Quelle: IVA-News Nr. 03 / März 2022
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Dienstag, 8. März 2022
IVA zur HV-Saison: Präsenzveranstaltungen gefragt - RBI geht voran
Quelle: IVA-News Nr. 03 / März 2022
IVA zu IMMOFINANZ & S IMMO - CPI wird größer und verlangt eine ao. HV bei IMMOFINANZ
Dem folgend hat die CPI PROPERTY GROUP ihren Anteil an der S IMMO bekannt gegeben. In einer Pflichtmeldung wurde der Anteil auf 42,55 % beziffert. Hier werden die 26,49 % S IMMO Aktien, welche der IMMOFINANZ gehören, zu den bereits bestehenden 16,06 % S IMMO-Aktien der CPI hinzugerechnet.
Die CPI PROPERTY GROUP hat gestern ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ für Wahlen in den Aufsichtsrat gestellt. Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ soll sich künftig aus vier Kapitalvertretern zusammensetzen. CPI schlägt Martin Němeček und Miroslava Greštiaková als Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vor. Bettina Breiteneder, Sven Bienert, Michael Mendel und Dorothée Deuring werden ihre Mandate im Aufsichtsrat der IMMOFINANZ mit der außerordentlichen Hauptversammlung niederlegen. Das Management wird das Verlangen auf Einberufung prüfen.
Quelle: IVA-News Nr. 03 / März 2022
Montag, 7. März 2022
Konsultationsverfahren zur Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Dabei geht es auch um eine Stärkung der Compliance nach Wirecard, siehe auch § 91 Abs. 3 AktG.
Die VzfK hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht, abrufbar unter: http://www.vzfk.de/kodexkonsultation-2022/
Diese hat zwei Kernpunkte:
- Ausdehnung als „Orientierungsrahmen“ auf Stiftungen und Vereine ausdrücklich aussprechen. Es gibt viele mitglieder- und umsatzstarke Organisationen, bei denen der DCGK noch nicht angekommen ist. So gibt es auf der Homepage des FC Bayen München e.V. weder Satzung, noch Abstimmungsergebnisse. Der ADAC löst auch Klärungsbedarf aus. Entsprechendes gilt für die Transparenz bei vielen Stiftungen.
- Whistleblowing stärken! Die Fachwelt muss noch deutlicher sehen, dass ein funktionierendes Hinweisgebersystem im Interesse der Unternehmen liegt:
- Gefährdungslagen und Schäden früh erkennen,
- geringe Rechtsverfolgungskosten durch gehaltvolle Beweismittel
- Schonung des Betriebsklimas,
- Alternativen: Presse, Finanzamt, Staatsanwaltschaft, sonstige Behörden z.B. Kartellamt
- Versicherungen sparen Geld, günstigere Raten bei z.B. externen und kompetenten Ombudsleuten
- Hätte man bei Wirecard früher auf die Whistleblower gehört, hätte das auch die betriebs- und volkswirtschaftlichen Schäden reduziert.
Dieser wird am 11. März 2022 zu diesem Thema auf einer Tagung sprechen: https://www.zhaw.ch/storage/sml/institute-zentren/zwc/dach-compliance-tagung/flyer-dach-compliance-tagung-2022.pdf
Quelle: Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK)
Donnerstag, 3. März 2022
Vergleichsweise Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft: Anhebung der Barabfindung von EUR 515,- auf EUR 1.000,-
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Mittwoch, 2. März 2022
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot
- AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 9. Februar 2022 (Fristende am 9. Mai 2022)
- alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
- Aves One AG: Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
- Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
- FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 2. Februar 2022
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Q2/2022
- HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
- KTM AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 16. Februar 2022
- KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- RIB Software SE: Squeeze-out, Eintragung am 14. Dezember 2021 (Fristende am 14. März 2022)
- Rocket Internet SE: Rückkaufangebot
- Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022
- Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 27. Dezember 2021 (Fristende: 28. März 2022)
- SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 8. April 2022
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Eintragung am 2. Februar 2022 und Bekanntmachung am 3. Februar 2022 (Fristende: 3. Mai 2022)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out?
