von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hat das Landgericht München I den zunächst für den 18. Mai 2016 angesetzten weiteren Termin zur mündlichen Verhandlung auf Montag, den 20. Juni 2016, 10:00 Uhr, verlegt. Als Grund wurde die "Ermöglichung einer sachgerechten Vorbereitung für alle Beteiligten" genannt. Mehrere Antragsteller hatten umfangreich zu der Ergänzenden Stellungnahme des Vertragsprüfers vom 22. März 2016 vortragen und weitere gutachterliche Stellungnahmen vorgelegt (u.a. von Rödl & Partner).
LG München I, Az. 5 HK O 6321/14
Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hat das Landgericht München I den zunächst für den 18. Mai 2016 angesetzten weiteren Termin zur mündlichen Verhandlung auf Montag, den 20. Juni 2016, 10:00 Uhr, verlegt. Als Grund wurde die "Ermöglichung einer sachgerechten Vorbereitung für alle Beteiligten" genannt. Mehrere Antragsteller hatten umfangreich zu der Ergänzenden Stellungnahme des Vertragsprüfers vom 22. März 2016 vortragen und weitere gutachterliche Stellungnahmen vorgelegt (u.a. von Rödl & Partner).
LG München I, Az. 5 HK O 6321/14
Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)
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