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Dienstag, 18. Februar 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Endgültiges Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots – CVC sichert sich 21,85 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical

Corporate News

- Abschluss der Transaktion im zweiten Quartal 2025 erwartet, vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen

- Delisting-Angebot kurz nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion geplant – keine Erhöhung gegenüber dem aktuellen Angebotspreis zu erwarten

- CVC hat sich Minderheitsbeteiligung von 21,85 % an CompuGroup Medical gesichert, Gründerfamilie Gotthardt ist mit ca. 50,12 % weiterhin Mehrheitseigentümerin


Koblenz, Frankfurt – Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners („CVC“) beraten und verwaltet werden, hat heute das endgültige Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) veröffentlicht. Zum Ende der weiteren Annahmefrist am 11. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) wurde das Angebot für 4.387.680 Aktien der CompuGroup Medical angenommen. Dies entspricht ca. 8,17 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte. Darüber hinaus wurden 13,68 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical außerhalb des Angebots erworben und werden derzeit direkt und über Instrumente durch CVC gehalten.

Die Gründerfamilie Gotthardt, die ca. 50,12 % aller Aktien und Stimmrechte kontrolliert, behält ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical behalten. Frank Gotthardt, Gründer von CompuGroup Medical, bleibt Vorsitzender des Verwaltungsrats. Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt ist weiterhin Chief Executive Officer und Mitglied des Verwaltungsrats.

Das Management von CompuGroup Medical und CVC haben vereinbart, das Unternehmen unmittelbar nach Vollzug des Übernahmeangebots über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. CVC hat nicht die Absicht, den Angebotspreis im Rahmen des Delisting-Angebots zu erhöhen.

Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt, CEO von CompuGroup Medical, sagte: „Ich freue mich auf das nächste Kapitel in der Erfolgsgeschichte von CompuGroup Medical. Unser Anspruch, die besten Lösungen für Ärzte, Zahnärzte, medizinisches Fachpersonal, Krankenhäuser und Apotheken zu bieten, gilt heute mehr denn je. Gemeinsam mit unserem neuen Partner CVC werden wir auf unserer Erfolgsgeschichte aufbauen, um neue Wachstumspotenziale zu erschließen und Innovationen im E-Health-Markt kontinuierlich voranzutreiben.“

Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, fügte hinzu: „Unser erfolgreiches Übernahmeangebot ist ein wichtiger Moment für CompuGroup Medical und CVC. Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit dem Team und der Familie Gotthardt im Rahmen unserer strategischen Partnerschaft. Gemeinsam werden wir die nächste Phase von Innovation im Gesundheitswesen vorantreiben und dabei die umfassende Branchenexpertise und langjährige Erfahrung von CVC in der Zusammenarbeit mit gründergeführten Familienunternehmen nutzen. Unser gemeinsamer Fokus liegt dabei auf der konsequenten Stärkung der erfolgreichen Produkte, der Entwicklung innovativer, cloudbasierter und KI-gestützter Lösungen sowie der Verbesserung der Servicequalität für Fachkräfte im Gesundheitswesen in ganz Europa.“

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot bleibt unter dem Vorbehalt der Erfüllung der regulatorischen Bedingungen in den Abschnitten 12.1.2 (c) bis (g) und (i) der Angebotsunterlage. Der Abschluss der Transaktion wird für Q2 2025 erwartet.

Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage (einschließlich einer nicht-bindenden Übersetzung ins Englische) und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar: www.practice-public-offer.com

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von 1,19 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharmaunternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für innovative Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 193 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 240 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 130 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 155 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Sonntag, 16. Februar 2025

SdK: Virtuelle Hauptversammlungen vor dem Aus?

SdK Newsletter 2/2025

Gegen Ende letzten Jahres wurde bekannt, dass mächtige angelsächsische Investorenvertreter sich gegen eine Fortsetzung der virtuellen Hauptversammlungspraxis in Deutschland gestellt haben. Dies hatte nun zur Folge, dass auf den Hauptversammlungen der TUI AG und der Siemens AG die entsprechenden Beschlüsse, auch in den kommenden Jahren die Hauptversammlungen virtuell durchzuführen, jeweils nicht die notwendige Mehrheit erreichten. Somit werden beide Hauptversammlungen in 2026 wieder in Präsenz stattfinden. Einerseits ist diese Entwicklung als ein positives Signal zu sehen. Denn das in Deutschland etablierte virtuelle HV-Format lässt keine vernünftige Auseinandersetzung der Aktionäre mit den Organen zu und verhindert auch den Austausch zwischen den Aktionären. Andererseits ist dies auch ein fatales Zeichen, dass wir in Deutschland bei der Digitalisierung nur langsam voranschreiten. In anderen Ländern ist es bereits seit Jahren üblich, Hauptversammlungen als hybride Veranstaltungen durchzuführen. Das sollte auch bei uns das Format der Zukunft sein.

Freitag, 14. Februar 2025

ACCENTRO Real Estate AG: Verlustanzeige nach § 92 AktG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 14. Februar 2025 – Der Vorstand der ACCENTRO nimmt nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens an, dass sich aufgrund von außerplanmäßigen Abwertungen, welche im Rahmen der laufenden Abschlussprüfung 2023 nunmehr erforderlich wurden und der erwartungsgemäß im Geschäftsjahr 2024 eingetretenen Verluste, das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der ACCENTRO auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat.

Die nunmehr vorgenommenen Abwertungen beruhen auf im Rahmen der Finalisierung der weiterhin noch offenen Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 geforderten Korrekturen in Höhe von derzeit ca. EUR 26 Mio., die sich fortführend auch auf die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals im Jahresabschluss 2024 auswirken.

Der Vorstand erwartet keine substanziellen Auswirkungen auf die Verhandlungen über die umfassende Restrukturierungslösung unter Führung der Ad Hoc Gruppe.

Der Vorstand wird unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, um den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 AktG anzuzeigen.

BÖRSE ONLINE nennt Übernahmekandidaten in Deutschland

In der aktuellen Ausgabe von BÖRSE ONLINE (07/2025, S. 36 - 40) nennt die Börsenzeitschrift "8 Kaufkandidaten in Deutschland", bei denen eine Übernahme denkbar sei. Das Kriterium Marktführer mit einer attraktiven Bewertung treffe auf folgende Unternehmen zu:

- Allgeier

- Deutsche Pfandbriefbank

- Amadeus Fire

- Bilfiger

- PVA Tepla

- IVU Traffic

- Teamviewer

- Ceconomy

Ergänzend wird auf das Zertifikat auf den Solactive German M & A Index mit 20 Übernahmekandidaten verwiesen (WKN HV7TPD).

Hauptversammlung zum Squeeze-out bei der GK Software SE

Auf der anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung der GK Software SE am 26. März 2025 soll unter dem einzigen Tagesordnungpunkt der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Fujitsu ND Solutions AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung (aktienrechtlicher Squeeze-out) zugestimmt werden. Die Barabfindung wurde auf EUR 262,25 je nennwertloser Namensaktie der GK Software SE festgelegt. Fujitsu stieg bei dem Softwareunternehmen 2023 als strategischer Investor ein.

Unterlagen zur ao. Hauptversammlung:
https://investor.gk-software.com/de/hauptversammlung 

Donnerstag, 13. Februar 2025

Mynaric AG: Mynaric gibt den Erhalt einer Delisting Mitteilung der Nasdaq bekannt

Corporate News

München, 13. Februar 2025 – Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN), ein führender Anbieter von industrialisierten, kosteneffizienten und skalierbaren Laserkommunikationsprodukten, gibt bekannt, dass es am 10. Februar 2025 eine Delisting Mitteilung (die „Delisting Mitteilung“) von der Abteilung für Zulassungsvoraussetzungen der Nasdaq Stock Market Inc. („Nasdaq“) erhalten hat.

Wie bereits am 7. Februar 2025 veröffentlicht, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einleitung einer finanziellen Restrukturierung nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen beschlossen und das zuständige Amtsgericht München – Restrukturierungsgericht – über dieses Restrukturierungsprojekt informiert (das „StaRUG-Verfahren“).

Am 10. Februar 2025 hat Mynaric die Delisting Mitteilung der Nasdaq erhalten, welche Mynaric davon in Kenntnis setzt, dass aufgrund der Einleitung des StaRUG-Verfahrens und in Übereinstimmung mit den Nasdaq Listing Rules 5101, 5110(b) and IM-5101-1, Nasdaq entschieden hat, die American Depositary Shares, welche die Stammaktien repräsentieren (die „ADS“), von der Notierung an der Nasdaq auszuschließen. In der Delisting Mitteilung wird Mynaric auch auf ihr Recht hingewiesen, gegen die Entscheidung der Nasdaq Widerspruch einzulegen gemäß dem in den Nasdaq Listing Rules Reihe 5800 festgelegten Verfahren. Mynaric beabsichtigt nicht, Widerspruch einzulegen.
Der Handel in ADS wird am 18. Februar 2025 zu Beginn des Handelstages eingestellt werden. Nasdaq wird ein Form 25-NSE bei der Securities and Exchange Commission einreichen, welches die ADS von der Notierung und Registrierung an der Nasdaq ausschließen wird.

Mynaric wurde zuvor von der Nasdaq bereits benachrichtigt, dass es (i) die Nasdaq Listing Rule 5450(b)(2)(A) nicht mehr erfüllt, da Mynaric keinen Marktwert von mindestens 50 Millionen US-Dollar an börsennotierten Wertpapieren mehr vorweisen kann, (ii) die Nasdaq Listing Rule 5250(c)(2) nicht mehr erfüllt, da Mynaric es versäumt hat, innerhalb von sechs Monaten nach Ende des zweiten Quartals eine Zwischenbilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zum Ende des zweiten Quartals auf Form 6-K einzureichen, (iii) die Nasdaq Listing Rule 5620(a) nicht mehr erfüllt, da Mynaric es versäumt hat, innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres eine Jahreshauptversammlung abzuhalten und (iv) die Nasdaq Listing Rule 5450(a)(1) nicht mehr erfüllt, da der Mindestschlusskurs von 1,00 US-Dollar je Aktie für die ADS nicht länger erreicht wird.

Über Mynaric

Mynaric (NASDAQ: MYNA)(FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C.

Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.

Wasserstandmeldung zum Übernahmeangebot für Aktien der der ABOUT YOU Holding SE

Zalando SE
Berlin

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Zalando SE, Berlin, Deutschland (die „Bieterin“) hat am 20. Januar 2025 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der ABOUT YOU Holding SE, Hamburg, Deutschland („ABOUT YOU“) zum Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltener auf den Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) von ABOUT YOU (ISIN DE000A3CNK42) (die „ABOUT YOU-Aktien“) veröffentlicht. Als Gegenleistung bietet die Bieterin die Zahlung eines Geldbetrages vonEUR 6,50 je ABOUT YOU-Aktie an. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endet am 17. Februar 2025, 24:00 Uhr (MEZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetztes („WpÜG“) verlängert wird.

1. Bis zum 12. Februar 2025, 18:00 Uhr (MEZ) (der „Meldestichtag“), wurde das Übernahmeangebot für insgesamt 30.827.421 ABOUT YOU-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 16,56 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte von ABOUT YOU bzw. 17,57 % der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte unter Herausrechnung der Eigenen ABOUT YOU-Aktien (wie in Ziffer 6.2.1 der Angebotsunterlage definiert).

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 11.844.373 ABOUT YOU-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 6,36 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte von ABOUT YOU bzw. 6,75 % der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte unter Herausrechnung der Eigenen ABOUT YOU-Aktien (wie in Ziffer 6.2.1 der Angebotsunterlage definiert).

3. Im Übrigen hielten keine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen zum Meldestichtag ABOUT YOU-Aktien oder Stimmrechte an ABOUT YOU, noch waren der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Stimmrechte an ABOUT YOU nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

4. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar Instrumente im Sinne von § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) aufgrund mit bestimmten Aktionären von ABOUT YOU geschlossener Aktienkaufverträge (wie in Ziffer 5.8.2 der Angebotsunterlage definiert und näher beschrieben) über ABOUT YOU-Aktien, die sich auf insgesamt 110.487.030 ABOUT YOU-Aktien beziehen. Dies entspricht einem Anteil von 59,35 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte an ABOUT YOU bzw. 62,97 % der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte unter Herausrechnung der Eigenen ABOUT YOU-Aktien (wie in Ziffer 6.2.1 der Angebotsunterlage definiert). Der Vollzug der Aktienkaufverträge ist bisher nicht erfolgt.

5. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf ABOUT YOU.