- TLG IMMOBILIEN AG
- wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 26. Januar 2022
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out, Übernahmeangebot zu EUR 10,22
- Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
GxP German Properties AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out
Am 8. Dezember 2021 hat die GxP German Properties AG („GxP AG“) eine ad-hoc Mitteilung darüber veröffentlicht, dass die Paccard eight GmbH („Paccard“) beabsichtigt, im Anschluss an die Umwandlung der Paccard in eine Aktiengesellschaft und den Erwerb von weiteren 1.278.672 Aktien der GxP AG von ihrer Gesellschafterin EPISO 5 Mont Acquico S.à r.l. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GxP AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung zur Aufnahme der GxP AG in die Paccard nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG („Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out“) herbeizuführen.
Paccard hat uns am gestrigen Tag mitgeteilt, dass die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft abgeschlossen wurde, dass Paccard seit dem 22. Dezember 2021 unverändert insgesamt 10.595.395 Aktien der GxP AG hält (dies entspricht einem Anteil von rund 91,01 Prozent des Grundkapitals der GxP AG) und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist und dass sie förmlich verlangt, das Verfahren zum Verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out durchzuführen und insbesondere innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen Paccard und der GxP AG die Hauptversammlung der GxP AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GxP AG beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag soll eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GxP AG als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll.
Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Paccard den übrigen Aktionären der GxP AG für die Übertragung der Aktien der GxP AG auf Paccard gewähren wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
GxP AG unterstützt auch weiterhin den Verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out und nimmt die seitens der GxP AG zur Vorbereitung und Durchführung des Verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs erforderlichen Maßnahmen vor.
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der i:FAO Aktiengesellschaft: Verhandlung am 29. September 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der i:FAO Aktiengesellschaft hat das LG Frankfurt am Main Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 29. September 2022, 10:00 Uhr, anberaumt.
Die Antragsgegnerin kann bis zum 4. April 2022 zu dem Schriftsatz des gemeinsamen Vertreters Stellung nehmen. Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier hatte als gemeinsamer Vertreter insbesondere auf den deutlich höheren durchschnittlichen Aktienkurs vor der Ankündigung des Squeeze-outs verwiesen (EUR 21,73 statt der als Barabfindung angebotenen EUR 10,03).
Weber u.a. ./. Amadeus Corporate Business AG
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Dreier Riedel Rechtsanwälte, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
Dienstag, 1. März 2022
VzfK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
Zwei Punkte sind für die VzfK besonders wichtig:
- Es darf keine Flucht in die virtuelle Hauptversammlung geben. Im Rahmen des § 122 AktG müssen die Aktionäre eine Präsenzhauptversammlung durchsetzen können.
- Die technischen Risiken der virtuellen HV muss die Gesellschaft tragen. Kommt es zu einer Störung, gelten die Grundsätze zum rechtswidrigen Ausschluss eines teilnahmeberechtigten Aktionärs.
Die Stellungnahme kann auf der Homepage der VzfK angesehen und heruntergeladen werden:
http://www.vzfk.de/virtuelle-hauptversammlung-aktg/
Vergleichsweise Beendigung des Spruchverfahrens zu dem Squeeze-out bei der Comline AG: Anhebung der Barabfindung auf EUR 29,-
Montag, 28. Februar 2022
Auszahlung der Nachbesserung zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Bioenergy Capital AG
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BWT Aktiengesellschaft mit Anhebung der Barabfindung auf EUR 23,- (+ 39,31 %) abgeschlossen: Oberster Gerichtshof weist Revisionsrekurse zurück
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Anfang Oktober 2017 eingetragenen Squeeze-out bei dem führenden Wasseraufbereitungsunternehmen BWT Aktiengesellschaft (Best Water Technology), A-5310 Mondsee, wurde die Barabfindung nunmehr rechtskräftig auf EUR 23,- je BWT-Aktie angehoben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies gegen die zweitinstanzliche Entscheidung eingelegten weiteren Rechtsmittel (Revisionsrekurse) mit Beschluss vom 2. Februar 2022 zurück.Gegen die Entscheidung des Landesgerichts Wels hatten mehrere Antragsteller und die gemeinsame Vertreterin Rechtsmittel (Rekurse) eingelegt. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat diesen Rekursen mit Beschluss vom 5. Mai 2021 nicht Folge gegeben. Es hat jedoch den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erklärt. Bezüglich des unterlassenen Zinsausspruchs verwies das OLG Linz auf die Entscheidung des OLG Wien (Az. 6 R 78/20i, 92/20y - Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG, zwischenzeitlich entschieden durch den OGH, Beschluss 12. Mai 2021, Az. 6 Ob 246/20z, GesRZ 2021, 241). Das Überprüfungsverfahren solle nicht auch noch damit belastet werden, welchem (individuellen) ausgeschlossenen Aktionär welche Nebenforderung zustehe.
