Die Frauenthal Holding AG hat ihren Plan, die Aktien delisten zu lassen, zurückgestellt. Grund dafür ist die jüngste Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) zum geplanten Börsenrückzug der BWT AG. Dabei ging es um die Frage der Zulässigkeit eines Delistings durch Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft auf eine nicht börsenotierte Tochtergesellschaft. Ein Börsenrückzug auf diese Art sei unzulässig, entschied der OGH, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/bwt-aktiengesellschaft-ogh-gibt.html
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