Berlin, 13. Februar 2025

Zalando SE

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der ABOUT YOU Holding SE (im Folgenden die „Gesellschaft“) dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) im Zusammenhang mit einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (im Folgenden das „Übernahmeangebot“). Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, kann die Zalando SE (im Folgenden „die Bieterin“) außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen sowie Derivatgeschäfte in Bezug auf Aktien der Gesellschaft abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.     (...)

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 13. Februar 2025 

Berlin, den 13. Februar 2025
Zalando SE

Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Februar 2025

Uniper SE: Uniper schließt das Geschäftsjahr 2024 erfolgreich mit einem Adjusted EBITDA von über 2,6 Mrd. EUR ab und gibt einen Ergebnisausblick auf das Geschäftsjahr 2025

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet Uniper auf Basis vorläufiger Zahlen ein Adjusted EBITDA von 2,612 Mrd. EUR, welches innerhalb des Ergebnisausblicks von 2,5 bis 2,8 Mrd. EUR liegt. Das Adjusted Net Income liegt bei 1,601 Mrd. EUR und liegt damit ebenfalls innerhalb des Ergebnisausblicks von 1,5 bis 1,8 Mrd. EUR.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet Uniper ein Adjusted EBITDA von 0,9 bis 1,3 Mrd. EUR und ein Adjusted Net Income von 250-550 Mio. EUR.

Die Definitionen der verwendeten Leistungskennzahlen sind im Geschäftsbericht 2023 der Uniper SE erläutert.

Alle veröffentlichten Zahlen und Aussagen sind vorläufig und ungeprüft. Die detaillierten Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024 werden wie angekündigt am 25. Februar 2025 veröffentlicht.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot von CVC, danach Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beim LG Frankfurt am Main beantragt
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende: 7. April 2025)

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 12. Februar 2025

NanoFocus AG führt Sach- und Barkapitalerhöhung erfolgreich durch

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Oberhausen, 12. Februar 2025 – Die NanoFocus AG (ISIN: DE000A40ESC1 / WKN A40ESC) hat die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. August 2024 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre erfolgreich durchgeführt.

Insgesamt wurden 6.021.664 neue Aktien zum Ausgabetrag von EUR 1,00 je Aktie gezeichnet und übernommen.

Davon wurden 4.276.884 neue Aktien gegen Übertragung von Forderungen gegen die Gesellschaft aus Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 4.276.884,00 auf die Gesellschaft im Wege der Einbringung als Sacheinlagen durch die Carl Mahr Holding GmbH gezeichnet. Durch die Einbringung der Darlehensforderungen werden die Verbindlichkeiten der Gesellschaft substanziell und liquiditätsneutral reduziert, die Zinsbelastung verringert sowie die Eigenkapitalquote deutlich erhöht.

Weitere 1.744.780 neue Aktien wurden gegen Bareinlagen im Rahmen eines Bezugsangebots den Aktionären zum Bezug angeboten. Sämtliche dieser neuen Aktien wurden von Aktionären der NanoFocus AG im Rahmen ihres Bezugsrechts bzw. des eingeräumten Mehrbezugsrechts bezogen sowie im Rahmen des mittelbaren Bezugsrechts von der Bankhaus Gebr. Martin AG als Bezugsstelle gezeichnet. Aufgrund des ihr zustehenden Bezugsrechts bzw. Mehrbezugsrechts wurden hiervon 1.684.509 neue Aktien von der Carl Mahr Holding GmbH bezogen.

Aus der Barkapitalerhöhung fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 1.744.780,00 zu. Der Nettoemissionserlös in Höhe von rd. TEUR 1.715 aus der Barkapitalerhöhung soll der allgemeinen Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit der NanoFocus AG dienen und hierbei insbesondere für die Vorfinanzierung der Produktion der Produkte der NanoFocus AG verwendet werden.

Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister, die bis zum 27. Februar 2025 erwartet wird, erhöht sich das Grundkapital der NanoFocus AG von EUR 3.010.834,00 um EUR 6.021.664,00 auf EUR 9.032.498,00. Die Lieferung der neuen Aktien erfolgt nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, Girosammeldepotgutschrift und Einbeziehung der neuen Aktien in die laufende Notierung der alten Aktien im Freiverkehr an der Bayerische Börse AG, voraussichtlich in der 11. Kalenderwoche 2025.

KTM AG verbessert Sanierungsplan

Corporate News

Mattighofen, 12.02.2025

Im Anschluss an die Sitzung des Gläubigerausschusses im Sanierungsverfahren der KTM AG vom 10. Februar 2025 verbessert die KTM AG heute den bisher angebotenen Sanierungsplan dahingehend, dass den Gläubigern die Quote von 30 Prozent als „Kassaquote“ angeboten wird, wobei diese bis 15. April 2025 beim Sanierungsverwalter erlegt wird.

Der Investorenprozess befindet sich aktuell in der entscheidenden Phase. Nach dem Konzept der KTM AG soll bis Ende Februar 2025 die Finanzierung der Wiederaufnahme der Produktion stehen und bis Ende März 2025 die Finanzierung der Kassaquote für die Gläubiger. Die erforderlichen Finanzmittel sollen von den derzeitigen Eigentümern, neuen Investoren und Banken zur Verfügung gestellt werden.

Sanierungsverwalter Peter Vogl erklärt dazu: „Bei Ablehnung des Sanierungsplans und der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der KTM AG wäre aus der Zerschlagung der KTM-Gruppe lediglich eine Quote von etwa 15 % zu erwarten. Der Bericht und die Gutachten hierzu werden bis 17.2.2025 fertiggestellt und bei Gericht überreicht werden.“ Das Angebot der KTM AG ist daher für die Gläubiger deutlich besser.

Das von der Kapitalgesellschaft Whitebox Advisors LLC, New York, unterbreitete Alternativangebot an die Gläubiger ist nach dem anwendbaren österreichischen Recht nicht umsetzbar. Das Alternativangebot bietet Gläubigern im Übrigen nur dann die Möglichkeit einer Verbesserung, wenn sie im ersten Schritt auf ihre Quote verzichten und zudem eine Nachfinanzierung zur Verfügung stellen.

Vogl sagt dazu: “Wenn in der Hoffnung auf diesen Vorschlag eine Ablehnung des Sanierungsplans erfolgt, besteht das Risiko eines Konkurses und damit der Zerschlagung.“

Die Tagsatzung zur Abstimmung über den Sanierungsplan findet am 25. Februar 2025 vor dem Landesgericht Ried im Innkreis statt.

Spruchverfahrenskandidaten: "Profitabler Rausschmiss"

FOCUS MONEY berichtet in der aktuellen Ausgabe 8/2025 (S. 34 ff.) unter der Headline "Profitabler Rausschmiss" über Spruchverfahrenskandidaten.

Aufkäufe, Beherrschungsverträge, Zwangsabfindungen: Solche Aktionen erweisen sich für freie
Aktionäre nicht selten als ergiebige Renditequelle.

https://focus-magazin.de/focus-money

Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG beschließt ein Aktienrückkaufprogramm von 500 Mio. € im Jahr 2025

11.02.2025 / 17:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Im Rahmen der unter der Strategie Horizon 2026 weiterentwickelten Grundsätze zur Kapitalallokation hat der Vorstand der Deutsche Börse AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, im Jahr 2025 erneut ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von 500 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen. Gemäß den Grundsätzen der Kapitalallokation und angesichts des deutlichen Liquiditätsüberschusses ergänzt der Aktienrückkauf die vorgesehene Dividendenausschüttung.

Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Deutsche Börse AG zum Rückkauf eigener Aktien vom 14. Mai 2024. Der Aktienrückkauf erfolgt im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014). Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen werden.

Dienstag, 11. Februar 2025

Nach dem Squeeze-out: STADA erwägt Rückkehr an die Börse im April

Das Spruchverfahren zum Squeeze-out bei dem Generikahersteller STADA ist noch nicht abgeschlossen, da überlegt sich das Unternehmen schon wieder eine Rückkehr an die Börse. Gegenüber dem Handelsblatt sagte der CEO Peter Goldschmidt: "Wir haben eine Größe erreicht, bei der ein Börsengang die ideale Lösung wäre." Finanzkreisen zufolge wollen die Finanzinvestoren Cinven und Bain das Unternehmen im April wieder an den Aktienmarkt bringen. Das Handelsblatt kolpotiert eine angestrebte Bewertung zwischen zehn und 15 Milliarden Euro.

Bericht der FAZ im Januar 2025: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/01/geplanter-borsengang-das-ist-der-plan.html

Nachzahlungsansprüche für ehemalige STADA-Aktionäre, die ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots 2027 angedient hatten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/02/nachzahlungsanspruch-fur-ehemalige.html

KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Aktien der KPS AG („Gesellschaft“) (WKN A1A6V4 / ISIN DE000A1A6V48) sind zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.

Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard zu stellen und in den General Standard zu wechseln. Der Wechsel des Börsensegmentes eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, den mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwand zu reduzieren. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der KPS-Aktien zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.

Leonardo Musso
Alleinvorstand

Unterföhring, 11. Februar 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG: Fragenkatalog für die Abfindungsprüferin

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG zugunsten der zum Telekommunikationskonzern Vodafone gehörenden Hauptaktionärin Vodafone Vierte Verwaltungs AG (inzwischen verschmolzen auf die Vodafone GmbH) hat das LG München I der Abfindungsprüferin Baker Tilly mit Beschluss vom 11. Februar 2025 einen ganzen Katalog von Fragen zu der Unternehmensbewertung gestellt. Die Abfindungsprüferin soll diese bis zum 22. Oktober 2025 (Eingang bei Gericht) beantworten. 

Neben allgemeinen Fragen (anlassbezogene Planung? Neun Jahre Detailplanungsphase zu lang? Verfälschung von Vergangenheitsergebnissen durch Bilanzwahlrechte?) folgen 15 detallierte Fragen zur Umsatzplanung sowie Fragen zur Aufwandsplanung, zu den Margen, den Synergien und zur sog. ewigen Rente. Ein Schwerpunkt sind 11 Fragen zum Kapitalisierungszinssatz/Basiszinssatz und Risikozuschlag sowie 8 Fragen zum Kapitalisierungszinssatz/Wachstumsabschlag.

Das Gericht weist abschließend darauf hin, dass nicht allein auf den Börsenkurs abgestellt werden könne (S. 14):

"Auch wenn nach der Rechtsprechung des BGH keine strenge Informationseffizienz zu verlangen ist, bestehen vorliegend Bedenken, alleine auf den Börsenkurs abzustellen, nachdem die Kabel Deutschland Holding AG seit dem Konzernabschluss vom 31.3.2021 keine Informationen über die Ertragslage und Zukunftsaussichten der Gesellschaft mehr veröffentlichte. Insoweit erscheint fraglich, ob bei dieser Informationslage auch die vom BGH geforderte mittelstrenge Informationseffizienz angenommen werden kann, selbst wenn auch ein Freiverkehrskurs die Grundlage zur Ermittlung einer Abfindung sein kann. Ebenso erscheint fraglich, inwieweit aus dem Konzernabschluss der Vodafone Group Plc sich hinreichende Informationen zur Entwicklung der Kabel Deutschland Holding AG entnehmen lassen. Aus Ad hoc-Mitteilungen oder sonstigen Informationen nach dem Ende des Referenzzeitraums ab dem 29.3.2023 kann kein Rückschluss auf die Informationseffizienz des Börsenkurses gezogen werden."

Auch auf den Liquidationswert und den Substanzwert könne nicht abgestellt werden. Nach Auffassung der Kammer werden Vorerwerbspreise ohne Bedeutung sein (S.14).

Angesichts des bevorstehenden Richterwechsels hat das Gericht bislang keinen Verhandlungstermin abberaumt.

LG München I, Az. 5 HK O 13089/23
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Vodafone GmbH (früher bis zum 1. Dezember 2023: Vodafone Vierte Verwaltungs AG)
85 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main

Verschmelzung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft auf die SPARTA AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Auf der anstehenden Hauptversammlung der SPARTA AG am 18. März 2025 wird neben einer unter TOP 2 vorgesehenen Sachdividende (Abgabe von Aktien der bisherigen 100%igen Tochtergesellschaft SPARTA Invest AG an die Aktionäre) unter TOP 6 die Verschmelzung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft auf die SPARTA AG beschlossen. 

