Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Absicht zur Konzernverschmelzung der VBH Holding AG auf die Skylinehöhe 86. V V AG (künftig: TLF Holding AG) und Absicht zur Abgabe eines Verlangens auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VBH Holding AG (Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
Korntal-Münchingen, 19. Mai 2016
Die Ascalon Holding GmbH, die LISOMA Beteiligungs GmbH, die ADWIAN oHG und Herr Wieland Frank (zusammen die "Großaktionäre") haben der VBH Holding AG (ISIN DE000A161002 / WKN A16100) (die "VBH") heute mitgeteilt, dass sie zusammen mit 33.024.976 Aktien an der VBH beteiligt sind, was einer Beteiligung von rund 92,55 % am Grundkapital der VBH entspricht.
Sie haben ferner mitgeteilt, dass sie die alleinigen Aktionäre der Skylinehöhe 86. V V AG mit Sitz in Frankfurt am Main (künftig: TLF Holding AG) sind und sich mit Gesellschaftervereinbarung vom 17. Mai 2016 verpflichtet haben, ihre sämtlichen Aktien der VBH in die Skylinehöhe 86. V V AG einzubringen. Im Anschluss an die Einbringung ist beabsichtigt, im Wege eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff AktG die Minderheitsaktionäre der VBH aus der VBH auszuschließen und die VBH sodann als übertragenden Rechtsträger auf die Skylinehöhe 86. V V AG als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen.
Die Großaktionäre haben angekündigt, dass die Skylinehöhe 86. V V AG vor diesem Hintergrund ein Verlangen nach § 327 a Abs. 1 AktG an die VBH richten wird, wonach eine außerordentliche Hauptversammlung der VBH einberufen werden soll, in der über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der VBH (Minderheitsaktionäre) auf die Skylinehöhe 86. V V AG (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Beschluss gefasst werden soll. Dieses Verlangen wird voraussichtlich am 14. Juni 2016 erfolgen, sobald die VBH Aktien der Großaktionäre in das Wertpapierdepot der Skylinehöhe 86. V V AG eingebucht sind. Mit dem formalen Übertragungsverlangen soll nach Angaben der Großaktionäre zugleich die von der Skylinehöhe 86. V V AG dann festgelegte Höhe der angemessenen Barabfindung je Aktie der VBH mitgeteilt werden. Als Datum für die außerordentliche Hauptversammlung streben die Großaktionäre den 25. Juli 2016 an.
Korntal-Münchingen, den 19. Mai 2016
Der Vorstand
Absicht zur Konzernverschmelzung der VBH Holding AG auf die Skylinehöhe 86. V V AG (künftig: TLF Holding AG) und Absicht zur Abgabe eines Verlangens auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VBH Holding AG (Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
Korntal-Münchingen, 19. Mai 2016
Die Ascalon Holding GmbH, die LISOMA Beteiligungs GmbH, die ADWIAN oHG und Herr Wieland Frank (zusammen die "Großaktionäre") haben der VBH Holding AG (ISIN DE000A161002 / WKN A16100) (die "VBH") heute mitgeteilt, dass sie zusammen mit 33.024.976 Aktien an der VBH beteiligt sind, was einer Beteiligung von rund 92,55 % am Grundkapital der VBH entspricht.
Sie haben ferner mitgeteilt, dass sie die alleinigen Aktionäre der Skylinehöhe 86. V V AG mit Sitz in Frankfurt am Main (künftig: TLF Holding AG) sind und sich mit Gesellschaftervereinbarung vom 17. Mai 2016 verpflichtet haben, ihre sämtlichen Aktien der VBH in die Skylinehöhe 86. V V AG einzubringen. Im Anschluss an die Einbringung ist beabsichtigt, im Wege eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff AktG die Minderheitsaktionäre der VBH aus der VBH auszuschließen und die VBH sodann als übertragenden Rechtsträger auf die Skylinehöhe 86. V V AG als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen.
Die Großaktionäre haben angekündigt, dass die Skylinehöhe 86. V V AG vor diesem Hintergrund ein Verlangen nach § 327 a Abs. 1 AktG an die VBH richten wird, wonach eine außerordentliche Hauptversammlung der VBH einberufen werden soll, in der über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der VBH (Minderheitsaktionäre) auf die Skylinehöhe 86. V V AG (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Beschluss gefasst werden soll. Dieses Verlangen wird voraussichtlich am 14. Juni 2016 erfolgen, sobald die VBH Aktien der Großaktionäre in das Wertpapierdepot der Skylinehöhe 86. V V AG eingebucht sind. Mit dem formalen Übertragungsverlangen soll nach Angaben der Großaktionäre zugleich die von der Skylinehöhe 86. V V AG dann festgelegte Höhe der angemessenen Barabfindung je Aktie der VBH mitgeteilt werden. Als Datum für die außerordentliche Hauptversammlung streben die Großaktionäre den 25. Juli 2016 an.
Korntal-Münchingen, den 19. Mai 2016
Der Vorstand