

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem bereits seit 2008 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hatte das LG Berlin II mit Beschluss vom 26. November 2024 die Barabfindung auf EUR 60,55 erhöht. Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,77 erhalten. Die Antragsgegnerin hatte sich in Prozessvergleichen verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00. Gegenüber diesem Betrag bedeutet die Erhöhung auf EUR 60,55 eine Anhebung um 6,23 % (bzw. 41,57 % gegenüber den ursprünglich angebotenen EUR 42,77). 

Wie das LG Berlin II nunmehr auf Nachfrage mitteilte, sind eine "Mehrzahl von Beschwerden" eingegangen. Das Verfahren geht damit in der Beschwerdeinstanz vor dem Kammergericht (dem OLG für Berlin) weiter.

LG Berlin II, Beschluss vom 26. November 2024, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag

146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin

Donnerstag, 20. Februar 2025

Vectron Systems AG: Vectron beschleunigt den Geschäftsmodellumbau / Ergebnis 2024 / Personelle Veränderungen

Corporate News

Die Vectron Systems AG (Vectron), ein führender Anbieter intelligenter Kassensysteme und Cloud-Services, mit Schwerpunkt in den Branchen Gastronomie und Bäckerei, hat nach vorläufigen Berechnungen das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 nach der Rechnungslegungsmethode HGB sowie unter Berücksichtigung der 100 % Beteiligung acardo group AG, Dortmund, mit einem kumulierten Umsatz von 42 Mio. EUR und einem operativen Ergebnis (EBITDA) von -0,7 Mio. EUR (beides nach HGB, Summenabschluss) abgeschlossen. Im Stammgeschäft von Vectron hat sich der Anteil wiederkehrender Umsätze weiter auf nun über 50 % erhöht, während die Einmalumsätze auch in absoluten Werten rückläufig sind.

Nach Vollzug des Delisting an der Frankfurter Börse (Scale Segment) zum 30.9.2024 hatte der Vorstand entschieden, die Berichterstattung nach IFRS-Rechnungslegungsmethode einzustellen und sich fortan auf den HGB-Standard zu beschränken. Insofern werden keine Vorjahresvergleichswerte geliefert.

Im Dezember 2024 wurde in Zusammenarbeit mit dem strategischen Partner und Großaktionär Shift4 ein attraktives Produktbündel bestehend aus POS-Systemen und Digitalen Diensten von Vectron sowie der Payment-Abwicklung von Shift4 gelauncht.

Zum 30.11.2024 haben zwei der drei Aufsichtsräte, Andreas Prenner (Stv.) und Jürgen Gallmann, ihre Mandate niedergelegt. Auf Empfehlung des Vorstands wurden durch das Amtsgericht Münster mit Wirkung ab 1.12.2024 zwei Mitglieder der Shift4-Konzernleitung, Jordan Frankel (Group Legal Counsel) und Luke Thomas (Chief Strategy Officer), zu neuen Aufsichtsräten bestellt. Sie stehen im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 2.7.2025 zu Wiederwahl bzw. zur Bestätigung durch die Hauptversammlung an. Prof. Dr. Dr. Claudius Schikora bleibt dem Gremium als unabhängiges Mitglied sowie als Vorsitzender des Aufsichtsrats erhalten. In seiner ordentlichen Sitzung am 18.12.2024 hat der Aufsichtsrat Jordan Frankel, der diese Wahl annahm, als neuen Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Damit bildet das Aufsichtsratsrat-Gremium nicht nur annähernd die Beteiligungsquote seitens Shift4, sondern zugleich ein den Markt-, Aufsichts- und Beratungserfordernissen angemessenes Kompetenzprofil ab.

Mit Wirkung zum 31.12.2024 hat Christoph Thye im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Vorstandsmandat bei Vectron niedergelegt. Er wird sich fortan voll auf seine Aufgabe als Vorstandsvorsitzender der acardo group AG konzentrieren und bleibt der Vectron Gruppe für diesen wichtigen Geschäftsbereich weiterhin erhalten.

Der bereits verschiedentlich angekündigte Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen Shift4 und Vectron ist in Vorbereitung.

Über Vectron Systems AG:

Mit bisher mehr als 250.000 verkauften Kassensystemen zählt Vectron Systems AG zu den größten europäischen Anbietern von Kassenlösungen. Darauf aufbauend gewinnt der Bereich von in die Kassen integrierten Apps sowie digitalen und cloudbasierten Services in den Branchen Gastronomie und Bäckerei zunehmend an Bedeutung. Das Spektrum der Lösungen reicht von Loyalty- und Paymentfunktionen über Omni-Channel-Ordering bis hin zu Online-Reservierung und Online Reporting.

Im Handelssegment ist die 100-prozentige Tochtergesellschaft acardo AG einer der führenden Anbieter für Consumer-Activation-Tools, wie Coupons, Cashback-Lösungen und Konsumenten-Apps in Deutschland. Diese werden heute in mehr als 30.000 Filialen, bestehend aus Lebensmittelhändlern, Drogerien, Kinos und Apotheken eingesetzt. Dabei bietet acardo den Kunden einen FullService, von der Konzeption, über die technische Umsetzung bis hin zum Coupon-Clearing. Zu den Kunden zählen die größten Unternehmen der jeweiligen Branche, bspw. EDEKA, Müller, Nestlé, Unilever, Kellogg´s, Krombacher, Coca-Cola, PEPSI, Beiersdorf, Hexal, CinemaxX, Cineplex, Universal und Warner Bros.

Im Juni 2024 erfolgte die Übernahme der Aktienmehrheit an Vectron Systems AG durch Shift4. Der in New York börsennotierte US-Konzern mit mehr als USD 2,5 Mrd. Umsatz (2023) ist ein führender Anbieter von Software- und Zahlungsabwicklungslösungen. Shift4 bedient Betreiber aller Größenordnungen aus zahlreichen Branchen, von kleinen inhabergeführten Geschäften vor Ort bis hin zu multinationalen Konzernen, die weltweit Handel treiben. Letztere können durch den Unternehmenszusammenschluss künftig in den USA und Europa nahtlos bedient werden.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot von CVC, danach Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beim LG Frankfurt am Main beantragt
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende: 7. April 2025)

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský)

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. November 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Diesen hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. Februar 2025 nicht abgeholfen und die Sache dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.

LG München I, Beschluss vom 25. November 2024, Az. 5 HK O 13305/22 e
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf

Squeeze-out bei der Esker S.A. wird am 3. März 2025 durchgeführt

Die französische Börsenaufsichtsbehörde AMF (Autorité des marchés financiers) gibt bekannt, dass der Squeeze-out der Esker-Aktien am 3. März 2025 zu einer Barabfindung in Höhe von EUR 262,- pro Aktie nach Abzug aller Kosten stattfinden wird. Die Aussetzung der Notierung der Aktien bleibt bis zur Durchführung des Squeeze-outs aufrechterhalten.

Nach dem am 30. Januar 2025 beendeten Übernahmeangebot für Esker-Aktien, das von SAS Boréal Bidco initiiert wurde, hielt SAS Boréal Bidco 5.657.562 Aktien, die 92,93 % des Kapitals und 92,68 % der Stimmrechte der Esker S.A.darstellten.

New Work SE: Burda Digital SE übermittelt Squeeze-out-Verlangen

Corporate News 

Hamburg, 19. Februar 2025 – Die Burda Digital SE („Burda“) hat dem Vorstand der New Work SE („New Work“ oder „Gesellschaft“) am 18. Februar 2025 mitgeteilt, dass sie unmittelbar 97,07 % der New Work-Aktien hält und hat in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Gesellschaft ein Verlangen zur Beschlussfassung der Hauptversammlung der New Work über die Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre auf Burda gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gestellt (aktienrechtlicher Squeeze-out).

