Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Donnerstag, 25. November 2021
Squeeze-out bei der der conwert Immobilien Invest SE: IVA zum Überprüfungsverfahren
CA Immo: Starwood-Dividenden übertrieben
Quelle: IVA-News Nr. 11/2021
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
- ADLER Real Estate AG
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
- AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
- Aves One AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
- Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
- Deutsche Wohnen AG: Übernahme
- HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 und Bekanntmachung am 1. September 2021 (Fristende am 1. Dezember 2021)
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
- Schaltbau Holding AG: Investorenvereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt
- Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. November 2021
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG
Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem Squeeze-out bei der ERLUS Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb., zu dem führenden Aktenzeichen 5 HK O 11456/21 verbunden.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html
LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
Mittwoch, 24. November 2021
BÖAG Börsen AG: Börsen Düsseldorf, Hamburg und Hannover erweitern Handelszeiten bis 22:00 Uhr
Düsseldorf/Hamburg/Hannover, 24. November 2021 - Die Börsen Düsseldorf, Hamburg und Hannover erweitern ihre Handelszeiten: Ab dem 29. November 2021 können Anleger an diesen drei Börsenplätzen montags bis freitags von 8:00 bis 22:00 Uhr handeln. Zurzeit ist dies nur bis 20:00 Uhr möglich. Damit wird die Handelszeit mit den elektronischen Handelssystemen Quotrix und LS Exchange, an denen man bereits bis 22:00 Uhr bzw. 23:00 Uhr handeln kann, harmonisiert. Anleger profitieren von dieser besonderen Flexibilität, da somit auch die Handelszeiten an den wichtigsten US-Börsen mit abgedeckt werden.
Übersicht zu "Altverfahren": Dokumente zu Spruchverfahrenswerten sichern!
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Mehrere Depotbanken haben angekündigt, Abrechnungen und sonstige Dokumente nur noch für zehn Jahre vorrätig zu halten. Bei noch laufenden Spruchverfahren sollten daher die entsprechenden Dokumente zur Sicherheit ausgedruckt bzw. gespeichert werden, da in zunehmenden Maße keine automatische Auszahlung der Nachbesserung mehr erfolgt (u.a. ein Grund, sich an einem Spruchverfahren zu beteiligen).
Wir sind daher gebeten worden, eine Aufstellung älterer Spruchverfahren, die sich der 10-Jahre-Grenze nähern oder diese bereits überschritten haben, zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen Extremfälle, wie der Squeeze-out bei der Volksfürsorge, der nach zehn Jahren Nicht-Bearbeitung erst nach 18 Jahren erstinstanzlich abgeschlossen werden konnte (und sich nunmehr in der Beschwerdeinstanz befindet), aber auch normale Spruchverfahren, die sich u.a. aufgrund der COVID-Pandemie verzögert haben.
Die Liste der "Altverfahren" (nicht abschließend):
- Aachener und Münchner Versicherung AG (Squeeze-out), LG Köln, Beschluss vom 7. August 2015, 82 O 99/03; OLG Düsseldorf ?
- AXA Konzern AG (Squeeze-out), OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 3/20 (AktE), LG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2019, Az. 82 O 135/07
- Bewag AG (Fusion), Kammergericht, Az. 2 W 9/17.SpruchG, LG Berlin, Beschluss vom 28. März 2017, Az. 102 O 126/03 AktG
- GAUSS Interprise AG (Beherrschung), LG Hamburg, Az. 404a HKO 52/04 (bisher: 404 O 52/04)
- GAUSS Interprise AG (Squeeze-out), LG Hamburg, Az. 404a HKO 201/06 (bisher: 404 O 201/06)
- Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG (Squeeze-out), OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 6/20 (AktE), LG Köln, Beschluss vom 10. Januar 2020, Az. 91 O 164/06
- Holsten AG (Squeeze-out), LG Hamburg, Az. 404a O 103/06 (zuvor: 404 O 103/06)
- IDS Scheer AG (Fusion), OLG Saarland, Az. 1 W 31/13, LG Saarbrücken, Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11
- Kölnische Rück (Squeeze-out), LG Köln, Az. 82 O 2/09
- Vattenfall Europe Aktiengesellschaft (Squeeze-out), LG Berlin, Az. 102 O 88/08 AktG
- W.O.M. World of Medicine AG (Squeeze-out), LG Berlin, Az. 102 O 97/12.SpruchG
Dienstag, 23. November 2021
KUKA Aktiengesellschaft: Midea übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der KUKA AG
Daneben sagt Midea zu, dass sie KUKA in ihrem gemeinsamen langfristigen Wachstumsplan unterstützt und insbesondere bis mindestens 2025 der Produktionsstandort für KUKA in Augsburg verbleibt, Augsburg bis mindestens 2025 das führende R&D-Center für KUKA bleibt und das jährliche R&D Budget bis 2025 um mindestens 15% gegenüber 2021 erhöht wird. Im Übrigen hat Midea erneut bestätigt, dass alle Zusagen aus der Investorenvereinbarung vom 28. Juni 2016 sowie der Abschirmungsvereinbarung vom 6. Oktober 2016 bis zum Ablauf dieser Vereinbarungen unverändert fortgelten. Der gemeinsame Wachstumsplan wird auch gestützt auf die Erwartungen der KUKA (basierend auf vorläufigen Ergebnissen) für den KUKA Konzern für das Geschäftsjahr 2021 hinsichtlich eines Umsatzes von rund EUR 3,1 Mrd. (Vorjahr: EUR 2,6 Mrd.) und eines EBIT von rund EUR 60 Mio. (Vorjahr: EUR - 113 Mio.).
Aufgrund der Unterstützung des gemeinsamen Wachstumsplans durch Midea sowie nach eingehender Prüfung der Zusagen von Midea haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, dass eine Börsennotierung für KUKA in Deutschland entbehrlich ist, da KUKA sich seit der Übernahme durch Midea im Jahr 2016 nicht mehr über den Kapitalmarkt refinanziert hat. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der KUKA gefasst werden. Die ordentliche Hauptversammlung soll vor dem Hintergrund des Übertragungsverlangens im Mai 2022 stattfinden.
