von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hat der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nunmehr das schon vor mehr als zwei Jahren avisierte Gutachten vorgelegt (444 Seiten). Er kommt darin auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie.
Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die mit der Handelsregistereintragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,77 erhalten. Gegen den Übertragungsbeschluss waren jedoch Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beim Landgericht Berlin erhoben worden. Die Vattenfall AB hat sich im Rahmen der gerichtlich protokollierten Prozessvergleiche verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00. Gegenüber diesem Betrag würde der gutachterlich festgestellte Wert eine Anhebung um 6,23 % bedeuten (41,57 % gegenüber den ursprünglich angebotenen EUR 42,77).
LG Berlin, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hat der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nunmehr das schon vor mehr als zwei Jahren avisierte Gutachten vorgelegt (444 Seiten). Er kommt darin auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie.
Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die mit der Handelsregistereintragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,77 erhalten. Gegen den Übertragungsbeschluss waren jedoch Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beim Landgericht Berlin erhoben worden. Die Vattenfall AB hat sich im Rahmen der gerichtlich protokollierten Prozessvergleiche verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00. Gegenüber diesem Betrag würde der gutachterlich festgestellte Wert eine Anhebung um 6,23 % bedeuten (41,57 % gegenüber den ursprünglich angebotenen EUR 42,77).
LG Berlin, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag