Mitteilung meiner Depotbank:
Als Inhaber der o. g. Ansprüche auf eine eventuelle Nachbesserung macht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Christian Boyer, Wien, ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot zu den folgenden Konditionen:
Wertpapiername: BDI-BIOENERGY INT. NACHB.
WKN: A2DUNS
Art des Angebots: Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
Anbieter: Rechtsanwalt Dr. Christian Boyer
Abfindungspreis: 0,25 EUR je Nachbesserungsanspruch
Sonstiges: Der Käufer gewährt zusätzlich ab einer Übertragung von 500 Nachbesserungsrechten eine Depotübertragungspauschale von EUR 20,00.
Spätester Termin für Ihre Weisung: 25.08.2017
Das Angebot gilt nur für Stückzahlen von mindestens 200 Nachbesserungsansprüchen je Erwerbs- und Übertragungsvorgang Informationen, den vollständigen Wortlaut des Angebots und Formulare finden sie unter www.Nachbesserung.at.
___________
Anmerkung der Redaktion: Anders als bei einem Squeeze-out deutscher Aktiengesellschaften erhalten die Nachbesserungsrechte in Österreich eine eigene Wertpapierkennnummer und werden nach der Durchführung des Squeeze-outs automatisch eingebucht.
Die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindung wird hier in einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren geprüft werden.
Als Inhaber der o. g. Ansprüche auf eine eventuelle Nachbesserung macht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Christian Boyer, Wien, ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot zu den folgenden Konditionen:
Wertpapiername: BDI-BIOENERGY INT. NACHB.
WKN: A2DUNS
Art des Angebots: Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
Anbieter: Rechtsanwalt Dr. Christian Boyer
Abfindungspreis: 0,25 EUR je Nachbesserungsanspruch
Sonstiges: Der Käufer gewährt zusätzlich ab einer Übertragung von 500 Nachbesserungsrechten eine Depotübertragungspauschale von EUR 20,00.
Spätester Termin für Ihre Weisung: 25.08.2017
Das Angebot gilt nur für Stückzahlen von mindestens 200 Nachbesserungsansprüchen je Erwerbs- und Übertragungsvorgang Informationen, den vollständigen Wortlaut des Angebots und Formulare finden sie unter www.Nachbesserung.at.
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Anmerkung der Redaktion: Anders als bei einem Squeeze-out deutscher Aktiengesellschaften erhalten die Nachbesserungsrechte in Österreich eine eigene Wertpapierkennnummer und werden nach der Durchführung des Squeeze-outs automatisch eingebucht.
Die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindung wird hier in einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren geprüft werden.
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