Augsburg, 23. November 2021
KUKA Aktiengesellschaft
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BUWOG AG: Verhandlungstermin am 2. Dezember 2021 pandemiebedingt aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 2. Oktober 2018 beschlossenen Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") den für den 2. Dezember 2021 geplanten Verhandlungstermin mit den Parteien abgesetzt.Gremium, Gr 3/19
Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 m
Obert u.a. ./. Vonovia SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Verhandlungstermin am 25. November 2021 pandemiebedingt aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs (Verschmelzung auf die Hauptaktionärin E.ON Verwaltungs SE) hat das Landgericht Dortmund den auf den 25. November 2021 bestimmten Termin pandemiebedingt aufgehoben.HolidayCheck Group AG: Delisting der HolidayCheck Group-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt mit Ablauf des 26. November 2021
Übernahmeangebot für Aktien der Aareal Bank AG (WpÜG-Mitteilung)
VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS GEMÄSS § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 IN VERBINDUNG MIT §§ 29 ABS. 1, 34 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG)
Bieterin:
Atlantic BidCo GmbH
(derzeit noch firmierend unter: Blitz F21-475 GmbH)
c/o Sullivan & Cromwell LLP
Neue Mainzer Straße 52
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 124165
Zielgesellschaft:
Aareal Bank AG
Paulinenstraße 15
65189 Wiesbaden
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 13184
Die Atlantic BidCo GmbH (die "Bieterin") mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat heute, am 23. November 2021, entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Aareal Bank AG (die "Gesellschaft") mit Sitz in Wiesbaden, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 3,00 (ISIN DE0005408116) abzugeben.
Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Atlantic Lux HoldCo, S.à r.l., Luxemburg ("Atlantic HoldCo"), die von keinem ihrer Gesellschafter allein oder gemeinsam kontrolliert wird. Sämtliche Anteile an der Atlantic HoldCo werden in Form von unabhängigen Minderheitsbeteiligungen gehalten von Fonds, die von der Advent International Corporation und mit ihr verbundenen Unternehmen verwaltet und beraten werden, von Fonds, die von der Centerbridge Partners, L.P. verwaltet und beraten werden, sowie von anderen Minderheitsgesellschaftern. Die Gesellschafterstruktur von Atlantic HoldCo kann sich nach dieser Bekanntmachung noch ändern.
Für jede bei der Bieterin eingereichte Aktie der Gesellschaft wird die Bieterin, vorbehaltlich der Bestimmung des gesetzlichen Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 29,00 in bar ("Angebotspreis") als Gegenleistung anbieten, vorausgesetzt, dass vor der Billigung der Angebotsunterlage (i) die Gesellschaft den Vorschlag, in der für den 9. Dezember 2021 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung eine weitere Gewinnausschüttung zu beschließen, zurückgezogen hat und (ii) keine weitere Dividende für das Geschäftsjahr 2020 an die Aktionäre der Gesellschaft gezahlt oder beschlossen wird.
Die Bieterin hat mit der Gesellschaft am heutigen Tag eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, welche die grundlegenden Parameter des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Zielsetzungen im Hinblick auf eine künftige Zusammenarbeit regelt. Auf Grundlage der Investmentvereinbarung unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft das geplante Angebot.
Das öffentliche Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Dazu gehören das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 70 %. Im Übrigen wird das öffentliche Übernahmeangebot unter dem Vorbehalt weiterer marktüblicher Vollzugsbedingungen stehen, einschließlich der Erteilung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, wie z.B. bankaufsichtsrechtlicher, kartellrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben. Die Bieterin geht davon aus, dass die Gesellschaft bis zum Vollzug des Angebots keine Dividende ausschütten wird. Sollte dennoch eine Dividende von der Hauptversammlung beschlossen werden, sollen die annehmenden Aktionäre gemäß näherer Bestimmung in der Angebotsunterlage etwaige bis zum Vollzug des Angebots im Jahr 2022 entstehende Dividendenansprüche für den Fall des Vollzugs an die Bieterin abtreten.
Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter http://www.atlantic-offer.com zugänglich sein. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen",, "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)
Frankfurt am Main, den 23. November 2021
Atlantic BidCo GmbH (derzeit noch firmierend unter: Blitz F21-475 GmbH)
Aareal Bank schließt Investorenvereinbarung - Bietergesellschaft unter Beteiligung von Advent International und Centerbridge Partners kündigt Übernahmeangebot an
- Angebotspreis von 29,00 EUR in bar je Aareal-Bank-Aktie angekündigt, Prämie von ca. 35 Prozent auf den volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor Bestätigung der Gespräche über eine mögliche Transaktion
- Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen Angebot auf Basis einer Investorenvereinbarung für eine langfristig angelegte Partnerschaft
- Investoren stehen hinter Strategie der Aareal Bank und wollen Wachstum der Gruppe beschleunigen
- Investitionen in Wachstum sollen ab sofort durch thesaurierte Gewinne finanziert werden - vor diesem Hintergrund wird der Dividendenvorschlag von der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Dezember abgesetzt
- Kunden sollen von erweitertem Produkt- und Serviceangebot sowie gesteigerter Innovationskraft profitieren - Zugang zu zusätzlicher Expertise der Investoren ermöglicht dies in allen drei Segmenten
- Vorstandsvorsitzender Jochen Klösges: "Das angekündigte Angebot ist im besten Interesse unseres Unternehmens und seiner Stakeholder."
Wiesbaden, 23. November 2021 - Die Aareal Bank hat heute mit der zukünftig unter Atlantic BidCo GmbH firmierenden, indirekt von den Finanzinvestoren Advent International Corporation und Centerbridge Partners, L.P. und anderen Investoren gehaltenen Gesellschaft (Bieterin), eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Die Investorenvereinbarung regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Bieterin an die Aktionäre der Aareal Bank AG zum Erwerb aller Aktien zu einem Preis von 29,00 EUR je Aktie in bar. Die Investorenvereinbarung basiert auf der Bedingung, dass bis zum Closing kein Wertabfluss aus der Aareal Bank durch Auskehrung von Sach- oder Barvermögen erfolgt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Aareal Bank AG haben dem Abschluss der Investorenvereinbarung, die die langfristig angelegte Geschäftsstrategie unterstützt, einstimmig zugestimmt. Sie unterstützen das beabsichtigte Übernahmeangebot vorbehaltlich der nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgenden Prüfung und der Abgabe ihrer gesetzlich verpflichtenden begründeten Stellungnahme und eröffnen damit den Aktionären der Gesellschaft eine neue Handlungsoption.
Das heute angekündigte Angebot enthält eine Prämie von rund 35 Prozent auf den volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Aareal-Bank-Aktie der vergangenen drei Monate vor dem 7. Oktober 2021, als per Ad-hoc-Mitteilung Gespräche mit den Finanzinvestoren über eine mögliche Mehrheitsbeteiligung bestätigt wurden. Die Aareal Bank Gruppe wird auf Basis dieses Angebotspreises mit 1,736 Mrd. EUR bewertet. Das Übernahmeangebot sieht, neben weiteren üblichen Bedingungen, eine Mindestannahmeschwelle von 70 Prozent vor und steht unter dem Vorbehalt der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben. Die Angebotsunterlage soll von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich Mitte Dezember veröffentlicht werden.
Aareal Bank Gruppe soll auf Basis der bestehenden Strategie weiterentwickelt werden
Der heutigen Ankündigung sind konstruktive Gespräche zwischen der Aareal Bank und Advent und Centerbridge vorausgegangen, nachdem diese an den Vorstand herangetreten waren. Mit der Investorenvereinbarung sagt die Bieterin zu, die strategischen Ambitionen der Aareal Bank AG zur Stärkung ihrer Position als führender internationaler Anbieter von Immobilienfinanzierungen sowie von Software, digitalen Lösungen und Zahlungsdiensten auf der Grundlage ihrer Strategie "Aareal Next Level" und der entsprechenden öffentlich gesetzten Ziele zu unterstützen und das Wachstum in allen Segmenten des Aareal-Konzerns zu forcieren. Dies soll ab sofort durch thesaurierte Gewinne finanziert werden. Die Bieterin hat ferner zugesagt, die Aareal Bank Gruppe in der bestehenden Zusammensetzung fortzuführen.
Ermöglicht wird das beschleunigte Wachstum insbesondere durch die Zusammenführung der umfangreichen gemeinsamen Erfahrungen in den Sektoren Financial Services, Software und Zahlungsverkehr und durch die Thesaurierung von Gewinnen für Investitionen in künftiges Wachstum.
Jochen Klösges, Vorstandsvorsitzender der Aareal Bank, erklärte zu der möglichen Transaktion: "Das große Interesse von Advent und Centerbridge und das beabsichtigte Angebot der Bieterin sind ein klarer Beleg für die Attraktivität und Nachhaltigkeit unseres Geschäftsmodells. Wir haben in allen drei Segmenten erhebliches Wachstumspotenzial. In unseren Gesprächen sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass wir dieses Potenzial gemeinsam noch besser ausschöpfen können, durch kräftige Investitionen ebenso wie durch unsere kombinierte Expertise und unsere Marktzugänge. Das angekündigte Angebot ist deshalb im besten Interesse unseres Unternehmens und seiner Stakeholder."
Marija Korsch, Vorsitzende des Aufsichtsrats, sagte: "Wir waren eng in den Prozess eingebunden und haben das mögliche Angebot gemäß unseren Verpflichtungen und unter Einbeziehung externer Berater gründlich geprüft. Auf dieser Basis und nach eingehenden Gesprächen haben wir uns im Aufsichtsrat einstimmig für die Unterzeichnung der Investorenvereinbarung ausgesprochen."
Die Gesellschaft hat Gutachten von zwei Investmentbanken erhalten, die den Angebotspreis als fair bestätigen. Dementsprechend wird die Aareal Bank ihren Aktionären die Möglichkeit eröffnen, sich für dieses Angebot zu entscheiden.
Investorenvereinbarung: Chancen nutzen, Wachstum beschleunigen
Konkret beabsichtigt die Bieterin, im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots durch die Thesaurierung von Gewinnen in den kommenden Jahren organisches und anorganisches Wachstum in allen Segmenten zu unterstützen. Vor dem Hintergrund des beabsichtigten Übernahmeangebots und gemäß der geschlossenen Investorenvereinbarung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die auf den 9. Dezember 2021 einberufene außerordentliche Hauptversammlung entschieden, den Tagesordnungspunkt 1 zur Beschlussfassung über eine weitere Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1,10 EUR je Aktie abzusetzen.
Die Thesaurierung von Gewinnen auf Basis eines von der Bieterin unterstützten Business-Plans für die kommenden Jahre würde zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang für attraktive Wachstumsmöglichkeiten in allen drei Segmenten generieren. Die Bieterin und der Vorstand stimmen dabei überein, dass die Bank auch zukünftig über eine robuste Kapitalausstattung verfügen soll. Konkret strebt die Bieterin an, das Langfrist-Rating des vorrangigen Fremdkapitals der Bank von Fitch Ratings von mindestens A- aufrecht zu erhalten. Die Bieterin hat sich bereit erklärt, vorbehaltlich der üblichen Genehmigungen weiteres Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, um weiteres Wachstum über den angestrebten Business-Plan hinaus zu ermöglichen.
Auf Basis der geschlossenen Investorenvereinbarung bleibt die Aareal Bank Gruppe in allen drei Segmenten der zuverlässige Partner ihrer Kunden. Die angestrebte Zusammenarbeit mit den Investoren wird aufgrund ihrer Sektorexpertise und ihres Marktzugangs dazu beitragen, dass die Aareal Bank Gruppe ihr Angebot weiter ausbauen, ihre Kunden noch besser unterstützen und ihre Innovationskraft weiter steigern kann. "Die Aareal Bank Gruppe will und wird mit ihren Kunden wachsen. Dafür bestehen nach einer möglichen Mehrheitsübernahme durch die Bieterin weiter verbesserte Voraussetzungen", erklärte der Vorstandsvorsitzende Jochen Klösges. Die Investoren haben einen erwiesenen Track Record in der langfristigen Weiterentwicklung ihrer Portfoliounternehmen und in den für die Aareal Bank Gruppe relevanten Bereichen Banking, Real Estate, Zahlungsverkehr und Software.
Ein Schwerpunkt der gemeinsam identifizierten Wachstumschancen bildet das Bankgeschäft, in dem in den kommenden Jahren erhebliche Skaleneffekte durch beschleunigtes Wachstum realisiert werden können. Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen könnte die Aareal Bank - unter Beibehaltung ihrer konservativen Risikopolitik - mit zusätzlich verfügbarem Kapital ihr Portfoliovolumen in einer Marktphase mit vielfältigen Opportunitäten für attraktives Neugeschäft noch wesentlich stärker ausweiten und diversifizieren als bisher vorgesehen. Die Bank peilt für die kommenden ca. fünf Jahre eine Steigerung des Kreditportfolios auf bis zu 40 Mrd. EUR an. Dieses Wachstum soll sowohl aus der Ausweitung des Finanzierungsgeschäfts in den angestammten Assetklassen und Objektarten als auch aus der von den Investoren unterstützten Erschließung neuer, attraktiver Marktsegmente und Objektarten gespeist werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie ist eine nachhaltige Ausrichtung der Gruppe an ESG-Kriterien. Dies umfasst unter anderem die Fortführung der vom Management bereits angekündigten Ausweitung des Volumens nachhaltiger Finanzierungen.
Im Segment Banking & Digital Solutions gibt es nach übereinstimmender Auffassung des Managements und der Finanzinvestoren erhebliches Potenzial für weiteres kapitaleffizientes Wachstum des Provisionsergebnisses. Dabei soll der Fokus auf dem Ausbau des Angebots rund um die Kernkompetenz Zahlungsverkehr liegen - auch mithilfe weiterer M&A-Aktivitäten und unterstützt durch den Marktzugang der Investoren sowie attraktive Kooperationsmodelle, auch mit deren Portfoliounternehmen.
Der gemeinsam mit Advent als Minderheitseigentümer der Aareon für die Software-Tochter entwickelte Wertschöpfungsplan, der auf ein signifikantes Ergebniswachstum bis 2025 zielt, soll forciert werden. Dabei kann die Aareon mit Unterstützung der Bieterin auf zusätzliche Mittel für M&A-Aktivitäten zurückgreifen und so ihr erfolgreiches anorganisches Wachstum weiter beschleunigen.
Langfristig angelegte Partnerschaft vorgesehen
Die Bieterin hat mit der Aareal Bank eine langfristige Partnerschaft vereinbart. Das durch die Umsetzung des Business-Plans geschaffene künftige Wachstum wird auch den Personalbestand in den entsprechenden Bereichen erhöhen. Sie unterstützt nicht nur die Strategie des Unternehmens, sondern auch das bestehende Management. Die Bieterin hat sich in der Investorenvereinbarung verpflichtet, von der Aareal Bank keinen Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags mit der Bieterin oder einem mit der Bieterin verbundenen Unternehmen zu verlangen. Nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots wird das Closing der Transaktion vorbehaltlich der regulatorischen Prozesse etwa Mitte 2022 erwartet. Das Angebot wird vollständig mit Eigenkapital finanziert.
Die Angebotsunterlage soll von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich Mitte Dezember veröffentlicht werden. Die Bieterin wird die Angebotsunterlage sowie weitere Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot nach der Freigabe durch die BaFin auf der folgenden Internetseite zugänglich machen: www.atlantic-offer.com.
Der Vorstand der Aareal Bank wird von Perella Weinberg Partners als Finanzberater und Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsberater begleitet, der Aufsichtsrat von der Deutschen Bank als Finanzberater und Latham & Watkins als Rechtsberater.
Aareal Bank AG: Abschluss einer Investorenvereinbarung zur Vorbereitung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots einer Bietergesellschaft unter Beteiligung von Advent und Centerbridge
Mit der Investorenvereinbarung sagt die Bieterin zu, die strategischen Ambitionen der Aareal Bank AG zur Stärkung ihrer Position als führender internationaler Anbieter von Immobilienfinanzierungen sowie von Software, digitalen Lösungen und Zahlungsdiensten auf der Grundlage ihrer Strategie "Aareal Next Level" und der entsprechenden öffentlich gesetzten Ziele zu unterstützen und das Wachstum in allen Segmenten des Aareal-Konzerns zu forcieren, wobei das verstärkte Wachstum ab sofort durch thesaurierte Gewinne finanziert werden soll. Die Bieterin hat ferner zugesagt, die Aareal Bank Gruppe in der bestehenden Zusammensetzung fortzuführen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank AG unterstützen das Übernahmeangebot, vorbehaltlich der nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgenden Prüfung und der Abgabe ihrer gesetzlich verpflichtenden begründeten Stellungnahme.
Vor dem Hintergrund des beabsichtigten Übernahmeangebots und gemäß der geschlossenen Investorenvereinbarung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die auf den 9. Dezember 2021 einberufene außerordentliche Hauptversammlung entschieden, den Tagesordnungspunkt 1 zur Beschlussfassung über eine weitere Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1,10 EUR je Aktie abzusetzen.