Burda hat angekündigt, New Work die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, mitzuteilen, sobald die Barabfindung festgelegt worden ist.

Mittwoch, 19. Februar 2025

IVA zu UniCredit/Bank Austria: Squeeze-out

IVA-News Nr. 02 / Februar 2025

In der seit 18 Jahren währenden Diskussion um die Feststellung der angemessenen Barabfindung für den Gesellschafterausschluss der Übernahme der Bank Austria durch UniCredit wurde Anfang Februar ein weiterer Zwischenschritt gesetzt. Nachdem das Gremium seine Tätigkeiten abgeschlossen hatte und einen Wert in Höhe von 131,17 EUR (Liquidationswert 2007) als angemessen empfahl, konnten sich die Parteien nochmals zu Wort melden. Der IVA hat hier eine Äußerung eingebracht. Nach unserer Ansicht ist im vorliegenden Fall der Liquidationswert nur eine Untergrenze im Sonderfall, vielmehr müssten mindestens der gewichtete Börsenkurs (ca. 140 EUR), relevante Paralleltransaktionen (ca. 145 EUR) oder gar eine Bewertung aufgrund eigener Bank Austria Daten (ca. 176 EUR) maßgeblich sein. Weitere Schritte des Firmenbuchs sind in den nächsten Monaten zu erwarten.

IVA zu Rosenbauer: Pflichtangebot in der Nachfrist

IVA-News Nr. 02 / Februar 2025

Das antizipatorische Pflichtangebot der Robau Beteiligungsverwaltungs GmbH, ein Kooperationsvehikel von Stefan Pierer, Invest AG, Raiffeisen Beteiligungs GmbH und Mark Mateschitz, in Höhe von 35 EUR je Aktie für ausstehende Rosenbauer International AG Aktien ist am 14. Februar abgelaufen. Der aktuelle Börsenkurs notiert ca. 7 % höher. Das Angebot ist daher nicht attraktiv. Eine Nachfrist läuft bis zum 19. Mai 2025. Das Angebot unterliegt der aufschiebenden Vollzugsbedingung des Wegfalls des fusionskontrollrechtlichen Durchführungsverbots im Königreich Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie im Staat Kuwait.

Gleiss Lutz berät EP Global Commerce regulatorisch bei Delisting-Erwerbsangebot an die METRO-Aktionäre

Pressemitteilung von Gleiss Lutz vom 18. Februar 2025

Gleiss Lutz hat die Investmentgesellschaft EP Global Commerce (EPGC) zu investitionskontrollrechtlichen und fusionskontrollrechtlichen Aspekten ihres öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots für alle nicht von EPGC gehaltenen Aktien der METRO AG beraten. 

EPGC hält gegenwärtig einen Anteil von 49,99 Prozent an den Stammaktien und Stimmrechten der METRO AG. Das Delisting-Erwerbsangebot umfasst einen Barangebotspreis in Höhe von EUR 5,33 je METRO Stamm- und Vorzugsaktie. Ziel des Delistings ist es, die METRO AG in die Lage zu versetzen, ihre langfristigen Transformationsziele besser zu verfolgen.

EPGC ist ein Akquisitionsvehikel, das von Daniel Křetínský kontrolliert wird. Die Gesellschaft wurde im April 2016 gegründet und hat ihren Sitz in Prag. 

Die METRO AG ist ein international führender Lebensmittelgroßhändler und agiert in über 30 Ländern. Das Standortnetz umfasst insgesamt 623 Märkte in 21 Ländern.

Das folgende Gleiss Lutz-Team hat EPGC regulatorisch beraten: Dr. Jacob von Andreae (Partner), Aylin Hoffs (Counsel, beide Investitionskontrolle, beide Düsseldorf), Dr. Moritz Holm-Hadulla (Partner), Dr. Iris Benedikt-Buckenleib (Counsel, beide Fusionskontrolle, beide München).