Az. 35 Fr 954/17 m
Gremium, Gr 4/18
78 Anträge (mit 107 Antragstellern)
gemeinsame Vertreterin: GARGER SPALLLINGER Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WAB Privatstiftung:
Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, A-1100 Wien
Sonntag, 27. Februar 2022
Kostenlose "Watchlist" von der ING
- Realtime Push-Kurse
Quelle: ING-DiBa AG
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft
hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 21. Februar 2022 Fristverlängerung zur Antragserwiderung bis zum 31. Mai 2002 gewährt. Gleichzeitig vertritt das Landgericht in dem Beschluss die (etwas kuriose) Rechtsauffassung, dass Antragstellern nicht die Antragsschriften der anderen Antragsteller und auch kein Stammdatenblatt zur Verfügung gestellt werden müssten, sondern nur Akteneinsicht zu gewähren sei.
SCI AG u.a. ./. Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland
43 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA und FA für Steuerrecht Thorsten Preuninger, 67433 Neustadt an der Weinstrasse
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Taylor Wessing, 80331 München
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG: Verhandlung am 21. Juli 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-out bei der ISRA VISION AG hat das LG Frankfurt am Main Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 21. Juli 2022, 10:00 Uhr, anberaumt. Die Antragsteller können bis zum 31. März 2022 zu der Antragserwiderung Stellung nehmen.
SCI AG u.a. ./. ISRA VISION GmbH (zuvor: ISRA VISION AG, vormals: Atlas Copco Germany Holding AG)
Samstag, 26. Februar 2022
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: HORNBACH Holding schließt Delisting-Angebot erfolgreich ab
NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODERWEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE
Eine Gruppe - Eine Börsennotierung
- Beteiligung der HORNBACH Holding an HORNBACH Baumarkt auf 90,86 % erhöht
- Börsennotierung der HORNBACH Baumarkt an der Frankfurter Wertpapierbörse endet mit Ablauf des 28. Februar 2022
Bornheim (Pfalz), Deutschland, 25. Februar 2022. Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ("HORNBACH Holding") hat heute die Ergebnisse des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Delisting der HORNBACH Baumarkt AG ("HORNBACH Baumarkt") bekannt gegeben. Innerhalb der Annahmefrist, die am 22. Februar 2022 endete, wurden 4.011.904 HORNBACH Baumarkt-Aktien angedient. Dies entspricht etwa 12,61 % aller ausstehenden HORNBACH Baumarkt-Aktien. Einschließlich der parallel zum Delisting-Erwerbsangebot durch die HORNBACH Holding erworbenen HORNBACH Baumarkt-Aktien hat sich die Beteiligung der HORNBACH Holding an der HORNBACH Baumarkt auf 90,86 % erhöht.
Die Börsennotierung der HORNBACH Baumarkt am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse endet mit Ablauf des 28. Februar 2022, wie von der Frankfurter Wertpapierbörse am 23. Februar 2022 bekanntgemacht. Die Abwicklung des Delisting-Erwerbsangebots ist für den 2. März 2022 vorgesehen.
Albrecht Hornbach, CEO der HORNBACH Holding, sagt: "Wir freuen uns, dass viele HORNBACH Baumarkt-Aktionärinnen und -aktionäre unser Angebot angenommen haben und wir durch das Delisting die komplexe Doppel-Börsennotierung auflösen können. Als einer der führenden Baumarktbetreiber in Europa präsentiert sich HORNBACH nun auch mit einem klaren Profil am Kapitalmarkt. Dies wird die Fortsetzung unseres erfolgreichen Wachstumskurses weiter fördern."
IMMOFINANZ: Ergänzende Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat zum nachgebesserten CPIPG-Übernahmeangebot
Pressemitteilung vom 16. Februar 2022
- Erhöhter Angebotspreis von EUR 23,00 je Aktie unverändert zu niedrig
- CPIPG hat durch Aktienerwerbe mit S IMMO die Beteiligung an der IMMOFINANZ auf rund 48,18 % aufgestockt
- Angebot bietet im Zusammenhang mit der Kontrollerlangung Ausstiegsmöglichkeit für Anleger
Zu der von CPI Property Group SA (CPIPG) bekannt gegebenen Erhöhung des Angebotspreises auf EUR 23,00 (cum Dividende) und Aufstockung der Beteiligung von CPIPG an der IMMOFINANZ auf rund 48,18% durch mit der S IMMO AG vereinbarte Aktienerwerbe haben Vorstand und Aufsichtsrat der IMMOFINANZ ergänzende Stellungnahmen erstattet. Vorstand und Aufsichtsrat sehen auch den nachgebesserten Angebotspreis angesichts der erfolgreichen Entwicklung der IMMOFINANZ und des aktuellen Unternehmenswerts als zu niedrig an. Zudem ist keine angemessene Kontrollprämie in Bezug auf die Kontrollerlangung der CPIPG über die IMMOFINANZ berücksichtigt.
In den heute veröffentlichten ergänzenden Äußerungen des Vorstandes und des Aufsichtsrats der IMMOFINANZ erachten der Vorstand und der Aufsichtsrat auch den erhöhten Angebotspreis von EUR 23,00 je IMMOFINANZ-Aktie und den davon abgeleiteten erhöhten Angebotspreis für die Wandelschuldverschreibungen von EUR 111.470,29 je Nominale von EUR 100.000,00 als nicht angemessen. Dieser weist deutliche Abschläge zu sämtlichen Kennzahlen für die IMMOFINANZ-Aktie (IFRS-Buchwert, EPRA NAV und EPRA NTA), zum Kursniveau der Aktie vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie und im Hinblick auf Prämien anderer öffentlicher Übernahmetransaktionen im europäischen Immobiliensektor auf und reflektiert nicht die nachhaltig verbesserten Kennzahlen in der laufenden Geschäftstätigkeit der IMMOFINANZ und den Geschäftsausblick.
Durch die anlässlich der Preiserhöhung vereinbarten Erwerbe von sämtlichen IMMOFINANZ-Aktien von der S IMMO AG (über die Tochter CEE Immobilien GmbH) wird CPIPG nach fusionskontrollrechtlichen Freigaben und Vollzug der Aktienerwerbe eine Beteiligung von zumindest 48,18 % und damit eine kontrollierende Beteiligung an der IMMOFINANZ erlangen. S IMMO hat sich auch verpflichtet, all jene Aktien an CPIPG zu verkaufen, die sie (über CEE Immobilien) möglicherweise durch ihr laufendes Teilangebot erwirbt.
Es ist auch sehr wahrscheinlich, dass CPIPG durch das Angebot die Mehrheit der Stimmrechte an der IMMOFINANZ erlangt. Das vorliegende Angebot bietet im Zusammenhang mit der Kontrollerlangung durch CPIPG Aktionären und Inhabern von Wandelschuldverschreibungen eine Ausstiegsmöglichkeit - vor allem für größere Volumina. Vor diesem Hintergrund betont der Vorstand, dass eine Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung des Angebots von jedem Aktionär und Inhaber von Wandelschuldverschreibungen selbst, vor allem auch unter Abwägung der Vor- und Nachteile, der individuellen Situation sowie nach Maßgabe der eigenen Einschätzung zu zukünftigen Entwicklungen zu treffen ist.
Die detaillierte ergänzende Äußerung des Vorstands inklusive der Überlegungen für bzw. gegen die Annahme des Angebots und die ergänzende Äußerung des Aufsichtsrats sowie die Angebotsunterlage sind auf der Konzernwebsite abrufbar unter: https://immofinanz.com/de/investor-relations/ubernahmeangebote
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,0 Mrd., das sich auf rund 210 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://immofinanz.com
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Mitteilung der IMMOFINANZ AG (IMMOFINANZ) erfolgt im Zusammenhang mit dem am 12.01.2022 veröffentlichten antizipatorischen Pflichtangebot der CPI Property Group S.A. für Aktien und Wandelschuldverschreibungen der IMMOFINANZ (Übernahmeangebot). Die Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der IMMOFINANZ dar. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von CPI Property Group S.A. veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten. Maßgeblich ist der Inhalt der Angebotsunterlage und die dazu erstatteten Äußerungen von Vorstand und Aufsichtsrat und es wird Investoren und Inhabern von Aktien und Wandelschuldverschreibungen der IMMOFINANZ ausdrücklich empfohlen, diese zu prüfen.
