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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 21. März 2023

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Vantage Towers AG zu EUR 32,-

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) 

Bieterin:
Oak Holdings GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98923

Zielgesellschaft:
Vantage Towers AG
Prinzenallee 11-13
40549 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92244
ISIN: DE000A3H3LL2

Die Oak Holdings GmbH (die "Bieterin"), eine 100%-ige indirekte Tochtergesellschaft der Vodafone GmbH, die Teil eines Joint Ventures zwischen der Vodafone GmbH und der Oak Consortium GmbH, einer von durch Global Infrastructure Partners verwalteten und beratenen Investmentfonds, sowie von durch verschiedene Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. beratenen und verwalteten Investmentfonds, Zweckgesellschaften und/oder Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft (die "Oak Consortium"), werden wird, hat heute entschieden, den Aktionären der Vantage Towers AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (das "Delisting-Angebot") anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Vantage Towers AG (DE000A3H3LL2; die "Vantage Towers-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie anzubieten.

Die Bieterin hat mit der Vantage Towers AG am heutigen Tage unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass die Vantage Towers AG noch vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung der Vantage Towers-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung der Vantage Towers-Aktien zum Handel im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (einschließlich der Einbeziehung im Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart, via Tradegate Exchange und jeder anderen Börse, die der Vantage Towers AG bekannt wird, zu beenden.

Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Delisting-Angebot erfolgt im Internet unter

https://angebot.wpueg.de/oak/ 

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") verfügbar sein.

Wichtiger Hinweis:


Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Vantage Towers-Aktien. Die Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot der Bieterin an die Aktionäre der Vantage Towers betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird. Inhabern von Vantage Towers-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Das Delisting-Angebot an die Vantage Towers-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher Vantage Towers-Aktien wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG und des WpÜG, sowie nach bestimmten Vorschriften des Rechts der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") unterbreitet.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Vantage Towers-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Vantage Towers-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. 

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die Vodafone GmbH und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen der "Vodafone-Konzern"), die KKR & Co. Inc. und/oder Investmentfonds, Vehikel und Accounts, die von ihren Tochtergesellschaften beraten und verwaltet werden (zusammen die "KKR-Gesellschaften"), Global Infrastructure Partners und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften sowie beratene und verwaltete Investmentfonds (zusammen die "GIP-Gesellschaften") oder die Vantage Towers AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Vantage Towers-Konzern") enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden", "möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Die Vodafone GmbH, Oak Consortium und die Bieterin machen Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem der Vodafone-Konzern, die KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder der Vantage Towers-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den Vodafone-Konzern, die KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder den Vantage Towers-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernehmen die Vodafone GmbH, die Oak Consortium und die Bieterin keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen. 

Düsseldorf, 20. März 2023

Oak Holdings GmbH
Die Geschäftsführer

Vantage Towers AG: Abschluss eines Delisting-Vertrages zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Düsseldorf, den 20. März 2023 – Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft den Abschluss eines Delisting-Vertrages mit der Oak Holdings GmbH und darauf basierend die Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der Vantage Aktien am regulierten Markt (sog. Delisting) und die Beantragung der Beendigung der Einbeziehung der Aktien im Freiverkehr beschlossen. Der Abschluss des Delisting-Vertrages erfolgt, nachdem alle Bedingungen für das Übernahmeangebot von Oak Holdings GmbH an alle Aktionäre der Vantage Towers AG am 16. März 2023 eingetreten sind. Der Vollzug des Übernahmeangebots und des Joint Ventures zwischen der Vodafone GmbH und der Oak Consortium GmbH, einer Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Global Infrastructure Partners verwaltet oder beraten werden, sowie von Investmentfonds, Vehikeln und/oder Konten, die von verschiedenen Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. kontrolliert wird, wird für den 22. März 2023 erwartet.

Ausweislich der Delisting Vereinbarung wird die Oak Holdings GmbH den Aktionären der Vantage Towers AG anbieten, ihre sämtlichen Aktien zu erwerben (Delisting-Erwerbsangebot). Die Oak Holdings GmbH hat sich gegenüber der Vantage Towers AG verpflichtet, in ihrem Delisting-Erwerbsangebot (vorbehaltlich einer freiwilligen Erhöhung) eine Gegenleistung von EUR 32,00 pro Vantage Towers AG Aktie anzubieten. Das Delisting-Erwerbsangebot wird nicht von Bedingungen abhängen. Die Vantage Towers AG hat sich in der Delisting-Vereinbarung verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage und im Rahmen und unter Beachtung ihrer gesetzlichen Pflichten, das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.

Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der Vantage Towers AG nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Auch der Handel der Aktien im Freiverkehr wird nicht mehr möglich sein, wenn die dortige Einbeziehung der Vantage Towers Aktien endet und nicht wieder aufgenommen worden ist.

Montag, 20. März 2023

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der GAUSS Interprise AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2004 (und damit fast 19 Jahre) in I. Instanz anhängigen Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der GAUSS Interprise AG hat das LG Hamburg nunmehr mit Beschluss vom 6. März 2023 die Barabfindung um EUR 0,14 auf EUR 1,20 je Stückaktie angehoben. Die Ausgleichszahlung wurde allerdings bei Null belassen. Insbesondere angesichts des "Null-Ausgleichs" wurde gegen die erstinstanzliche Entscheidung von Antragstellerseite Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das OLG Hamburg.