Montag, 22. November 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der WMF AG: Gericht schlägt vergleichsweise Anhebung auf EUR 71,- je WMF-Aktie vor
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei dem Traditionsunternehmen WMF AG hat das Landgericht Stuttgart nunmehr eine vergleichsweise Anhebung des Barabfindungsbetrags auf EUR 71,- je Vorzugs- und Stammaktie vorgeschlagen. Die früher als Finedining Capital AG firmierende und zur KKR-Gruppe gehörende Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie angeboten, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/bekanntmachung-uber-die-barabfindung.html.LG Stuttgart, Az. 31 O 53/15 KfH SpruchG
Jaeckel, P. u.a. ./. WMF Group GmbH
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Ulrich Wecker, 70182 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WMF Group GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 80802 München
Sonntag, 21. November 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der STADA Arzneimittel AG: Gericht regt vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 124,51 an - Beweisbeschluss des LG Frankfurt am Main
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, zugunsten der Hauptaktionärin Nidda Healthcare GmbH hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem nur eine halbe Stunde dauernden Termin am 21. Oktober 2021 eine vergleichsweise Lösung angeregt. Bei einer Kapitalisierung der BuG-Ausgleichszahlungen ergebe sich ein Betrag von EUR 124,51. Die Beteiligten sollten sich auf diesen Betrag einigen.Beendigung des Spruchverfahrens zum Rechtsformwechsel der DO Deutsche Office AG
Samstag, 20. November 2021
Schaltbau Holding AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären Annahme des Delisting-Angebots von Carlyle
- Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht
München, 19. November 2021 - Vorstand und Aufsichtsrat der Schaltbau Holding AG ("Schaltbau") (ISIN DE000A2NBTL2) haben heute gemäß § 27 WpÜG ihre gemeinsame begründete Stellungnahme ("Begründete Stellungnahme") zum Delisting-Erwerbsangebot der Voltage BidCo GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Fonds, die von The Carlyle Group ("Carlyle") beraten werden, veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Inhalt des Übernahmeangebots sorgfältig geprüft und sind zu der Überzeugung gelangt, dass das Delisting-Angebot, wie zuvor bereits das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot, im besten Interesse des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und Kunden ist. Sie begrüßen und unterstützen deshalb das Angebot in ihrer begründeten Stellungnahme und empfehlen den Aktionären, das Delisting-Angebot anzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat halten den Angebotspreis von 53,50 EUR für finanziell angemessen. Er entspricht dem Angebotspreis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots, der eine Prämie in Höhe von 43,86 % auf den von der BaFin festgestellten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch die Voltage BidCo GmbH beinhaltete. Der Angebotspreis des Delisting-Angebots liegt darüber hinaus auch über dem von der BaFin festgestellten gewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag 6. Oktober 2021 (einschließlich) von 51,01 EUR. Der Schlusskurs der Schaltbau-Aktie auf Xetra am Tag der Veröffentlichung des Delisting-Erwerbsangebots (16. November 2021) lag mit 56,00 EUR über dem Angebotspreis.
Vorstand und Aufsichtsrat bekräftigen in der begründeten Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot wie bereits in ihrer begründeten Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot, dass die strategische Partnerschaft mit Carlyle es der Schaltbau Holding AG ermöglicht, ihre langfristige Wachstums- und Investitionsstrategie fortzusetzen. Darüber hinaus hatte sich die Voltage BidCo GmbH in einer Delisting-Vereinbarung erneut dazu bekannt, Struktur, Standorte, Beschäftigungs- und Betriebsbedingungen beizubehalten und Arbeitsplätze zu sichern.
Kosteneinsparung und Konzentration auf das operative Geschäft
Mit aktuell rund 78 % der Schaltbau-Aktien ist die Voltage BidCo GmbH (Carlyle) Mehrheitseigentümer der Schaltbau-Gruppe. Carlyle bietet der Schaltbau-Gruppe über die in der Investorenvereinbarung enthaltenen Finanzierungszusagen für das geplante Wachstum hinaus grundsätzlich auch ausgezeichnete Finanzierungsmöglichkeiten für künftigen Kapitalbedarf. Das geplante Delisting der Schaltbau Holding AG bedeutet erhebliche Kosteneinsparungen für die Gesellschaft und setzt Managementkapazitäten für das operative Geschäft und das geplante Wachstum der Gruppe frei, die bislang mit den hohen regulatorischen Anforderungen der Börsennotierung gebunden sind. Die Schaltbau Holding AG wird deshalb zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im regulierten Markt der Börse München beantragen. Die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen 2021/2022 in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wurde bereits am 26. Oktober 2021 beendet, da bereits über 98 % der Wandelschuldverschreibungen in Aktien gewandelt worden waren.
Angebotsfrist für Delisting-Erwerbsangebot endet am 14. Dezember 2021
Die Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 16. November 2021 begonnen und endet am 14. Dezember 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).
Die begründete Stellungnahme des Vorstandes und Aufsichtsrats der Schaltbau Holding AG wird im Internet unter der Adresse https://ir.schaltbaugroup.com im Bereich "Investor Relations" in einer verbindlichen deutschen Fassung und einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Außerdem wird die begründete Stellungnahme bei Schaltbau unter der Anschrift Hollerithstr. 5, 81829 München (Tel: +49 (0) 89 93005-0; Fax: +49 (0) 89 93005-398; E-Mail: investor@schaltbau.de), zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Auf die Veröffentlichung im Internet und die kostenlose Bereithaltung der begründeten Stellungnahme wird durch Veröffentlichung einer Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger am 19. November 2021 hingewiesen.
Wichtiger Hinweis
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar.
Über die Schaltbau-Gruppe
Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Schaltbau Holding AG (ISIN: DE000A2NBTL2) gehört mit einem Jahresumsatz von etwa 500 Mio. EUR und etwa 3.000 Mitarbeitern zu den international führenden Anbietern von Systemen und Komponenten für die Verkehrstechnik und die Investitionsgüterindustrie. Die Unternehmen der Schaltbau-Gruppe mit den Kernmarken Pintsch, Bode, Schaltbau und SBRS entwickeln hochwertige Technik und kundenspezifische technologische Lösungen für Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Straßen- und Nutzfahrzeuge. Als einer der wenigen Spezialisten für intelligente Energiekonzepte auf Gleichstrombasis ist die Schaltbau-Gruppe darüber hinaus Innovationstreiber für schnell wachsende Zukunftsmärkte wie New Energy / New Industry und E-Mobility.