Dienstag, 18. Februar 2025

ENCAVIS AG: Elbe BidCo AG stellt förmliches Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG

Corporate News

Hamburg, 18. Februar 2025 – Die Elbe BidCo AG hat dem Vorstand der ENCAVIS AG („Encavis“ oder die „Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass die Elbe BidCo AG nach der heute erfolgten Abwicklung des an die Encavis-Aktionäre gerichteten Delisting-Erwerbsangebots derzeit insgesamt 94,15 % der Encavis-Aktien hält.

Vor diesem Hintergrund hat die Elbe BidCo AG dem Vorstand der Gesellschaft heute, entsprechend ihrer vorherigen Mitteilung gegenüber der Gesellschaft vom 31. Januar 2025, das förmliche Verlangen zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz wiederholend übermittelt. Die Elbe BidCo AG hat darin erneut ihren vorherigen Vorschlag bekräftigt, mit dem Vorstand der Gesellschaft in Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag einzutreten.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Elbe BidCo AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Encavis für die Übertragung ihrer Aktien gewähren wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die Elbe BidCo AG hat angekündigt, der Encavis die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben mitzuteilen, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, sobald diese festgelegt worden ist.

Über ENCAVIS:

Die Encavis AG ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den „Prime“- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.

www.encavis.com

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Endgültiges Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots – CVC sichert sich 21,85 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical

Corporate News

- Abschluss der Transaktion im zweiten Quartal 2025 erwartet, vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen

- Delisting-Angebot kurz nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion geplant – keine Erhöhung gegenüber dem aktuellen Angebotspreis zu erwarten

- CVC hat sich Minderheitsbeteiligung von 21,85 % an CompuGroup Medical gesichert, Gründerfamilie Gotthardt ist mit ca. 50,12 % weiterhin Mehrheitseigentümerin


Koblenz, Frankfurt – Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners („CVC“) beraten und verwaltet werden, hat heute das endgültige Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) veröffentlicht. Zum Ende der weiteren Annahmefrist am 11. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) wurde das Angebot für 4.387.680 Aktien der CompuGroup Medical angenommen. Dies entspricht ca. 8,17 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte. Darüber hinaus wurden 13,68 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical außerhalb des Angebots erworben und werden derzeit direkt und über Instrumente durch CVC gehalten.

Die Gründerfamilie Gotthardt, die ca. 50,12 % aller Aktien und Stimmrechte kontrolliert, behält ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical behalten. Frank Gotthardt, Gründer von CompuGroup Medical, bleibt Vorsitzender des Verwaltungsrats. Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt ist weiterhin Chief Executive Officer und Mitglied des Verwaltungsrats.

Das Management von CompuGroup Medical und CVC haben vereinbart, das Unternehmen unmittelbar nach Vollzug des Übernahmeangebots über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. CVC hat nicht die Absicht, den Angebotspreis im Rahmen des Delisting-Angebots zu erhöhen.

Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt, CEO von CompuGroup Medical, sagte: „Ich freue mich auf das nächste Kapitel in der Erfolgsgeschichte von CompuGroup Medical. Unser Anspruch, die besten Lösungen für Ärzte, Zahnärzte, medizinisches Fachpersonal, Krankenhäuser und Apotheken zu bieten, gilt heute mehr denn je. Gemeinsam mit unserem neuen Partner CVC werden wir auf unserer Erfolgsgeschichte aufbauen, um neue Wachstumspotenziale zu erschließen und Innovationen im E-Health-Markt kontinuierlich voranzutreiben.“

Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, fügte hinzu: „Unser erfolgreiches Übernahmeangebot ist ein wichtiger Moment für CompuGroup Medical und CVC. Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit dem Team und der Familie Gotthardt im Rahmen unserer strategischen Partnerschaft. Gemeinsam werden wir die nächste Phase von Innovation im Gesundheitswesen vorantreiben und dabei die umfassende Branchenexpertise und langjährige Erfahrung von CVC in der Zusammenarbeit mit gründergeführten Familienunternehmen nutzen. Unser gemeinsamer Fokus liegt dabei auf der konsequenten Stärkung der erfolgreichen Produkte, der Entwicklung innovativer, cloudbasierter und KI-gestützter Lösungen sowie der Verbesserung der Servicequalität für Fachkräfte im Gesundheitswesen in ganz Europa.“

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot bleibt unter dem Vorbehalt der Erfüllung der regulatorischen Bedingungen in den Abschnitten 12.1.2 (c) bis (g) und (i) der Angebotsunterlage. Der Abschluss der Transaktion wird für Q2 2025 erwartet.

Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage (einschließlich einer nicht-bindenden Übersetzung ins Englische) und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar: www.practice-public-offer.com

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von 1,19 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharmaunternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für innovative Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 193 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 240 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 130 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 155 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Sonntag, 16. Februar 2025

SdK: Virtuelle Hauptversammlungen vor dem Aus?

SdK Newsletter 2/2025

Gegen Ende letzten Jahres wurde bekannt, dass mächtige angelsächsische Investorenvertreter sich gegen eine Fortsetzung der virtuellen Hauptversammlungspraxis in Deutschland gestellt haben. Dies hatte nun zur Folge, dass auf den Hauptversammlungen der TUI AG und der Siemens AG die entsprechenden Beschlüsse, auch in den kommenden Jahren die Hauptversammlungen virtuell durchzuführen, jeweils nicht die notwendige Mehrheit erreichten. Somit werden beide Hauptversammlungen in 2026 wieder in Präsenz stattfinden. Einerseits ist diese Entwicklung als ein positives Signal zu sehen. Denn das in Deutschland etablierte virtuelle HV-Format lässt keine vernünftige Auseinandersetzung der Aktionäre mit den Organen zu und verhindert auch den Austausch zwischen den Aktionären. Andererseits ist dies auch ein fatales Zeichen, dass wir in Deutschland bei der Digitalisierung nur langsam voranschreiten. In anderen Ländern ist es bereits seit Jahren üblich, Hauptversammlungen als hybride Veranstaltungen durchzuführen. Das sollte auch bei uns das Format der Zukunft sein.

Freitag, 14. Februar 2025

ACCENTRO Real Estate AG: Verlustanzeige nach § 92 AktG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 14. Februar 2025 – Der Vorstand der ACCENTRO nimmt nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens an, dass sich aufgrund von außerplanmäßigen Abwertungen, welche im Rahmen der laufenden Abschlussprüfung 2023 nunmehr erforderlich wurden und der erwartungsgemäß im Geschäftsjahr 2024 eingetretenen Verluste, das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der ACCENTRO auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat.

Die nunmehr vorgenommenen Abwertungen beruhen auf im Rahmen der Finalisierung der weiterhin noch offenen Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 geforderten Korrekturen in Höhe von derzeit ca. EUR 26 Mio., die sich fortführend auch auf die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals im Jahresabschluss 2024 auswirken.

Der Vorstand erwartet keine substanziellen Auswirkungen auf die Verhandlungen über die umfassende Restrukturierungslösung unter Führung der Ad Hoc Gruppe.

Der Vorstand wird unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, um den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 AktG anzuzeigen.

BÖRSE ONLINE nennt Übernahmekandidaten in Deutschland

In der aktuellen Ausgabe von BÖRSE ONLINE (07/2025, S. 36 - 40) nennt die Börsenzeitschrift "8 Kaufkandidaten in Deutschland", bei denen eine Übernahme denkbar sei. Das Kriterium Marktführer mit einer attraktiven Bewertung treffe auf folgende Unternehmen zu:

- Allgeier

- Deutsche Pfandbriefbank

- Amadeus Fire

- Bilfiger

- PVA Tepla

- IVU Traffic

- Teamviewer

- Ceconomy

Ergänzend wird auf das Zertifikat auf den Solactive German M & A Index mit 20 Übernahmekandidaten verwiesen (WKN HV7TPD).