LG Hamburg, Beschluss vom 6. März 2023, Az. 404a HKO 52/04 (zuvor: 404 O 52/04)
XNaSe AG u.a. ./. 2016090 Ontario Inc.
23 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wilfried Becker, 22307 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf (zuvor: Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln)

Pflichtangebot für Aktien der Voltabox AG zu EUR 1,20 je Aktie

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der Voltabox AG macht die Triathlon Holding GmbH Ihnen ein Pflichtbarabfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: VOLTABOX AG INHABERAKTIEN O.N. 
WKN: A2E4LE 
Art des Angebots: Pflichtbarabfindungsangebot 
Anbieter: Triathlon Holding GmbH 
Wertpapiername zwischen-WKN: VOLTABOX AG ZUM VERKAUF EINGEREICHTE INHABERAKTIEN O.N. 
Zwischen-WKN: A2GSYF 
Abfindungspreis: 1,20 EUR je Aktie    (...)

Nähere Details sowie die Angebotsunterlage zu diesem Angebot sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: www.triathlon.holdings/     (...)

Spätester Termin für Ihre Weisung: 14. April 2023, 24:00 Uhr
 
______________
 
Anmerkung der Redaktion:
 
Laut Angebotsunterlage sind keine Strukturmaßnahmen bzw. ein Delisting geplant. Auf S. 42 wird hierzu ausgeführt:
 
"Die Bieterin beabsichtigt nicht, Strukturmaßnahmen bei der Voltabox durchzuführen. Insbesondere beabsichtigt die Bieterin nicht, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Änderung der Börsennotierung der Voltabox-Aktie (siehe hierzu näher Ziffer 17.3) herbeizuführen, die Voltabox mit der Bieterin zu verschmelzen, einen Squeeze-Out (siehe hierzu näher Ziffer 17.4) bei der Voltabox durchzuführen oder einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag (siehe hierzu näher Ziffer 17.5) zwischen der Bieterin und der Voltabox abzuschließen."
 
Entsprechende Strukturmaßnahmen - auch wenn derzeit nicht geplant - behält sich die Bieterin aber vor (S. 64 ff).

Sonntag, 19. März 2023

ACCENTRO Real Estate AG: Investoren unterstützen Refinanzierungstransaktion und ebnen Weg für weiteren Erfolgskurs

Corporate News

- Langfristige Refinanzierung der beiden Anleihen mit einem Volumen von insgesamt 350 Mio. EUR erfolgreich abgeschlossen 

- Wichtiges Fundament für die Fortsetzung des Erfolgskurses von ACCENTRO 

- Dr. Gordon Geiser zum Vorstandsmitglied und Chief Investment Officer der ACCENTRO Real Estate AG berufen 

Berlin, 10. März 2023 - Die ACCENTRO Real Estate AG ("ACCENTRO"), ein Investor in Wohnimmobilien und Deutschlands führendes Wohnungsprivatisierungsunternehmen, hat eine umfassende Refinanzierungstransaktion erfolgreich abgeschlossen. Alle Bedingungen für die Umsetzung der Refinanzierung der Anleihe 2020/2023 (Volumen 250 Mio. EUR) und der Anleihe 2021/2026 (Volumen 100 Mio. EUR) wurden erfüllt. Damit sind sämtliche Änderungen wirksam geworden. Dazu zählen unter anderem die Verlängerung der Laufzeit beider Anleihen um jeweils drei Jahre (bis 2026 bzw. 2029) sowie die Erhöhung des Zinssatzes für beide Anleihen um jeweils zwei Prozentpunkte (auf 5,625 % bzw. 6,125 %). 

Die vertraglich garantierte Rückführung der Anleihe 2020/2023 in Höhe von 25 Mio. EUR zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Refinanzierung erfolgte am 9. März 2023. Lars Schriewer, CEO der ACCENTRO Real Estate AG, erklärt: "Das überzeugende Votum unserer Investoren ist ein starkes Signal. Wir können damit unseren Erfolgskurs weiter fortsetzen." 

Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 10. Februar 2023 Dr. Gordon Geiser zum weiteren Vorstandsmitglied und Chief Investment Officer (CIO) der ACCENTRO Real Estate AG berufen. Als CIO wird Dr. Geiser zukünftig den Bereich Transactions (Akquisitionen, Investitionen und Veräußerungen) mitverantworten sowie für das Liquiditätsmanagement zuständig sein. Er verfügt aufgrund langjähriger Erfahrung über ein umfassendes und tiefes Verständnis in den Bereichen Immobilien und Immobilienfinanzierung und hat bereits zuvor als Mitglied der Geschäftsleitung eine Vielzahl von Unternehmen in vergleichbaren Prozessen begleitet. Die Bestellung von Dr. Geiser ist entsprechend den Bedingungen der Refinanzierungstransaktion befristet und endet, sobald der Nominalwert der Anleihe 2020/2023 aufgrund der vertraglich garantierten Rückzahlungen 125 Mio. EUR oder weniger beträgt. 

Lars Schriewer äußert sich sehr zufrieden: "Unser Unternehmen ist damit langfristig finanziell gut aufgestellt. Ich freue mich auch auf die Zusammenarbeit mit Dr. Gordon Geiser. Gemeinsam mit einem großartigen Team werden wir die Zukunft von ACCENTRO weiter erfolgreich gestalten." 

Über die ACCENTRO Real Estate AG 

Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per 30.09.2022 rund 5.200 Einheiten. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von ACCENTRO umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, der Aufbau und die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de

Samstag, 18. März 2023

ADLER Real Estate AG: Adler Group S.A. konkretisiert Übertragungsverlangen und legt die Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 17. März 2023 - Die Adler Group S.A., Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg), hat heute gegenüber der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ihr förmliches Verlangen vom 23. Juni 2022 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft auf die Adler Group S.A. gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG bestätigt und konkretisierend mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf EUR 8,76 je Aktie der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft festgelegt hat.
 
Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich am 28. April 2023 stattfindet.