Mehr Informationen zur Schaltbau-Gruppe finden Sie unter: https://schaltbaugroup.com/de
Freitag, 19. November 2021
Aareal Bank Gruppe setzt positive Entwicklung mit gutem dritten Quartal fort
- Zinsüberschuss trotz niedrigen Zinsumfelds sowohl im Vergleich zum Vorjahresquartal (+21%) als auch zum Vorquartal (+9%) deutlich gesteigert
- Starkes Neugeschäft in der gewerblichen Immobilienfinanzierung -Gesamtjahresziel für Portfoliovolumen nun bei rund 30 Mrd. EUR
- Vorstandsvorsitzender Jochen Klösges: "Die erfreulichen Zahlen für die ersten neun Monate zeigen, dass die Aareal Bank Gruppe auf dem richtigen Weg ist und dass die eingeleiteten Wachstumsinitiativen Wirkung zeigen. Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Pandemie im laufenden Winterquartal bleiben wir jedoch weiterhin wachsam."
- Finanzvorstand Marc Heß: "Die Aareal Bank setzt ihre Strategie konsequent um und konnte aufgrund des gestiegenen Portfoliovolumens und guter Margen den höchsten Zinsüberschuss seit vier Jahren ausweisen. Gleichzeitig blieben im neu akquirierten Geschäft bei guten Risikoprofilen die Beleihungswerte auf einem komfortablen Niveau."
Wiesbaden, 11. November 2021 - Die Aareal Bank Gruppe hat ihren Wachstumskurs fortgesetzt und das Konzernbetriebsergebnis für das dritte Quartal auf 50 Mio. EUR gesteigert. Der Zinsüberschuss stieg trotz des niedrigen Zinsumfelds um 21 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, was auf das erfolgreiche Portfoliowachstum und die Nutzung der sich bietenden Marktchancen zurückzuführen ist. Dabei bleiben die Weichen bei der Aareal Bank weiterhin auf kontrolliertes, risikobewusstes Wachstum gestellt. Die Risikovorsorge ging im Vorjahresvergleich zurück, lag aber pandemiebedingt weiterhin über dem durchschnittlichen Vorkrisenniveau.
Jochen Klösges, seit 15. September 2021 Vorstandsvorsitzender der Aareal Bank, sagte: "Die erfreulichen Zahlen für die ersten neun Monate zeigen, dass die Aareal Bank Gruppe auf dem richtigen Weg ist und dass die eingeleiteten Wachstumsinitiativen Wirkung zeigen. Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Pandemie im laufenden Winterquartal bleiben wir jedoch weiterhin wachsam."
Finanzvorstand Marc Heß erklärte: "Die Aareal Bank setzt ihre Strategie konsequent um und konnte aufgrund des gestiegenen Portfoliovolumens und guter Margen den höchsten Zinsüberschuss seit vier Jahren ausweisen. Gleichzeitig blieben im neu akquirierten Geschäft bei guten Risikoprofilen die Beleihungswerte auf einem komfortablen Niveau."
Das Konzernbetriebsergebnis erhöhte sich im dritten Quartal auf 50 Mio. EUR (Q3 2020: 11 Mio. EUR und Q2 2021: 41 Mio. EUR) bzw. 123 Mio. EUR nach neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres (9M 2020: 24 Mio. EUR). Die wesentlichen Ertragskomponenten entwickelten sich dabei positiv:
Der Zinsüberschuss legte im dritten Quartal im Vorjahresvergleich um 21 Prozent zu. Er stieg deutlich auf 155 Mio. EUR (Q3 2020: 128 Mio. EUR; Q2 2021: 142 Mio. EUR) an und erreichte damit einen erneuten Höchststand der letzten vier Jahre. Hier schlagen sich der strategiekonforme Ausbau des Portfoliovolumens und damit des zinstragenden Geschäfts sowie die guten Margen des Neugeschäfts der vergangenen Quartale positiv nieder. Der TLTRO-Zinsbonus lag gegenüber dem Vorquartal unverändert bei rund 7 Mio. EUR.
Der Provisionsüberschuss lag mit 56 Mio. EUR auf einem stabilen Niveau (Q3 2020: 57 Mio. EUR). Insgesamt stieg er in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres dank des Umsatzwachstums der IT-Tochter Aareon und im Segment Banking & Digital Solutions auf 174 Mio. EUR (9M 2020: 168 Mio. EUR).
Die Risikovorsorge blieb auch im dritten Quartal mit 39 Mio. EUR (Q3 2020: 61 Mio. EUR) erneut deutlich unter dem Vorjahreszeitraum. Nach neun Monaten lag sie demnach bei 79 Mio. EUR (9M 2020: 167 Mio. EUR). Dennoch bleibt die Aareal Bank angesichts zuletzt wieder steigenden Fallzahlen in vielen Ländern mit Blick auf die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie im laufenden Winterquartal vorsichtig und belässt daher die für das Gesamtjahr prognostizierte Risikovorsorge innerhalb der bereits kommunizierten Spanne von 125 bis 200 Mio. EUR (inklusive Ergebnis aus Finanzinstrumenten fvpl).
Der Verwaltungsaufwand stieg mit 125 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahresquartal leicht an (Q3 2020: 114 Mio. EUR). In den ersten neun Monaten lag er damit bei 393 Mio. EUR (9M 2020: 352 Mio. EUR). Hier schlugen sich insbesondere wachstumsbedingte Kosten und Investitionen der Aareon nieder. Das Vorjahresergebnis war auch pandemiebedingt von geringeren Kosten geprägt.
Nach Berücksichtigung von Steuern in Höhe von 27 Mio. EUR betrug das auf die Eigentümer der Aareal Bank AG entfallende Konzernergebnis 23 Mio. EUR (Q3 2020: 0 Mio. EUR). Unter der Annahme einer zeitanteiligen Abgrenzung der Nettoverzinsung der AT1-Anleihe (3 Mio. EUR), ergab sich ein den Stammaktionären zugeordnetes Konzernergebnis von 20 Mio. EUR (Q3 2020: -4 Mio. EUR).
Die Aareal Bank ist weiterhin sehr solide kapitalisiert. Die harte Kernkapitalquote (CET 1) lag per 30. September 2021 bei auch im internationalen Vergleich sehr komfortablen 21,5 Prozent. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 28,1 Prozent. Die unter Berücksichtigung des finalen Rahmenwerks des Baseler Ausschusses ermittelte und für die Kapitalsteuerung relevante harte Kernkapitalquote (sogenannte Basel IV Quote (phase-in)) lag bei 17,8 Prozent.
Die Aareal Bank hat am 2. November zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 9. Dezember 2021 eingeladen, um die Aktionäre der Aareal Bank, wie im Februar 2021 angekündigt, über die zweite Tranche der Dividende für das Geschäftsjahr 2020 abstimmen zu lassen. Diese soll 1,10 Euro je Aktie betragen. Die Gespräche mit den potenziellen Investoren Centerbridge und Advent, über die die Aareal Bank am 7. Oktober informiert hatte, dauern jedoch noch an. Für den Fall einer Angebotsankündigung könnte, je nach Angebotsinhalt, auch der Dividendenvorschlag für die außerordentliche Hauptversammlung auf dem Prüfstand stehen.
Entwicklung der Geschäftssegmente
Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen blieb das Neugeschäft auf einem hohen Niveau. Gegenüber dem Vorjahresquartal verdoppelte es sich fast auf 2,8 Mrd. EUR (Q3 2020: 1,5 Mrd. EUR). Damit belief sich das Neugeschäft in den ersten neun Monaten auf 6,1 Mrd. EUR, gut 46 Prozent mehr als im Vorjahr (9M 2020: 4,2 Mrd. EUR). Für das Gesamtjahr werden weiterhin 7 bis 8 Mrd. EUR erwartet, aus heutiger Sicht jedoch am oberen Ende dieser Spanne. Dank des hohen Neugeschäfts stieg das Portfoliovolumen per 30. September auf 29,6 Mrd. EUR - eine Steigerung um 10,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Damit wurde das bislang zum Jahresende angestrebte Niveau bereits übertroffen. Die Aareal Bank strebt nunmehr bereits für Ende 2021 das für 2022 geplante Niveau von rund 30 Mrd. EUR an. An ihrer konservativen Kreditvergabepolitik mit guten Risiko-Ertragsprofilen hielt die Aareal Bank weiterhin fest: Die durchschnittlichen Bruttomargen im neu akquirierten Geschäft lagen in den ersten neun Monaten mit rund 225 Basispunkten auf einem sehr guten Niveau, bei gleichzeitig komfortablen Beleihungswerten (LTVs) von 57 Prozent.
Ihre ESG-Aktivitäten in der Immobilienfinanzierung setzte die Aareal Bank im abgelaufenen Quartal erfolgreich fort. Unter ihrem "Green Finance Framework - Lending" wurden erste "grüne" Finanzierungen abgeschlossen, darunter ein Hypothekenkredit für die australische Pro-invest Group sowie für Cerberus Capital Management und Highgate in Großbritannien. Insgesamt wurden damit seit Juni 2021 275 Mio. EUR an grünen Finanzierungen ausgereicht.
Das Segment Banking & Digital Solutions, in dem das eigenkapitalschonende Geschäft der Bank gebündelt ist, erwirtschaftete einen Provisionsüberschuss von 7 Mio. EUR (Q3 2020: 6 Mio. EUR). Die Nachfrage nach digitalen Produkten wie Aareal Meter und Aareal Aval hielt an und trägt zunehmend zur positiven Entwicklung des Geschäftssegments bei. Zudem wurde die Aareal Exchange & Payment Platform für Anwendungsfälle in der Energiewirtschaft ausgebaut. Die auf Mietkautionsbürgschaften spezialisierte Tochtergesellschaft plusForta hat darüber hinaus mit "heysafe" eine durchgehend digitale Kautionsbürgschaftslösung an den Markt gebracht.
Bei der IT-Tochter Aareon stiegen die Umsatzerlöse in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres von 188 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum auf 195 Mio. EUR an, wobei die Dynamik bei den digitalen Produkten weiter anhielt. Dies ist einerseits auf Initiativen des Wertschöpfungsprogramms (VCP) und anderseits auf die getätigten Akquisitionen von Arthur, Twinq, Fixflo, Tilt, wohnungshelden und der GAP-Group zurückzuführen. Mit der jüngsten Akquisition der GAP-Group, einem der großen Anbieter von ERP-Software für die Wohnungswirtschaft im deutschen Markt hat die Aareon im laufenden Jahr insgesamt sechs Unternehmen übernommen. Der adjusted EBITDA lag trotz anhaltender Corona-Belastungen im dritten Quartal mit 13 Mio. EUR auf etwa dem gleichen Niveau beziehungsweise in den gesamten ersten neun Monaten mit 42 Mio. EUR leicht über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Ausblick: Prognose für das Konzernbetriebsergebnis 2021 bestätigt
Die Aareal Bank Gruppe geht weiterhin von einem "swoosh"-förmigen Verlauf der volkswirtschaftlichen Entwicklung aus. Allerdings zogen zuletzt die Corona-Fallzahlen in vielen Ländern wieder an und erhöhen die Unsicherheit mit Blick auf den Verlauf der Pandemie im laufenden Winterquartal. Basierend auf diesen Annahmen und nach heutigem Ermessen erwartet die Aareal Bank Gruppe im Gesamtjahr 2021 bei einer unverändert belassenen Risikovorsorge-Guidance weiterhin ein deutlich positives Betriebsergebnis in einer Spanne von 100 bis 175 Mio. EUR.
Zahlung der Nachbesserung für ehemalige Aktionäre der biolitec AG
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
- AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
- Aves One AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
- Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
- Deutsche Wohnen AG: Übernahme
- HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- KUKA AG
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
- Schaltbau Holding AG: Investorenvereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt
- Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. November 2021
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Squeeze-out bei der VTG Aktiengesellschaft eingetragen
18.11.2021
HRB 98591: VTG Aktiengesellschaft, Hamburg, Nagelsweg 34, 20097 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 22.09.2021 hat gemäß § 327a Abs. 1 AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Warwick Holding GmbH, Frankfurt /M. (AG Frankfurt/M. HRB 106298) (Hauptaktionärin) beschlossen.