Hauptversammlung zum Squeeze-out bei der GK Software SE

Auf der anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung der GK Software SE am 26. März 2025 soll unter dem einzigen Tagesordnungpunkt der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Fujitsu ND Solutions AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung (aktienrechtlicher Squeeze-out) zugestimmt werden. Die Barabfindung wurde auf EUR 262,25 je nennwertloser Namensaktie der GK Software SE festgelegt. Fujitsu stieg bei dem Softwareunternehmen 2023 als strategischer Investor ein.

Unterlagen zur ao. Hauptversammlung:
https://investor.gk-software.com/de/hauptversammlung 

Donnerstag, 13. Februar 2025

Mynaric AG: Mynaric gibt den Erhalt einer Delisting Mitteilung der Nasdaq bekannt

Corporate News

München, 13. Februar 2025 – Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN), ein führender Anbieter von industrialisierten, kosteneffizienten und skalierbaren Laserkommunikationsprodukten, gibt bekannt, dass es am 10. Februar 2025 eine Delisting Mitteilung (die „Delisting Mitteilung“) von der Abteilung für Zulassungsvoraussetzungen der Nasdaq Stock Market Inc. („Nasdaq“) erhalten hat.

Wie bereits am 7. Februar 2025 veröffentlicht, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einleitung einer finanziellen Restrukturierung nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen beschlossen und das zuständige Amtsgericht München – Restrukturierungsgericht – über dieses Restrukturierungsprojekt informiert (das „StaRUG-Verfahren“).

Am 10. Februar 2025 hat Mynaric die Delisting Mitteilung der Nasdaq erhalten, welche Mynaric davon in Kenntnis setzt, dass aufgrund der Einleitung des StaRUG-Verfahrens und in Übereinstimmung mit den Nasdaq Listing Rules 5101, 5110(b) and IM-5101-1, Nasdaq entschieden hat, die American Depositary Shares, welche die Stammaktien repräsentieren (die „ADS“), von der Notierung an der Nasdaq auszuschließen. In der Delisting Mitteilung wird Mynaric auch auf ihr Recht hingewiesen, gegen die Entscheidung der Nasdaq Widerspruch einzulegen gemäß dem in den Nasdaq Listing Rules Reihe 5800 festgelegten Verfahren. Mynaric beabsichtigt nicht, Widerspruch einzulegen.
Der Handel in ADS wird am 18. Februar 2025 zu Beginn des Handelstages eingestellt werden. Nasdaq wird ein Form 25-NSE bei der Securities and Exchange Commission einreichen, welches die ADS von der Notierung und Registrierung an der Nasdaq ausschließen wird.

Mynaric wurde zuvor von der Nasdaq bereits benachrichtigt, dass es (i) die Nasdaq Listing Rule 5450(b)(2)(A) nicht mehr erfüllt, da Mynaric keinen Marktwert von mindestens 50 Millionen US-Dollar an börsennotierten Wertpapieren mehr vorweisen kann, (ii) die Nasdaq Listing Rule 5250(c)(2) nicht mehr erfüllt, da Mynaric es versäumt hat, innerhalb von sechs Monaten nach Ende des zweiten Quartals eine Zwischenbilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zum Ende des zweiten Quartals auf Form 6-K einzureichen, (iii) die Nasdaq Listing Rule 5620(a) nicht mehr erfüllt, da Mynaric es versäumt hat, innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres eine Jahreshauptversammlung abzuhalten und (iv) die Nasdaq Listing Rule 5450(a)(1) nicht mehr erfüllt, da der Mindestschlusskurs von 1,00 US-Dollar je Aktie für die ADS nicht länger erreicht wird.

Über Mynaric

Mynaric (NASDAQ: MYNA)(FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C.

Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.