___________

Anmerkung der Redaktion:

Laut Angabe auf der Webseite der ADLER Real Estate AG beträgt der Free Float nur noch 3,29 % (dort angegeben zum Stand September 2021). Die Firma Gladstone Capital Management LLP hielt laut Bundesanzeiger zuletzt eine Leerverkaufsposition in Höhe von 1,69 %.

Adler Group S.A.: Konkretisierung des Übertragungsverlangens und Festlegung der Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft auf EUR 8,76 je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Luxemburg, 17. März 2023 - Die Adler Group S.A. ("Adler Group?) hat heute gegenüber der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ihr förmliches Verlangen vom 23. Juni 2022 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft auf die Adler Group gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG bestätigt und konkretisierend mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf EUR 8,76 je Aktie der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft festgelegt hat.

Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich am 28. April 2023 stattfindet.

Freitag, 17. März 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Landesbank Berlin Holding AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Landesbank Berlin Holding AG, Berlin, hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 15. November 2022 die Barabfindung auf EUR 4,49 je Aktie angehoben (Erhöhung um fast 12 %). Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben sowohl Antragsteller wie auch die Antragsgegnerin Beschwerden eingereicht. Über diese entscheidet das Kammergericht, das Oberlandesgericht für Berlin.

LG Berlin, Beschluss vom 15. November 2022, Az. 102 O 100/12.SpruchG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
123 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), Hauptversammlungstermin noch offen (ursprünglich zum Jahresende 2022 angekündigt), Anfechtungsklage gegen Verkaufsbeschluss
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., am 16. Januar 2023 in das Handelsregister eingetragen (Fristende: 17. April 2023)
  • Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out (?)
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main
  • fashionette AG: Zusammenarbeit mit The Platform Group, "Zusammenführung"?
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits am 22. April 2022), Hauptversammlungstermin noch offen (?)

  • GK Software SE: Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Squeeze-out?
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hauptversammlung am 27. Februar 2023
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, ao. Hauptversammlung am 6. April 2023
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out angekündigt, Termin offen
  • Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH, Hauptversammlung am 2. Mai 2023

  • SLM Solutions AG: Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement
  • Voltabox AG : Pflichtangebot

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IKB Deutschen Industriebank AG: LG Düsseldorf fordert Ergänzungsgutachten an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IKB Deutsche Industriebank AG hat das LG Düsseldorf nunmehr den sachverständigen Prüfer WP Michael Wahlscheidt (früher Baker Tilly, jetzt eigene Praxis) um ein Ergänzungsgutachten gebeten. Er soll zunächst prüfen, ob der Börsenkurs im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Squeeze-out-Verlangens am 8. September 2016 und im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Erwerbsangebots am 8. August 2016 aussagekräftig war. Hierzu soll er die Kriterien des § 5 Abs. 4 WpÜG-AV für eine Marktenge und Liquiditätskennziffern (Handelsvolumen, Relation aus Tagen mit Handel zu möglichen Börsen-/Handelstagen, Free float, Geld-Brief-Spanne) berücksichtigen.

Soweit der Börsenkurs nicht aussagekräftig sein sollte, soll der sachverständige Prüfer zu den Einwendungen der Antragsteller Stellung nehmen. Das Gericht nennt hier als Stichpunkte u.a. die Plausibilität der Planung versus anlassbezogene Unternehmensplanung, Anpassung Zinsüberschuss, geplante Eigenmittelquoten, Dotierung des Fonds für Bankrisiken, Drei-Phasen-Modell/Wasserfall mit einer Alternativberechnung für einen 5-Jahreszeitraum, Planungen der Besserungsscheine, der Genussscheine und der Funding Trust Instrumente, Herleitung der Marktrisikoprämie mit alternativer Berechnung für 4,5 % und 5 %,Sonderwerte (namentlich Kunstgegenstände) und die konkrete Bewertung der nicht konsolidierten Beteiligungen.

Das Gericht hat der Antragsgegnerin aufgegeben, einen Auslagenvorschuss in Höhe von EUR 250.000,- einzuzahlen.

Die traditionsreiche IKB Deutsche Industriebank AG war als Folge der Krise am US-amerikanischen Subprime-Markt in eine existenzbedrohende Schieflage geraten und wurde 2008 an den  US-amerikanischen Finanzinvestor Lone Star verkauft. Nachdem die Geschäfte wieder etwas besser liefen, erfolgte ein Delisting und dann der Squeeze-out.

LG Düsseldorf, Az. 33 O 9/17 (AktE)
AAM-Atlantic Asset Management Inc. u.a. ./. LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.
126 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Meyer Brown LLP, 60327 Frankfurt am Main

Donnerstag, 16. März 2023

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der i:FAO Aktiengesellschaft: LG Frankfurt am Main erhöht Barabfindung auf EUR 21,73 (+ 117,7 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren i:FAO Aktiengesellschaft hat das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 9. März 2023 die Barabfindung von (sehr niedrigen) EUR 10,03 um EUR 11,70 auf EUR 21,73 je i:FAO-Aktie angehoben. Dies entspricht rechnerisch einer Anhebung um 117,7 %.

Das Gericht stellt dabei auf die (durchschnittlichen) Börsenkurse vor der Ankündigung des Squeeze-outs als "marktwertorientierte Bewertungsmethode" ab. Der mithilfe der Ertragswertmethode ermittelte "Unternehmenswert" sei aufgrund zahlreicher dem Verfahren immanenter Unwägbarkeiten notwendigerweise nur eine Fiktion (S. 25). Demgegenüber beruhten Börsenkurse regelmäßig auf einem realen Handelsgeschehen. Das Gericht zitiert dabei Fleischer (AG 2016, 185, 195 unter Hinweis auf die Dissertation von Karami, Unternehmensbewertung im Spruchverfahren beim "Squeeze-out"): "Kein rational handelnder Minderheitsaktionär wird seine Entscheidung ernsthaft davon abhängig machen, was der zum Bewertungstichtag gültige IDW-Standard vorschreibt."