In  § 2 des Verschmelzungsvertrags ist als Gegenleistung für 100 Beta-Systems-Aktien die Übertragung von 129 SPARTA-Aktien vorgesehen:

"Als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Beta Systems Software AG gewährt die SPARTA AG mit Wirksamwerden der Verschmelzung den Aktionären der Beta Systems Software AG auf der Grundlage der für die beteiligten Gesellschaften jeweils durchgeführten Unternehmensbewertung kostenfrei für je 100 (in Worten: einhundert) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro der Beta Systems Software AG 129 (in Worten: einhundertneunundzwanzig) auf den Inhaber lautende Stückaktien der SPARTA AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro (d.h. auf eine Aktie der Beta Systems Software AG entfallen 1,29 Aktien der SPARTA AG) („Umtauschverhältnis“). Eine andere Gegenleistung als in Form von Aktien an der SPARTA AG wird nicht gewährt, soweit nicht gemäß § 15 UmwG rechtlich zwingend eine bare Zuzahlung zu leisten ist. Bewertungsstichtag für die Berechnung des Umtauschverhältnisses ist der 20. März 2025"

Am 20. März 2025 findet die Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft statt, die der Verschmelzung ebenfalls zustimmen muss.

Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses kann in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Montag, 10. Februar 2025

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Vorstand und Aufsichtsrat von SNP empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Barübernahmeangebots von Carlyle

Corporate News

- Angebotspreis von 61,00 Euro pro Aktie wird als fair und angemessen angesehen

- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die geplante strategische Partnerschaft mit Carlyle, um das langfristige Wachstum von SNP zu unterstützen

- In einer gemeinsamen Stellungnahme empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat, das Angebot anzunehmen


Heidelberg, 10. Februar 2025 – Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE („SNP” oder das „Unternehmen”) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich auf das freiwillige öffentliche Barübernahmeangebot (das „Angebot“) der Succession German Bidco GmbH (die „Bieterin”), einer Holdinggesellschaft, die von der globalen Investmentgesellschaft Carlyle (NASDAQ: CG) beraten wird.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen der Vorstand und der Aufsichtsrat ihre Unterstützung der Partnerschaft und empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären von SNP, das öffentliche Übernahmeangebot anzunehmen. In ihrer Stellungnahme begrüßen sie die wirtschaftlichen und strategischen Absichten von Carlyle, wie sie in der Angebotsunterlage dargestellt werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind zudem zuversichtlich, dass mit der Unterstützung des neuen Investors sowohl die Marktposition der SNP als auch das Lösungsportfolio für Kunden und Partner weiter ausgebaut sowie das nachhaltige Wachstum des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden maßgeblich gefördert wird.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SNP halten den Angebotspreis von 61,00 Euro je Aktie für fair und angemessen. Diese Bewertung wurde durch die die sogenannte „Fairness Opinion“ des externen Finanzberaters M.M.Warburg & CO bestätigt.

Jens Amail, CEO der SNP, kommentiert: „Bereits im Juli 2023 musste die SNP zu einem  öffentlichen Übernahmeangebot Stellung nehmen. Der Angebotspreis der Octapharma AG von 33,50 € je Aktie wurde von dem damaligen externen Berater als angemessen bewertet. Wir haben jedoch klar zum Ausdruck gegeben, dass es aufgrund der strategischen Transformation von SNP insbesondere für langfristig orientierte Anleger von Interesse sein könne, auch künftig an den positiven Entwicklungen des Unternehmenswertes und des Börsenkurses zu partizipieren. Ich selbst habe zum damaligen Zeitpunkt meine Aktien nicht verkauft. Heute ist die Situation eine andere: Nach zwei außergewöhnlich erfolgreichen und transformativen Jahren haben wir den Unternehmenswert mehr als vervierfacht, und wir betrachten 61,00 € als einen fairen Preis für unsere Aktionärinnen und Aktionäre. Wir haben jetzt die Gelegenheit, mit einer der weltweit führenden Investmentfirmen ein neues Kapitel in unserer Geschichte aufzuschlagen. Die globale Plattform und finanziellen Ressourcen von Carlyle werden uns dabei helfen, unsere eingeschlagene Strategie noch schneller und nachhaltiger umzusetzen. Hiervon profitieren unsere Kunden und Partner, aber auch alle Kolleginnen und Kollegen bei der SNP.“

Die Annahmefrist für das Angebot, in der die Aktionäre der SNP ihre Aktien andienen können, hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 31. Januar 2025 begonnen und endet am 7. März 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Den SNP-Aktionärinnen und -Aktionären wird empfohlen, das öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin über ihre Depotbank anzunehmen. Das detaillierte Angebot ist in der von der Bieterin herausgegebenen Angebotsunterlage unter https://www.succession-offer.com zu finden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von SNP zum freiwilligen öffentlichen Barübernahmeangebot der Bieterin ist auf der Website von SNP verfügbar: https://investor-relations.snpgroup.com/de/

Über SNP

SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.

Weltweit vertrauen über 3.000 Kunden aller Branchen und Größen auf SNP, unter ihnen 20 der DAX 40 und mehr als 100 der Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.500 Mitarbeitende an 35 Standorten in 20 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen vorläufigen Umsatz von rund 254 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

Voltabox AG: Martin Hartmann wird neuer CEO und Florian Seitz neuer CFO von Voltabox, Patrick Zabel verlässt Vorstand - Triathlon Holding veräußert Beteiligung - Erwerb von EKM und strategische Neuausrichtung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Paderborn, 10. Februar 2025 – Der Aufsichtsrat der Voltabox AG (DE000A2E4LE9) hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, mit sofortiger Wirkung Martin Hartmann zum Vorstandsvorsitzenden (CEO) und Florian Seitz zum Finanzvorstand (CFO) der Voltabox AG zu bestellen. Gleichzeitig scheidet Patrick Zabel, dessen reguläre Amtszeit noch bis zum 31. März 2025 liefe, aus persönlichen Gründen im Einvernehmen mit der Gesellschaft aus dem Vorstand aus, um sich neuen Aufgaben zu stellen.

Die Triathlon Holding GmbH, die mit einer Beteiligung von 47,88 % Hauptaktionärin der Voltabox AG ist, hat der Gesellschaft heute ihre Absicht mitgeteilt, ihre Voltabox-Aktien vollständig zu veräußern. Einen Anteil von 28 % am Grundkapital übernimmt die JIAOGULAN Holding AG, eine Investmentgesellschaft nach Liechtensteiner Recht, als neue strategische Ankeraktionärin. 12,88 % der Voltabox-Aktien erwirbt zudem die Geraer Batterie-Dienst GmbH, eine von Martin Hartmann beherrschte Beteiligungsgesellschaft („GBD“). Die FAS Beratung und Vermögensverwaltung GmbH, eine von Florian Seitz beherrschte Beteiligungsgesellschaft, beteiligt sich in Höhe von 7 % an der Voltabox AG.