Soweit in dieser Mitteilung in die Zukunft gerichtete Aussagen betreffend IMMOFINANZ enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)
_____________
Anmerkung der Redaktion:
Nach der letzten Stimmrechtsmitteilung vom 25. Februar 2022 hält die CPIPG nunmehr 53,33 % der IMMOFINANZ-Aktien.
Petro Welt Technologies AG – Joma erwägt die Beantragung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs 1 GesAusG
AD-HOC-MITTEILUNG
Wien, 25. Februar 2022
Joma Industrial Source Corp. hat ihre unmittelbare und mittelbare Beteiligung an der Petro Welt Technologies AG („PeWeTe“) durch Zukäufe auf über 90 % der Aktien ausgeweitet.
Joma Industrial Source Corp. hat den Vorstand der PeWeTe heute darüber informiert, dass Joma derzeit abwägt,ein schriftliches Verlangen auf Gesellschafterausschluss nach § 1 Abs 1 GesAusG zu stellen. Für die Entscheidung des Hauptgesellschafters, ob er ein solches Verlangen stellt, gibt es keine Frist. Joma wird den Vorstand der PeWeTe informieren, sobald eine Entscheidung getroffen worden ist.
Über die Petro Welt Technologies AG
Die Petro Welt Technologies AG mit Sitz in Wien ist eine der führenden, frühzeitig etablierten OFS-Gesellschaften in Russland und der GUS und hat sich auf Dienstleistungen zur Steigerung der Produktivität neuer und bestehender Öl- und Gasformationen spezialisiert.
Freitag, 25. Februar 2022
Weiteres Erwerbsangebot für Aktien der BELLEVUE Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG) zu EUR 8,53
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der BELLEVUE INVESTM. NA O.N. macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:Alle Details im Internet
Anmerkung der Redaktion:
Die BELLEVUE-Aktien notieren bei Valora deutlich höher: https://veh.de/isin/de0007220782
Depotbank darf für Squeeze-out-Barabfindung keine Provision abrechnen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bei zahlreichen Squeeze-out-Fällen und anderen Strukturmaßnahmen haben die jeweiligen Depotbanken Provisionen in Rechnung gestellt. Angesichts mehrerer neuer Fälle ist festzuhalten, dass dies unzulässig ist. Die Barabfindung steht den zwangsweise ausgeschlossenen (und damit enteigneten) Minderheitsaktionären in voller Höhe zu. Daher sollten betroffene Anleger die Bankabrechnungen sorgfältig prüfen und ggf. unberechtigt abgerechnete Provisionen monieren. In mehreren Fällen haben die Depotbanken abgerechnete Provisionsbeträge erstattet.Nach meiner Rechtsauffassung ist die Barabfindung kosten-, spesen- und provisionsfrei zu zahlen. Es handelt sich bei einem Squeeze-out ja nicht um eine freiwillige Veräußerung, sondern um einen gesetzlichen Eigentumsübergang. Eventuelle von der Depotbank abgerechnete Kosten sind von der den Squeeze-out betreibenden Hauptaktionärin zu tragen (sofern es für die Depotbank überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Berechnung gibt).
Finanz-szene.de zur Bewertung von Genossenschaftsbanken: Fusionen zukünftig deutlich schwerer?
Die Verschmelzung der VR meine Bank eG wird derzeit in einem Spruchverfahren überprüft. Das LG Nürnberg-Fürth hatte - wie von uns gemeldet - kürzlich einen gemeinsamer Vertreter bestellt, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/02/spruchverfahren-zur-verschmelzung-der.html
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der HORNBACH Baumarkt AG für 12,61 % des Grundkapitals angenommen: Nach Überschreiten der 90 %-Schwelle verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich
Donnerstag, 24. Februar 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Verhandlung am 21. Juli 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der HumanOptics AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Nürnberg-Fürth hat die eingegangenen 26 Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der HumanOptics AG mit Beschluss vom 23. Februar 2022 zu dem führenden Aktenzeichen 1 HK O 7145/21 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter wurde noch nicht bestellt.
Die Hauptaktionärin und nunmehrige Antragsgegnerin HumanOptics Holding AG hatte die Barabfindung auf EUR 8,71 je Aktie der HumanOptics AG festgelegt.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7145/21Rolle u.a. ./. HumanOptics Holding AG