Als Referenzzeitraum zieht das Gericht die durchschnittlich gewichteten Börsenkurse vor dem 26. Januar 2021 heran. Auch die Kurse im Freiverkehr der Hamburger Wertpapierbörse seien relevant, wobei das Landgericht auf die Softship-Entscheidung des OLG Hamburg verweist (S. 34, vgl. hierzu auch: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/04/lg-hamburg-auch-borsenkurse-im.html)

Angesichts des Abstellens auf den Börsenkurs müsse nicht mehr über die beantragte Vorlage von Unterlagen oder eine etwaige Befangenheit des sachverständigen Prüfers entschieden werden (S. 38). Auch müsse der Prüfer nicht angehört werden.

Der Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 11,70 je Aktie ist mit 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Einen Ausspruch dieser Verzinsung in der Entscheidung lehnt das Landgericht ausdrücklich ab. Höhe und Beginn der Verzinsung ergäben sich bereits aus dem Gesetz (S. 38). 

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. März 2023, Az. 3-05 O 183/21
Weber u.a. ./. Amadeus Corporate Business AG
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Dreier Riedel Rechtsanwälte, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Young Shareholders Austria Event in Linz

Am 30. März 2023 um 18 Uhr findet der nächste Event der Young Shareholders Austria im Donau-Forum der Oberbank in Linz statt. Der IVA und YSA laden junge Aktionärinnen und Aktionäre auf einen spannenden Diskussionsabend zur Erweiterung ihres Finanz- und Vorsorgewissens ein. Unter der Moderation von Sigrid Brandstätter (Wirtschaftsressort OÖ Nachrichten) werden Julian Jäger (Flughafen Wien AG), Alois Wögerbauer (3-Banken-Generali GmbH), Nina Wöss (Fund F, AVCO) und Martin Foussek (Sunrise Capital) am Panel ihr Finanzwissen teilen. Begleitet wird der Event von Oberbank Private Banking Direktor Erich Stadlberger und Matthias Reiter von finbalanced.

Details können der Einladung entnommen werden.
Anmeldung unter: office@youngshareholders.at
Beschränkte Teilnehmerzahl. 

Quelle: IVA

Pfeiffer Vacuum Technology AG schließt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH

PRESSEMELDUNG

- Engere Zusammenarbeit mit der Busch-Gruppe stärkt Position als einer der weltweit führenden Anbieter von Vakuumlösungen

- Vertrag ermöglicht schnellere Prozesse bei erfolgskritischen Projekten

- Barabfindungsangebot in Höhe von 133,07 Euro je Aktie und Ausgleichszahlung in Höhe von 7,93 Euro (brutto) je Aktie für Minderheitsaktionäre

- Hauptversammlung stimmt am 2. Mai 2023 über Vertrag ab

Aßlar, 14. März 2023. Die Pfeiffer Vacuum Technology AG (Pfeiffer Vacuum) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum als abhängigem Unternehmen und der Pangea GmbH (Pangea) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Die Vereinbarung soll die bereits enge Zusammenarbeit zwischen Pfeiffer Vacuum und der Busch-Gruppe weiter vereinfachen und den konzerninternen Austausch von Informationen verbessern.

„Mit dem Vertrag schaffen wir die notwendige rechtliche Grundlage für eine engere und effektivere Zusammenarbeit mit der Busch-Gruppe“, erklärt Dr. Britta Giesen, CEO der Pfeiffer Vacuum Technology AG. „Seit 2019 arbeiten wir in den Bereichen Beschaffung, IT, Vertrieb und F&E zusammen und haben trotz gewisser regulatorischer Hürden bereits spürbare Erfolge erzielt. Diese Hürden haben jedoch Ressourcen gebunden und die Umsetzungsgeschwindigkeit einzelner Maßnahmen gebremst. Wir sind der Überzeugung, dass wir das Potential, das in unserer Zusammenarbeit steckt, in Zukunft noch besser nutzen und unser Produktportfolio sowie unsere internationale Ausrichtung gemeinsam erweitern können.“

Sami Busch, Co-CEO der Busch SE, kommentiert: „Die Unterzeichnung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist ein wichtiger Schritt zu einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen der Busch-Gruppe und Pfeiffer Vacuum. Der Vertrag ermöglicht es uns, Prozesse zu beschleunigen und somit die weltweit führende Position beider Unternehmen in einem kompetitiven Marktumfeld weiter zu stärken. Im Falle einer Zustimmung der Hauptversammlung bieten wir Aktionärinnen und Aktionären gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Barabfindung oder jährliche Ausgleichszahlung an. Wir freuen uns auf das nächste Kapitel in der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Managementteam und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Pfeiffer Vacuum.“

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung von Pfeiffer Vacuum, die für den 2. Mai 2023 in Frankfurt am Main vorgesehen ist und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung von Pangea, welche für den 28. April 2023 vorgesehen ist. Pangea, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Busch SE, hält derzeit 62,7 % der Aktien an Pfeiffer Vacuum. Weitere 0,96 % der Aktien hält die Busch SE.

In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bietet Pangea den Minderheitsaktionären von Pfeiffer Vacuum ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von 133,07 Euro je Aktie an. Dieser Betrag übersteigt den Wert in Höhe von 125,70 Euro je Aktie, der durch den unabhängigen Gutachter Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, (Ebner Stolz) unter Anwendung des Unternehmensbewertungs-Standards IDW S1 für Pfeiffer Vacuum ermittelt und durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I-Advise AG, Düsseldorf, (I-Advise) bestätigt wurde, um 5,86 %. Gleichzeitig entspricht die Barabfindung exakt dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Pfeiffer Vacuum-Aktie von 133,07 Euro je Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 5. November 2022. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von 7,93 Euro (brutto) bzw. bei derzeitiger Besteuerung von 7,32 Euro netto je Aktie vor.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht des Vorstands von Pfeiffer Vacuum und der Geschäftsführung der Pangea zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz sowie der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers I-Advise werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum in den nächsten Tagen online unter https://group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung veröffentlicht.

Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum Technology AG und Pangea GmbH abgeschlossen

Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Aßlar, den 14. März 2023. Der Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG (Pfeiffer Vacuum) hat heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum als abhängigem Unternehmen und der Pangea GmbH (Pangea) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Dem Abschluss dieses Vertrages hatte der Aufsichtsrat von Pfeiffer Vacuum zuvor zugestimmt. Pangea, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Busch SE hält derzeit rund 62,7% der Aktien an Pfeiffer Vacuum. Die Busch SE hält ihrerseits rund 0,96% der Aktien der Pfeiffer Vacuum.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung der Hauptversammlung von Pfeiffer Vacuum, die für den 2. Mai 2023 in Frankfurt am Main vorgesehen ist und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung von Pangea, welche für den 28. April 2023 vorgesehen ist.

In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bietet die Pangea an, die Aktien der außenstehenden Pfeiffer Vacuum-Aktionäre gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 133,07 Euro je Aktie zu erwerben. Dieser Betrag übersteigt den Wert in Höhe von 125,70 Euro je Aktie, der durch den unabhängigen Gutachter Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, (Ebner Stolz) unter Anwendung des Unternehmensbewertungs-Standards IDW S1 für Pfeiffer Vacuum ermittelt und durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I-Advise AG, Düsseldorf, (I-Advise) bestätigt wurde, um 5,86 %. Der Vorstand von Pfeiffer Vacuum und die Geschäftsführung der Pangea haben sich unter anderem auf Basis dieses Wertgutachtens auf den Abfindungsbetrag verständigt.

Die Barabfindung entspricht dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Pfeiffer Vacuum-Aktie i.H.v. 133,07 Euro je Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 5. November 2022. Am 6. November 2022 hatte Pfeiffer Vacuum in einer Ad hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass sie ein Schreiben der Pangea erhalten habe, mit dem diese der Pfeiffer Vacuum mitteilte, unbedingt einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum als beherrschter und Pangea als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abschließen und deshalb kurzfristig in Verhandlungen dazu eintreten zu wollen.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von 7,93 Euro (brutto) je Aktie vor (7,32 Euro netto bei derzeitiger Besteuerung).

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht des Vorstands von Pfeiffer Vacuum und der Geschäftsführung der Pangea zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz sowie der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers I-Advise AG werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum in den nächsten Tagen im Internet unter https://group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung veröffentlicht.

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der UNIWHEELS AG (jetzt: Superior Industries Europe AG) geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2018 laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Aluminiumräderhersteller UNIWHEELS AG (inzwischen hinsichtlich der Firmierung der Firma der Hauptaktionärin angepasst als Superior Industries Europe AG) hatte das Landgericht Frankenthal (Pfalz) kürzlich mit Beschluss vom 2. Februar 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen diese erstinstanzliche Entscheidung in die Beschwerde gehen zu wollen. Zuständiges Beschwerdegericht ist das OLG Zweibrücken. 

LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 2. Februar 2023, Az. 2 HK O 8/18 AktGHoppe, M. u.a. ./. Superior Industries International Germany AG
76 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Adolf C. Erhart, 67061 Ludwigshafen/Rhein
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 80539 München
(RA Dr. Jens Wagner)

Mittwoch, 15. März 2023

"Termin-Kartell verärgert Aktionäre" - SZ zur Häufung von Hauptversammlungen an einem Tag

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hauptversammlung-aktionaere-1.5768458

"Gleich 35 börsennotierte Firmen haben ihre Hauptversammlung auf denselben Tag gelegt. Aktionärsvertreter vermuten dahinter Absicht - damit weniger Kritiker kommen."

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG: Beschwerdeerwiderungsfrist bis zum 31. Dezember 2023

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hatte das Landgericht Dortmund im letzten Jahr in I. Instanz die Spruchanträge zurückgewiesen.

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf hat der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 13. März 2023 zur Erwiderung auf die Beschwerden eine (sehr großzügig bemessene) Fist bis zum 31. Dezember 2023 gesetzt. Innerhalb dieser Frist kann auch der gemeinsame Vertreter Stellung nehmen. Eine abschließende Entscheidung wird daher frühestens im nächsten Jahr ergehen.

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 7/22 AktE
LG Dortmund, Beschluss vom 6. April 2022, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH (bisher: Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, zuvor: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Dienstag, 14. März 2023

va-Q-tec AG: Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH - Stand der Prüfung durch das Bundeskartellamt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Würzburg, 14. März 2023. Die va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668) nimmt die Mitteilung des Bundeskartellamts zur Kenntnis, wonach die Beschlussabteilung das Hauptprüfverfahren im Zusammenhang mit dem am 16. Januar 2023 veröffentlichten öffentlichen Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH eingeleitet hat.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG: Verhandlung auf den 7. Dezember 2023 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ERLUS Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb., hat das LG München I den Termin zu mündlichen Verhandlung erneut verschoben, diesmal wegen Verhinderung der Abfindungsprüfer auf den 7. Dezember 2023, 10:30 Uhr. Bei dem Termin sollen die gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer, Frau Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr Wirtschaftsprüfer Hendrik Duscha von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG, Düsseldorf, angehört werden.

Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html Dies war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.

LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
Jaeckel, J. u.a. ./. Girnghuber GmbH
74 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RAin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München

SWOCTEM GmbH beabsichtigt Beteiligungserhöhung an der Klöckner & Co SE und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. 

