Wie berichtet, wird das Sanierungskonzept das Unternehmen wesentlich entschulden und mit frischer Liquidität ausstatten. Es umfasst die folgenden wesentlichen Eckpunkte:
* Die Konsortialdarlehensgeber und die beitretenden Schuldscheindarlehensgläubiger der Leoni AG sind bereit, 50% ihrer betroffenen Forderungen an eine von Stefan Pierer neu zu gründende Gesellschaft gegen Ausreichung eines Wertaufholungsinstruments zu übertragen. Das Sanierungskonzept sieht vor, dass die verbleibenden Schuldscheindarlehensgläubiger entweder ebenfalls der Lösung beitreten und 50% ihrer Forderungen auf die neu gegründete Gesellschaft übertragen oder auf einen entsprechenden Forderungsbetrag verzichten. Der Gesamtbetrag der zu übertragenden oder zu verzichtenden Forderungen beläuft sich damit auf 708 Mio. Euro.
* Die von Stefan Pierer neu gegründete Gesellschaft wird nach einer Herabsetzung des Grundkapitals der Leoni AG auf null Euro im Wege einer Barkapitalerhöhung mit Sachagio einen Betrag von 150 Mio. Euro gegen Ausgabe neuer Aktien der Leoni AG einbringen und wird zusätzlich auf die erworbenen Forderungen in Höhe von bis zu 708 Mio. Euro verzichten.
* Im Zuge dieser Kapitalerhöhung, zu der ausschließlich die von Stefan Pierer neu gegründete Gesellschaft zugelassen werden soll, wird diese Gesellschaft neue Alleingesellschafterin der Leoni AG und die Börsennotierung der Aktien der Leoni AG wird enden.
* Das den Konsortialdarlehensgebern und den beitretenden Schuldscheingläubigern durch die von Stefan Pierer neu gegründete Gesellschaft einzuräumende Wertaufholungsinstrument entspricht einer wirtschaftlichen Beteiligung an der Leoni AG von 45 %.
* Auf dieser Basis sind die Finanzierungspartner bereit, die verbleibenden Darlehen und Schuldscheine bis Ende 2026 zu prolongieren und so die Durchfinanzierung für die kommenden Jahre sicherzustellen.
Als Folge der Umsetzung der Kapitalmaßnahmen wird die Leoni AG neue Liquidität aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 150 Mio. Euro erhalten und von Finanzverbindlichkeiten in Höhe eines Gesamtbetrages von 708 Mio. Euro entlastet. Ein Teil der finanzierenden Banken gewährt für die Umsetzung des Konzepts eine Brückenfinanzierung in Höhe von bis zu 60 Mio. Euro, die aus den durch die Barkapitalerhöhung zufließenden Mitteln zurückzuzahlen ist.
Die Leoni AG hat mit der Umsetzung des Sanierungskonzepts unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes bereits begonnen. Aufgrund der Einigung mit sämtlichen Konsortialbanken, dem angekündigten Beitritt einer hinreichenden Zahl an Schuldscheingläubigern und der mittlerweile gesicherten Zustimmung der Bürgen sind die hierfür erforderlichen Mehrheiten nunmehr gesichert, sodass ein zügiger Prozess und eine zuverlässige Umsetzung der geplanten Schritte in den nächsten Monaten gewährleistet sind.
Die Umsetzung des Sanierungskonzepts steht unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe und weiterer üblicher Vorbehalte. Allein die Muttergesellschaft des Leoni-Konzerns, die Leoni AG, ist von der Umsetzung des Sanierungskonzepts betroffen, nicht hingegen die operativen Einheiten mit dem Bordnetzgeschäft (WSD) und dem Automobilkabelgeschäft (ACS).
Der aktuelle Aufsichtsratsvorsitzende der Leoni AG Klaus Rinnerberger soll nach Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe künftig Vorstandsvorsitzender (CEO) der Leoni AG werden. Dies hat der Aufsichtsrat in seiner heutigen Sitzung ebenfalls beschlossen. Hans-Joachim Ziems (CRO) wird bis zum Amtsantritt von Klaus Rinnerberger die Funktion des Vorstandssprechers übernehmen.
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1) Parteien der Vereinbarungen sind unter anderem die L1-Beteiligungs GmbH, die Pierer Beteiligungs GmbH, die Zweite Pierer Beteiligungs GmbH sowie eine neu zu gründende Gesellschaft, bei denen es sich jeweils um von Stefan Pierer unmittelbar oder mittelbar gehaltene Gesellschaften handelt. Stefan Pierer werden ca. 20 % der Stimmrechte an der Leoni AG zugerechnet. Ferner hat Stefan Pierer selbst ein Equity Commitment im Zusammenhang mit der Umsetzung des Sanierungskonzepts abgegeben. Bei sämtlichen der vorgenannten Parteien handelt es sich um nahestehende Personen der Leoni AG im Sinne des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG.