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Mittwoch, 4. November 2026

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ENCAVIS AG: Verhandlung nunmehr am 21. Januar 2027, 10:00 Uhr

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ENCAVIS AG hat das LG Hamburg den Anhörungstermin auf Donnerstag, den 21. Januar 2027, 10:00 Uhr, verlegt. Bei dem Termin soll der sachverständige Prüfer zum Prüfungsbericht vom 2. Juni 2025 über die Angemessenheit der Barabfindung angehört werden.

Parallel zu dem Spruchverfahren läuft in den USA ein von Antragstellerseite eingeleitetes US-Beweishilfeverfahren (Discovery) gegen KKR, zu dem Discovery-Verfahren: https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/10/erkenntnisgewinne-aus-us-amerikanischen.html. Das Begehren betrifft Unterlagen zu Due Diligence, internen Bewertungen, Preisfindung, Finanzierung, Beteiligungsstruktur und Synergieerwartungen. Damit stehen gerade jene Dokumentenkategorien im Mittelpunkt, die für die Überprüfung einer Barabfindung wesentlich sein können.

Der Fall verbindet die Bewertungsthematik mit einer Roll-over-Struktur. Im Zuge des Übernahmeprozesses wurden Aktien von „Pool and Friends“-Aktionären in die Erwerbsstruktur eingebracht. Die bei KKR verfügbaren Unterlagen können deshalb nicht nur Aufschluss über Planungs- und Wertannahmen geben, sondern auch darüber, ob und unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen einzelne Altaktionäre an künftigen Wertsteigerungen beteiligt blieben.

LG Hamburg, Az. 403 HKO 140/25
Walle u.a. ./. ENCAVIS GmbH (zuvor: Elbe BidCo GmbH)
36 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, c/o CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Latham & Watkins LLP, 20354 Hamburg

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