- Bestehender Anteilsbesitz an der Klöckner & Co SE soll auf über 30 % erhöht werden 

- Barangebotspreis in Höhe von 9,75 Euro je Aktie der Klöckner & Co SE (ISIN DE000KC01000) 

- Keine Mindestannahmeschwelle

- Klöckner & Co SE soll börsennotiert bleiben

- SWOCTEM GmbH strebt keine Mehrheitsbeteiligung an

- Langfristiger Ankeraktionär beabsichtigt mit seinem Investment die Position von Klöckner & Co SE als produzentenunabhängigem Stahl- und Metalldistributor und Stahl-Service-Unternehmen nachhaltig zu stärken


13. März 2023 - Die SWOCTEM GmbH, deren Geschäftsanteile zu 100 % unmittelbar von Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh gehalten werden, hat am 13. März 2023 entschieden, den Aktionären der Klöckner & Co SE ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu machen. In diesem Rahmen wird den Aktionären angeboten, sämtliche nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien der Klöckner & Co SE (ISIN DE000KC01000), die nicht unmittelbar von der SWOCTEM GmbH gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 9,75 Euro in bar zu erwerben. Das Angebot wird keine Mindestannahmeschwelle enthalten. 

Die SWOCTEM GmbH strebt mit dem Angebot an, ihre bestehende Beteiligung an der Klöckner & Co SE auf über 30 % auszubauen und damit mehr Flexibilität zu haben, auch zukünftig Aktien kaufen zu können, ohne ein Pflichtangebot machen zu müssen.

Die Klöckner & Co SE soll börsennotiert bleiben, die SWOCTEM GmbH strebt keine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft an und wird den Vorstand der Gesellschaft unverändert dabei unterstützen, die Strategie "Klöckner & Co 2025" erfolgreich umzusetzen.

Die SWOCTEM GmbH ist bereits langfristiger Ankeraktionär und Prof. Friedhelm Loh Mitglied des Aufsichtsrats der Klöckner & Co SE.

Prof. Friedhelm Loh: "Als langfristig orientierter Investor ist die SWOCTEM GmbH daran interessiert, die Position der Klöckner & Co SE als produzentenunabhängigem Stahl- und Metalldistributor und Stahl-Service-Unternehmen im internationalen Wettbewerb nachhaltig zu stärken. Ziel ist dabei, dass die Gesellschaft dem von zahlreichen Herausforderungen geprägten gesamtwirtschaftlichen Umfeld auf einer rechtlich und wirtschaftlich stabilen Grundlage begegnen kann. Zudem möchten wir die weitere strategische und unternehmerische Entwicklung der Klöckner-Gruppe im besten Interesse des Unternehmens und aller Stakeholder fördern."

Die Angebotsunterlage wird voraussichtlich Ende März 2023 nach abgeschlossener Prüfung durch die BaFin veröffentlicht. Der Vollzug des Angebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören voraussichtlich unter anderem die kartellrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben sowie andere marktübliche Bedingungen, insbesondere einer "Market-MAC"-Klausel, nach der das Angebot entfällt, wenn der S-DAX während der Angebotsperiode an mehreren Handelstagen um mehr als 15% fällt.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache sowie als unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter https://www.offer-swoctem.com veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Klöckner & Co SE dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und Aktionären der Klöckner & Co SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Aktionäre der Klöckner & Co SE mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass das Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wurde, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinn des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. (...)

Für Aktionäre der Klöckner & Co SE mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten ergeben bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, die nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich bei der Klöckner & Co SE um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die bei einem Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Klöckner & Co SE haben. Es ist für Aktionäre der Klöckner & Co SE daher unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen Gesetze dieses ihres Lands ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Klöckner & Co SE ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Die SWOCTEM GmbH und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit diese als Beauftragte der SWOCTEM GmbH oder mit ihr gemeinsam handelnde Personen handeln) können, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen zulässig ist, außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach der Laufzeit des Angebots, unmittelbar oder mittelbar Aktien der Klöckner & Co SE erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Aktien abschließen. Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der Klöckner & Co SE wandelbar, umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu verhandelten Konditionen abgeschlossen werden. Wenn solche Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf getätigt werden, werden sie außerhalb der Vereinigten Staaten getätigt und entsprechen dem geltenden Recht, einschließlich, soweit anwendbar, dem Exchange Act. Alle Informationen über solche Käufe werden gemäß den in Deutschland oder einer anderen relevanten Rechtsordnung geltenden Gesetzen oder Vorschriften und auf der Website der SWOCTEM GmbH unter https://offer-swoctem.com veröffentlicht. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Darüber hinaus können die Finanzberater der SWOCTEM GmbH auch im Rahmen des üblichen Handels mit Wertpapieren der Klöckner & Co SE tätig werden, was Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere einschließen kann.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)

Über die BIETER:

Die SWOCTEM GmbH mit Sitz in Haiger, Hessen, dient dem Halten und Verwalten in- und ausländischer Gesellschaftsbeteiligungen. Alleiniger Gesellschafter ist Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh.

Klöckner & Co SE: Klöckner & Co SE bestätigt Ankündigung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch die SWOCTEM GmbH

Duisburg, 13. März 2023 Der Vorstand der Klöckner & Co SE hat die Ankündigung der SWOCTEM GmbH, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für das gesamte ausgegebene Aktienkapital von Klöckner & Co SE zu einem Barpreis von 9,75 € je Aktie abgeben zu wollen, zur Kenntnis genommen. Die Gesellschaft wird zu dem Angebot, insbesondere zu dem Angebotspreis und den sonstigen Konditionen, zu einem späteren Zeitpunkt gesondert Stellung nehmen.