Die entsprechenden Aktienkaufverträge sind Teil einer heute abgeschlossenen Rahmenvereinbarung, in der sich die Voltabox AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats verpflichtet, 99 % der Geschäftsanteile an der EKM Elektronik GmbH („EKM“) von der Triathlon Holding GmbH und der AXXELLON GmbH, einer Tochtergesellschaft der Triathlon Holding GmbH, zu einem festen Gesamtkaufpreis von rund EUR 28,5 Mio. zu erwerben. Der Erwerb wird durch ein ebenfalls heute abgeschlossenes und mit 3 % p.a. verzinstes Nachrangdarlehen der GBD gegenüber der Voltabox AG in entsprechender Höhe finanziert. Das Darlehen ist durch die Verpfändung der erworbenen EKM-Geschäftsanteile an die GBD besichert. EKM beschäftigt sich mit der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Lösungen im Bereich elektronischer Baugruppen und Geräte, womit die Voltabox AG ihre Geschäftstätigkeit strategisch erweitern möchte. Der Vollzug der Aktienveräußerungen durch die Triathlon Holding GmbH und des Erwerbs der EKM-Geschäftsanteile durch die Voltabox AG stehen noch unter verschiedenen Bedingungen, deren Eintritt noch im Laufe des Monats Februar 2025 erwartet wird.

Vorbehaltlich des Abschlusses der vorgenannten Transaktionen beabsichtigt die Voltabox AG, sämtliche Vermögenswerte, die ihren Geschäftsbereich „VoltaMobil“ umfassen, an die Triathlon Holding GmbH zu veräußern. Der Geschäftsbereich VoltaMobil umfasst das Angebot von Hochvoltbatteriesystemen für Bus-, Bau-, Landmaschinen und leichte Nutzfahrzeuge. Die verbindliche Veräußerung der Vermögenswerte von VoltaMobil ist jedoch nicht Bestandteil der Rahmenvereinbarung, sondern soll vertraglich zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden.

Das neue Management will durch diese strategischen Transaktionen ein nachhaltig profitables Geschäftsmodell der Voltabox AG etablieren, das die Grundlage für die Umsetzung der geplanten Wachstumsstrategie des Unternehmens bilden soll.

Über die Voltabox AG

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Voltabox AG (ISIN DE000A2E4LE9) ist ein technologiegetriebener Anbieter von Elektronik- und Elektromobilitätslösungen. Kerngeschäft sind elektronische Komponenten bis hin zu ganzen Baugruppen, die sowohl in industriellen als auch in Consumer-Anwendungen zum Einsatz kommen, sowie Batteriesysteme auf Lithium-Ionen-Basis für Bau- und Landmaschinen sowie Elektro- und Hybrid-Busse. Darüber hinaus ist Voltabox über die Tochtergesellschaft GreenCluster GmbH im Bereich der infrastrukturellen Energiegewinnung tätig. Weitere Informationen sind unter www.voltabox.ag verfügbar.

Nachzahlungsansprüche für ehemalige STADA-Aktionäre, die ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots 2027 angedient hatten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die STADA Arzneimittel AG, einer der größten Generika-Hersteller in Deutschland, beschäftigt neben dem bereits vergleichsweise abgeschlossenen Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und dem noch laufenden Spruchverfahren zum Ausschliss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) weiter die Gerichte. Ehemalige STADA-Aktionäre können nämlich unter Umständen einen Nachzahlungsanspruch gegen die damalige Bieterin Nidda Healthcare (ein Vehikel der Finanzinvestoren Bain Capital und Civen) geltend machen.

Nachdem ein erstes Übernahmeangebot im Jahr 2017 nicht die Annahmequote erreichte, unterbreitete Nidda ein zweites freiwilliges Übernahmeangebot zu einem Preis in Höhe von EUR 66,25 je STADA-Aktie. In einem sog. „Irrevocable Commitment“ wurde der aktivistischen Fondsgesellschaft Elliott jedoch ein höherer Betrag, EUR 74,40 je STADA-Aktie als Mindestabfindung zugesagt. Dieser Betrag wurde dann auch in dem folgenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag den Minderheitsaktionären angeboten. Bei dem 2020 eingetragenen Squeeze-out wurde schließlich eine Barabfindung in Höhe von EUR 98,51 je STADA-Aktie angeboten. Diesbezüglich läuft noch ein Spruchverfahren.

Die STADA-Minderheitsaktionäre, die ihre Aktien 2017 im Rahmen des Übernahmeangebots angedient hatten, haben nach unserer Auffassung einen übernahmerechtlichen Nachzahlungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem erhaltenen Betrag von EUR 66,25 je STADA-Aktie und dem der der Fondsgesellschaft Elliott zugesicherten höheren Betrag von EUR 74,40, d.h. in Höhe von EUR 8,15 je STADA-Aktie.

Der BGH hat unter Bezugnahme auf die sog. Celesio-Rechtsprechung entschieden, dass ehemalige Aktionäre der STADA Arzneimittel AG gem. § 31 Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 WpÜG für die von ihnen eingebrachten Aktien einen entsprechenden Anspruch auf diesen Unterschiedsbetrag haben, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/stadaelliott-bgh-fordert.html. Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 1 WpÜG ist der Bieter nämlich gegenüber den Inhabern der Aktien, die das Angebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags verpflichtet, wenn er innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 WpÜG außerhalb der Börse Aktien der Zielgesellschaft erwirbt und hierfür wertmäßig eine höhere als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart. Bei dem erwähnten „Irrevocable Commitment“ handele es sich um eine dem Erwerb nach § 31 Abs. 3 bis 5 WpÜG gleichgestellte Vereinbarung nach § 31 Abs. 6 Satz 1 WpÜG.

Nidda hat nach Aufforderung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Hinweis auf die BGH-Entscheidungen veröffentlicht, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/bekanntmachung-von-bgh-urteilen-zum.html Nidda meinte in der Veröffentlichung jedoch, dass Zahlungsansprüchen ehemaliger Aktionäre angesichts von Pressemitteilungen und -berichten die Einrede der Verjährung entgegen gehalten werden könne. Dies dürfte im Regelfall allerdings nicht zutreffen. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Sonntag, 9. Februar 2025

DLA Piper berät Gründungsgesellschafter der Metro AG bei Aktionärsvereinbarung im Rahmen des angestrebten Delisting

Pressemitteilung der Kanzlei DLA Piper vom 7. Februar 2025

DLA Piper hat die Meridian Stiftung als Gründungsgesellschafter der Metro AG bei einer Aktionärsvereinbarung mit der EP Global Commerce (EPGC) beraten, die mit Abschluss des von EPGC angestrebten Delisting der Metro AG wirksam wird. 