Donnerstag, 18. November 2021
Aves One: Alle Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots der Rhine Rail Investment AG eingetreten
- Weitere Annahmefrist läuft vom 16. November bis zum 29. November 2021
Hamburg, 15. November 2021 - Die Rhine Rail Investment AG hat das Ergebnis ihres freiwilligen, öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Aves One AG bekanntgegeben. Demnach belief sich die Annahmequote zum Ende der regulären Annahmefrist am 9. November 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) auf 88,33 %. Das entspricht 11.496.417 Aves One-Aktien. Damit liegt die Annahmequote über der Mindestannahmeschwelle von 85 % und alle Bedingungen des Übernahmeangebots wurden erfüllt.
Wie in der Angebotsunterlage beschrieben, schließt sich nun eine zweiwöchige weitere Annahmefrist an. Aktionäre der Aves One AG, die ihre Aktien bislang nicht angedient haben, können das Angebot der Rhine Rail Investment AG noch bis zum Ablauf der gesetzlich vorgesehen erweiterten Frist annehmen. Diese beginnt am 16. November 2021 und endet am 29. November 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Zur Annahme des Angebots ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der jeweiligen Depotbank erforderlich.
Tobias Aulich, Vorstand der Aves One AG: "Wir unterstützen das Übernahmeangebot und freuen uns über die hohe Annahmequote unserer Aktionärinnen und Aktionäre. Die Übernahme verspricht unserer Gesellschaft und ihren Stakeholdern eine nachhaltig positive Perspektive."
Die Rhine Rail Investment AG hatte die Angebotsunterlage fur das freiwillige, öffentliche Übernahmeangebot zum Erwerb aller Aves One-Aktien am 21. September 2021 unter https://rocket-offer.com veröffentlicht. Den Aves One-Aktionären wird das Angebot unterbreitet, ihre Aktien fur einen Preis von EUR 12,80 je Aves One-Aktie zu erwerben. Nach jeweiliger unabhängiger Prüfung der Bedingungen des Übernahmeangebots sprachen Vorstand und Aufsichtsrat der Aves One AG den Aktionären in ihrer Stellungnahme nach § 27 WpÜG vom 29. September 2021 eine Empfehlung für die Annahme des Angebots aus. Diese kann auf https://www.avesone.com/de/übernahmeangebot.php abgerufen werden.
Uber die Aves One AG
Die Aves One AG ist Bestandshalterin langlebiger Rail-Assets mit einem modernen und ertragsstarken Güterwagenportfolio. Aves One ist ein etablierter Teilnehmer im europäischen Schienengüterverkehrsmarkt. Die Strategie ist auf eine stetige Optimierung und den weiteren Ausbau des Rail-Portfolios ausgerichtet. Die Aves One AG mit Sitz in Hamburg ist im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet (ISIN: DE000A168114; WKN: A16811).
Weitere Informationen
Rückkaufangebot für Aktien der Westag AG (ehemals Westag + Getalit AG)
Mittwoch, 17. November 2021
FINALE ANNAHMEQUOTE VON FAURECIAS ÜBERNAHMEANGEBOT FÜR HELLA - FAURECIA WIRD 79,5 % AN HELLA HALTEN UND WIRD AB DEM ERSTEN TAG NACH DEM VOLLZUG IN DER LAGE SEIN, DIE STRATEGIE ZUR BESCHLEUNIGUNG DER WERTSCHÖPFUNG UMZUSETZEN
Nanterre (Frankreich), den 16. November 2021
Carlyle kündigt Beginn der Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot für Schaltbau an
- Annahmefrist beginnt heute und endet am 14. Dezember 2021
- Barangebot von EUR 53,50 je Aktie
- Geplanter Börsenrückzug wird sich nachteilig auf Handelbarkeit der Schaltbau-Aktien auswirken
München, 16. November 2021. - Voltage BidCo GmbH (die "Voltage BidCo") hat heute die Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Angebot") an alle Aktionäre der Schaltbau Holding AG ("Schaltbau" bzw. die "Gesellschaft") für alle ausstehenden Schaltbau-Aktien, die noch nicht von der Voltage BidCo gehalten werden, veröffentlicht. Voltage BidCo ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von durch The Carlyle Group ("Carlyle") beratene Fonds.
Von heute an können Aktionäre von Schaltbau das Delisting-Angebot annehmen, indem sie ihre Schaltbau-Aktien zum Angebotspreis von EUR 53,50 in bar pro Schaltbau-Aktie andienen. Die Aktionäre von Schaltbau, die das Delisting-Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre Depotbank oder an das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei der bzw. dem ihre Schaltbau-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 14. Dezember 2021 um Mitternacht (MEZ).
Das geplante Delisting kann umfangreiche und nachhaltige Konsequenzen für die Schaltbau-Aktie und die verbleibenden Aktionäre von Schaltbau haben. Schaltbau-Aktionäre, die das Delisting-Angebot nicht annehmen, werden nach Widerruf der Börsenzulassung für ihre Schaltbau-Aktien künftig keinen Zugang mehr zu einem regulierten Markt haben. Dies kann sich nachteilig auf die Handelbarkeit der Schaltbau-Aktien auswirken. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass sich sowohl der Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung als auch die Wirksamkeit des Widerrufs negativ auf den Börsenkurs der Schaltbau-Aktien auswirken.
Das Delisting-Angebot unterliegt keinen Bedingungen. Die Annahmefrist wird vier Wochen betragen. Das Delisting-Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestattet. Die Unterlage ist in deutscher Sprache sowie in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung zusammen mit weiteren Informationen zum Delisting-Angebot auf der folgenden Website verfügbar:
Gedruckte Exemplare der deutschen Angebotsunterlage und der unverbindlichen englischen Übersetzung sind kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Delisting-Angebot, UniCredit Bank AG, MFM1EG, Arabellastraße 14, 81925 München, Deutschland, erhältlich (Anfragen unter Angabe der vollständigen postalischen Anschrift per Telefax an +49 (0)89 378-44081 oder per E-Mail an tender-offer@unicredit.de).