Die SWOCTEM GmbH, deren Gesellschafter Herr Prof. Dr. E.h. Friedhelm Loh ist, ist der mit Abstand größte Aktionär der Klöckner & Co SE. Der Vorstand des Unternehmens begrüßt, dass Herr Prof. Dr. E.h. Friedhelm Loh als langfristig orientierter Investor und langjähriges Mitglied des Aufsichtsrats den Vorstand der Klöckner & Co SE bei der erfolgreichen Umsetzung seiner Strategie „Klöckner & Co 2025: Leveraging Strengths“ unterstützt und durch die Ankündigung sein Interesse an einer langfristigen erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens unterstreicht.

Im Zuge der Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots hat die SWOCTEM GmbH mitgeteilt, dass sie ihre bestehende Beteiligung an der Klöckner & Co SE auf über 30 % ausbauen möchte. Auf diesem Wege möchte die SWOCTEM GmbH mehr Flexibilität für zukünftige Aktienkäufe erlangen. Allerdings erklärt die SWOCTEM GmbH, keine Mehrheitsbeteiligung an der Klöckner & Co SE anzustreben. Die Börsennotierung der Gesellschaft soll bestehen bleiben.

Ein Aktienbesitz der SWOCTEM GmbH von über 30 % im Falle eines erfolgreichen Angebots gibt der Gesellschaft aus Sicht des Vorstands in der Zukunft zusätzliche Flexibilität, um z.B. Aktienrückkäufe durchzuführen.

Der Vorstand und Aufsichtsrat evaluieren die Situation und werden die Aktionäre zeitnah nach Vorlage der Angebotsunterlage in ihrer begründeten Stellungnahme über die Einschätzung des Angebots und seiner Konditionen informieren. Aktionäre der Klöckner & Co SE sollten nach Auffassung der Gesellschaft die Veröffentlichung dieser Stellungnahme abwarten und bis dahin keine Maßnahmen in Verbindung mit dem Übernahmeangebot der SWOCTEM GmbH ergreifen.

Über Klöckner & Co:

Klöckner & Co ist weltweit einer der größten produzentenunabhängigen Stahl- und Metalldistributoren und eines der führenden Stahl-Service-Unternehmen. Über sein Distributions- und Servicenetzwerk mit rund 150 Standorten in 13 Ländern bedient Klöckner & Co über 90.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern rund 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 9,4 Mrd. €. Mit dem Ausbau seines Portfolios an CO2-reduzierten Werkstoffen, Service- und Logistikleistungen unter der neuen Dachmarke Nexigen® unterstreicht das Unternehmen seine Rolle als Pionier einer nachhaltigen Stahlindustrie. Gleichzeitig hat sich Klöckner & Co als Vorreiter der digitalen Transformation in der Stahlindustrie zum Ziel gesetzt, seine Liefer- und Servicekette zu digitalisieren und weitgehend zu automatisieren. So möchte sich das Unternehmen zum führenden One-Stop-Shop für Stahl, andere Werkstoffe, Ausrüstung und Anarbeitungsdienstleistungen in Europa und Amerika entwickeln.

Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX®-Index der Deutschen Börse gelistet.

ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576.

Montag, 13. März 2023

Epigenomics AG: Widerruf der Zulassung zum Prime Standard (Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten)

- Widerruf wird mit Ablauf des 9. Juni 2023 wirksam

- Aufnahme des Handels im General Standard voraussichtlich am 12. Juni 2023

- Kündigung des ADR-Programms mit Wirksamkeit zum 7. April 2023

Berlin (Deutschland), 10. März 2023 – Die Epigenomics AG (Frankfurt Prime Standard: ECX1, OTCQX: EPGNY; die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass die Deutsche Börse AG heute dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der auf den Namen lautenden Aktien (ISIN: DE000A32VN83) zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten („Prime Standard“) zugestimmt hat. Der Widerruf wird mit Ablauf des 9. Juni 2023 wirksam.

Die Zulassung zum regulierten Markt („General Standard“) bleibt bestehen, so dass die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im General Standard voraussichtlich am 12. Juni 2023 erfolgt. Es werden keine Einschränkungen beim Handel der Aktien der Epigenomics AG erwartet.

Wie in der Ad hoc-Mitteilung vom 15. Februar 2023 angekündigt, erfolgt der Widerruf der Zulassung im Rahmen der Restrukturierung der Gesellschaft mit der Absicht der Kostenminimierung. Durch den Wechsel des Börsensegments entfallen die erweiterten Zulassungsfolgepflichten des Prime Standards. Hierzu zählt unter anderem die Vorgabe, Quartalsmitteilungen zum Stichtag des 1. und 3. Quartals zu veröffentlichen. Der für die Gesellschaft mit der Börsennotierung verbundene Kostenaufwand reduziert sich dadurch maßgeblich.

Darüber hinaus hat die Epigenomics AG, wie in der oben genannten Ad hoc-Mitteilung angekündigt, ebenfalls das bestehende American Depository Receipts (ADR)-Programm (DR ISIN: US29428N3008) bei der Verwahrstelle, der Bank of New York Mellon, mit Wirkung zum 7. April 2023 gekündigt.

