Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK), Berlin, hat zu dem Gesetzesentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen eine kritische Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz geschickt.
Zwei Punkte sind für die VzfK besonders wichtig:
- Es darf keine Flucht in die virtuelle Hauptversammlung geben. Im Rahmen des § 122 AktG müssen die Aktionäre eine Präsenzhauptversammlung durchsetzen können.
- Die technischen Risiken der virtuellen HV muss die Gesellschaft tragen. Kommt es zu einer Störung, gelten die Grundsätze zum rechtswidrigen Ausschluss eines teilnahmeberechtigten Aktionärs.
Die Stellungnahme kann auf der Homepage der VzfK angesehen und heruntergeladen werden:
http://www.vzfk.de/virtuelle-hauptversammlung-aktg/
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