Die beiden Gründungsgesellschafter Meridian und die Beisheim Gruppe sind seit 1964 an der Metro AG beteiligt und halten über ihre jeweiligen Gesellschaften insgesamt 24,99% der Stimmrechte. Mit der Aktionärsvereinbarung haben sie sich mit dem größten Aktionär, EPGC, darauf verständigt, dass dieser nach dem Delisting die unternehmerische Führung bei der Metro AG übernehmen wird. Ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung der Metro AG können die Gründungsgesellschafter weiterhin frei ausüben. 

Das angestrebte Delisting der Metro AG soll die bereits eingeleiteten Transformationsmaßnahmen beschleunigen und erleichtern. Meridian und Beisheim bleiben Gesellschafter der Metro AG und werden ihre Aktien nicht in das Delisting-Erwerbsangebot der EPGC einliefern. 

Die Meridian Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, deren Aktienvermögen durch die Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, verwaltet wird. 

Das DLA Piper-Team stand unter der gemeinsamen Federführung der Partner Dr. Roland Maaß (Capital Markets) und Andreas Füchsel (Private Equity/M&A, beide Frankfurt).

Darüber hinaus waren beteiligt Partner Dr. Gunne Bähr, Counsel Dr. Volker Lemmer (beide Versicherungsrecht, Köln), Juliane Poss (Capital Markets) und Senior Associate Philipp Meyer Reichen (Private Equity/M&A; beide Frankfurt).

Samstag, 8. Februar 2025

Aktuelle StaRUG-Fälle

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Bei folgenden Unternehmen wurde eine Restrukturierung nach dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) zu Lasten der bisherigen Aktionäre diskutiert, beantragt bzw. bereits durchgeführt. In den Restrukturierungsplänen wird in der Regel eine Kapitalherabsetzung auf Null ohne Bezugsrecht der Altaktionäre vorgesehen (mit anschließender Kapitalerhöhung), faktisch eine Enteignung der Altaktionäre.

- BayWa AG: Restrukturierung diskutiert

- Endor AG: Restrukturierungsvorhaben nach StaRUG war geplant, Insolvenz

- ESPG AG: Restrukturierungsplan rechtskräftig, Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro

- GERRY WEBER International AG: Restrukturierungsplan

- LEONI AG: Restrukturierungsplan rechtskräftig, Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro

- Mynaric AG: Restrukturierung angekündigt, Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro

- Softline AG: erfolgreiche Restrukturierung, Kapitalschnitt und Umwandlung in GmbH, ausscheidende Aktionäre erhielten eine Abfindung in Höhe von EUR 1,00 je Aktie, NOVENTIQ Holdings plc alleinige Gesellschafterin

- Spark Networks SE: Restrukturierungsplan, vom AG Charlottenburg gebilligt, MGG Investment Group wurde alleiniger Aktionär

- VARTA AG: Restrukturierungsplan nach Beschluss des LG Stuttgart rechtskräftig, Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro, Verfassungsbeschwerden der Aktionärsvereinigungen SdK und DSW

Freitag, 7. Februar 2025

Mynaric AG: Mynaric sichert sich USD 28 Mio. Überbrückungsdarlehen, verlängert drei ausstehende Überbrückungsdarlehen, stimmt USD 25 Mio. Sanierungsdarlehen zu und beschließt Restrukturierung nach dem StaRUG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

MÜNCHEN, 7. Februar 2025 - Die Mynaric AG (NASDAQ: MYNA; ISIN: US62857X1019) (FRA: M0YN; ISIN: DE000A31C305) (das "Unternehmen") gibt die Gewährung eines vierten Überbrückungsdarlehens, die Verlängerung des Fälligkeitsdatums für ihre drei ausstehenden Überbrückungsdarlehen, stimmt einem Sanierungsdarlehen zu und beschließt eine finanzielle Restrukturierung durch ein Verfahren nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("StaRUG") einzuleiten, bekannt.

Überbrückungsdarlehen

Das Unternehmen hat heute einen Änderungsvertrag zu dem bestehenden Darlehensvertrag mit seinen in den USA ansässigen Darlehensgebern, CO FINANCE II LVS I LLC and OC III LVS LIII LP (die "U.S. Darlehensgeber"), abgeschlossen, bei denen es sich um Fondsgesellschaften handelt, die mit der in den USA ansässigen globalen Investmentgesellschaft Pacific Investment Management Company LLC ("PIMCO") verbunden sind, in dem die U.S. Darlehensgeber zustimmen, ein viertes Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 28 Mio. zur Verfügung zu stellen. Dieses Überbrückungsdarlehen ergänzt die ursprünglich im Rahmen des Darlehensvertrags bereitgestellten USD 95 Mio. und die drei Überbrückungsdarlehen in Höhe von insgesamt USD 21,5 Mio., welche die U.S. Darlehensgeber im vierten Quartal 2024 bereitgestellt und nun auf SCUR-Alpha 1797 GmbH, eine in Deutschland ansässige, mit PIMCO verbundene Zweckgesellschaft (das "SPV"), übertragen haben. Das neue Überbrückungsdarlehen soll den erwarteten laufenden Betriebs- und Arbeitskapitalbedarf des Unternehmens bis zum voraussichtlichen Abschluss des StaRUG-Verfahrens decken.

Das neue Überbrückungsdarlehen wird dem Unternehmen direkt zur Verfügung gestellt und vom Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften garantiert. Das neue Überbrückungsdarlehen wird mit einem festen Zinssatz von jährlich 4,5 % verzinst und ist am 7. Februar 2031 fällig. Die Bereitstellung des neuen Überbrückungsdarlehens hängt von der Erfüllung gewisser Bedingungen ab. Das Unternehmen erwartet, dass es alle notwendigen Bedingungen erfüllen und das Überbrückungsdarlehen heute zur Verfügung stehen wird, um den laufenden Betriebs- und Arbeitskapitalbedarf des Unternehmens bis zum voraussichtlichen Abschluss des StaRUG-Verfahrens zu decken.

Zusätzlich wird das Fälligkeitsdatum für die drei ausstehenden Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 21,5 Mio., deren Fälligkeitsdatum letzte Woche auf den 7. Februar 2025 verlängert wurde, nochmals auf den 30. Juni 2025 verlängert.

