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Dienstag, 8. März 2022

IVA zur HV-Saison: Präsenzveranstaltungen gefragt - RBI geht voran

Die Hauptversammlungssaison hat begonnen. Nach der weitgehenden Aufhebung von COVID-19-Beschränkungen erwarten viele Aktionäre, dass Hauptversammlungen in Präsenz im „alten“ Format stattfinden können. Die aktuelle gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2022. Bis zu diesem Datum ist es unter gewissen Bedingungen möglich, eine Versammlung virtuell abzuhalten, ob dies angesichts der weitgehenden Öffnungen juristisch aber überhaupt noch opportun ist, wird sich weisen. In Deutschland geht die Deutsche Telekom und in Österreich die RBI (am 31. März in hybrider Form) voraus und haben Präsenz-Hauptversammlungen einberufen. Aus dem Kreis unserer Mitglieder wissen wir, dass sich viele Anleger wieder auf Präsenzveranstaltungen freuen.

Quelle: IVA-News Nr. 03 / März 2022

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