Über Epigenomics

Epigenomics AG ist ein Molekulardiagnostik-Unternehmen mit dem Fokus auf Bluttests zur Früherkennung von Krebs. Auf Basis seiner patentgeschützten Biomarker-Technologie für den Nachweis methylierter DNA entwickelt Epigenomics Bluttests für verschiedene Krebsindikationen mit hohem medizinischem Bedarf. Derzeit konzentriert sich Epigenomics auf die Weiterentwicklung seines Bluttests Epi proColon® „Next-Gen“ zur Früherkennung von Darmkrebs.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.epigenomics.com.

va-Q-tec AG: va-Q-tec gibt Annahmequote für Übernahmeangebot von EQT Private Equity nach Ablauf der weiteren Annahmefrist bekannt

- Annahmequote von 85,75 % nach dem Übernahmeangebot

- Vollzug des Übernahmeangebots nicht später als im zweiten Quartal 2023 erwartet

Würzburg, 10. März 2023 Die va-Q-tec AG („va-Q-tec“), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), gibt die Annahmequote für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot („Übernahmeangebot“) der Fahrenheit AcquiCo GmbH („Bieterin“), eine von EQT Private Equity kontrollierte Gesellschaft und unterstützt durch die Co-Investoren Mubadala Investment Company PJSC und Sixth Cinven Fonds, bekannt. Nach Ablauf der weiteren Annahmefrist zum 7. März 2023 beträgt die Annahmequote 85,75 % aller derzeit ausgegebenen va-Q-tec-Aktien, einschließlich der von den Gründerfamilien gehaltenen Aktien.

Vorbehaltlich der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben wird der Vollzug des Übernahmeangebots nicht später als im zweiten Quartal 2023 erwartet.

Wichtiger Hinweis

Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme oder Ergänzung der Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Übernahmeangebot dar. Alleinverbindlich für das Angebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.

Deutsche Balaton AG: Vorschlag an Hauptversammlung der K+S AG zum Rückkauf und Einziehung von 20 % der ausstehenden Aktien der K+S

Heidelberg (09.03.2023/19:00) - Die Deutsche Balaton, eine Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Heidelberg, schlägt der Hauptversammlung der K+S AG, die für den 10. Mai 2023 geplant ist, ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 20 % der ausstehenden Aktien vor. Aus Sicht der Deutsche Balaton ist ein Aktienrückkauf aus mehreren Gründen der beste Weg, um alle Aktionäre am Erfolg der Gesellschaft teilhaben zu lassen:

- K+S hat aktuell keine Nettofinanzverbindlichkeiten und wird auch weiterhin hohe freie Cashflows erwirtschaften. Die Gesellschaft profitiert von dem aktuellen, geopolitisch bedingten Angebotsrückgang am Kalimarkt, von langfristigen Megatrends (u.a. Bevölkerungswachstum, Klimawandel) und bestehender operativer Stärke.

- Der aktuelle Kurs der K+S-Aktie von ca. 21,30 Euro spiegelt diese Umstände nicht wider. Der Buchwert des Eigenkapitals pro Aktie lag zuletzt mit ca. 34,07 Euro wesentlich höher (Stand 30. September 2022). Nach Einschätzung der Gesellschaft selbst liegt der faire Wert der Aktie bei 42 Euro (IR-Veröffentlichung vom November 2022).

- Ein Aktienrückkaufprogramm dient der Optimierung der Kapitalstruktur und erhöht den Wert der Aktie, da nicht betriebsnotwendige Liquidität im Vergleich zu einer Verwendung im Kerngeschäft nur geringverzinslich angelegt werden kann. Zusätzlich reduziert die Aufnahme von Fremdkapital in angemessenem Umfang die den gängigen Bewertungsmodellen zugrundliegenden Kapitalkosten (WACC) und wirkt so ebenfalls werterhöhend.

- Ein Aktienrückkaufprogramm ist einer Dividendenzahlung vorzuziehen, da es den K+S-Aktionären die Entscheidung überlässt, ob sie weiter voll investiert bleiben oder durch einen (Teil-)Verkauf Liquidität schaffen möchten. Institutionelle Investoren profitieren im Regelfall zusätzlich davon, dass etwaige Kursgewinne nach dem Körperschaftsteuergesetz privilegiert sind, während diese bei Privatanlegern im Gegensatz zur Dividenden-Reinvestition erst zum Realisationszeitpunkt der Besteuerung unterliegen (Zinseszinseffekt).

Die Durchführung eines größeren Aktienrückkaufprogrammes ist - insbesondere bei erfolgreichen Gesellschaften im angelsächsischen Raum - Praxis. In Deutschland lässt sich dies über einen Beschluss der Hauptversammlung zur Kapitalherabsetzung durch Einziehung noch zu erwerbender Aktien umsetzen (§ 237 AktG i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG).

Die Deutsche Balaton wirbt für die Unterstützung ihres Antrags durch ihre Mitaktionäre auf der kommenden Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. Mai 2023.

Über die Deutsche Balaton

Deutsche Balaton ist eine Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Heidelberg. Die Aktie ist im Segment "Basic Board" der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Der Investitionsschwerpunkt liegt u. a. auf direkt oder über eigenständige Tochtergesellschaften gehaltenen börsennotierten Anlagen und nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen in unterschiedlichsten Branchen.

Samstag, 11. März 2023

Frühjahrsausgabe des European Business Valuation Magazines (EBVM) veröffentlicht

Die Frühjahrsausgabe (Spring 2023) des European Business Valuation Magazines (EBVM) ist veröffentlicht worden und kann kostenlos heruntergeladen werden:

Themen in dieser Ausgabe:
  • Hanna Murina: Business Valuation with Irregular Capital Expenditures
  • Wiley Pun / Allison Pan / Beryl Lin: ESG Integration – Current and Future in Business Valuation
  • Marc Broekema / Jan Adriaanse: Restructuring Valuation – Towards a Framework of Principles to Mitigate Multi-Party Valuation Fights in Workouts
  • Martin H. Schmidt / Andreas Tschöpel: Industry Betas and Multiples in Europe
  • Stefan O. Grbenic: Transaction Multiples in Europe
  • News from IVSC
  • News from EACVA
  • IVSC Members Introduce Themselves: Compagnie Nationale des Commissaires aux Comptes (CNCC)