Die drei Überbrückungsdarlehen können immer noch vorzeitig gekündigt werden, wenn unter anderem der zuvor beauftragte unabhängige deutsche Restrukturierungssachverständige am oder vor dem Fälligkeitsdatum des Überbrückungsdarlehens mitteilt, dass es nicht mehr eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist, dass das Unternehmen saniert werden kann.

Die Rückstellung, die das Unternehmen im Dezember 2024 für eventuelle Verbindlichkeiten aus Garantien in Höhe aller ausstehenden Darlehen, einschließlich Zinsen und Ausstiegsgebühr, gebildet hat, bleibt bestehen.

Sanierungsdarlehen

Das Unternehmen hat heute zudem ein separates Darlehen mit den U.S. Darlehensgebern abgeschlossen, gemäß dem diese ein zusätzliches USD 25 Mio. Darlehen bereitstellen, um den erwarteten Kapitalbedarf für den Produktionsplan des Unternehmens zu decken und den laufenden Betrieb in Einklang mit dem Restrukturierungsplan zu finanzieren (das "Sanierungsdarlehen").

Das Sanierungsdarlehen wird durch das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften garantiert und besichert und ist mit jährlich 8 % verzinst. Die Verfügbarkeit des Sanierungsdarlehens ist von der Erfüllung gewisser Bedingungen abhängig, einschließlich der Bestätigung des Restrukturierungsplans nach dem StaRUG und der Bestellung der erforderlichen Sicherheiten. Das Unternehmen erwartet, diese Bedingungen und alle anderen relevanten Bedingungen zu erfüllen und das Sanierungsdarlehen vollständig zur Verfügung zu haben, sobald der Restrukturierungsplan wirksam wird. Das Sanierungsdarlehen wird am 31. Dezember 2028 fällig und kann unter anderem bei Eintritt üblicher Kündigungsgründe vorzeitig gekündigt werden.

StaRUG-Verfahren

Der Vorstand des Unternehmens hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats des Unternehmens heute beschlossen, das zuständige Amtsgericht München – Restrukturierungsgericht – über ein Restrukturierungsvorhaben im Sinne des StaRUG zu informieren und wird eine entsprechende Benachrichtigung beim Restrukturierungsgericht mit dem Entwurf des Restrukturierungsplans einreichen. Ein Erörterungs- und Abstimmungstermin soll nach der Einreichung des finalen Restrukturierungsplans an das Restrukturierungsgericht festgesetzt werden. Zulieferer und Kunden des Unternehmens sind von dem Restrukturierungsplan nicht betroffen.

Gemäß dem Entwurf des Restrukturierungsplans sollen das momentan bestehende Darlehen in Höhe von USD 95 Mio. und die drei Überbrückungsdarlehen in Höhe von insgesamt USD 21,5 Mio. sowie die darauf entfallenen Zinsen und etwaige Ausstiegsgebühren durch das SPV erlassen werden.

Darüber hinaus ändert der Restrukturierungsplan die Rechte der bestehenden Aktionäre und sieht eine Herabsetzung des Stammkapitals auf null vor, gefolgt von einer Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechte für die gegenwärtigen Aktionäre des Unternehmens. Nach den Bedingungen des Entwurfs des Restrukturierungsplans soll nur das SPV die Möglichkeit erhalten, neue Aktien des Unternehmens zu zeichnen als Gegenleistung für den weitreichenden Erlass von Forderungen des SPV und, somit für seinen unverzichtbaren Beitrag zur finanziellen Restrukturierung und Fortführung des Unternehmens. Das SPV hat, aufschiebend bedingt auf den Eintritt bestimmter Voraussetzungen, bereits zugestimmt, neue Aktien des Unternehmens zu zeichnen und unterstützt – gemeinsam mit den U.S. Darlehensgebern – die Umsetzung des Finanzierungskonzepts im Wege des StaRUG-Verfahrens. Die Vereinbarung mit dem SPV und den Darlehensnehmern sichert die erforderliche Mehrheit im StaRUG-Verfahren. Dementsprechend kann das StaRUG-Verfahren dazu führen, dass die Börsennotierung von Mynaric vollständig aufgehoben wird und alle bestehenden Mynaric-Aktionäre ihre gesamte Investitionen in das Unternehmen verlieren, wenn der Restrukturierungsplan wirksam wird und die Kapitalmaßnahme eingetragen wird. Das Unternehmen erwartet den Abschluss des StaRUG-Verfahrens in Q2/2025.

Die Unternehmen ist zu dem Schluss gekommen, dass die Einleitung des StaRUG-Verfahrens alternativlos ist. Ohne die im Entwurf des Restrukturierungsplans vorgesehenen Maßnahmen, die allesamt von der Zustimmung des betroffenen Darlehensgebern abhängen, wäre das Unternehmen schon im Februar 2025 zahlungsunfähig und bereits (bilanziell) überschuldet und müsste daher unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften kommt eine (teilweise) Refinanzierung oder die Aufnahme weiterer Schulden nicht in Betracht, da alle wesentlichen Vermögenswerte des hoch verschuldeten Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften bereits als Sicherheiten für bestehende Verbindlichkeiten dienen und entsprechend belastet sind. Auch eine Refinanzierung durch eine Kapitalerhöhung unter Beteiligung der derzeitigen Mynaric-Aktionäre hat keine Aussicht auf Erfolg, da das Unternehmen angesichts seiner hohen Verschuldung und der zeitlichen Beschränkungen, die sich aus der sich verschlechternden Liquidität des Unternehmens ergeben, in der gegenwärtigen Situation keinen Investor finden konnte, der bereit wäre, sich an einer Kapitalerhöhung oder einem öffentlichen Übernahmeangebot zu beteiligen und diese zu unterstützen.

Der Entwurf des Restrukturierungsplans und damit die Wiederherstellung des Unternehmens hängt weitgehend von einer deutlichen Reduzierung der Verschuldung des Unternehmens ab, die nur durch einen umfassenden Forderungsverzicht der Darlehensgebers erreicht werden kann. Das SPV hat die (weitere) Unterstützung des Unternehmens und den Forderungserlass jedoch ausdrücklich von der geplanten Kapitalherabsetzung auf null und einer anschließenden Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechte für die bestehenden Mynaric-Aktionäre abhängig gemacht.

Über Mynaric

Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen beweglichen Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C. Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.