CORPORATE NEWS
Düsseldorf, 29. April 2016 - Die DOCOMO Digital GmbH, Hauptaktionärin der net mobile AG, hat dieser heute mitgeteilt, dass sie die Höhe der gemäß § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG an die Minderheitsaktionäre zu zahlende angemessene Barabfindung festgelegt hat. Die Höhe der Barabfindung beträgt 6,40 EUR je auf den Inhaber lautende(r) nennwertlose(r) Stückaktie(n) der net mobile AG.
DOCOMO Digital hat damit das Verlangen auf Übertragung der Aktien gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG vom 24. Februar 2016 bestätigt und konkretisiert.
In der nächsten Hauptversammlung der net mobile AG soll aus diesem Grund ein Squeeze-Out, also ein Beschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre herbeigeführt werden. Die Hauptversammlung wird voraussichtlich im Juni 2016 stattfinden.
Nach einem öffentlichen Erwerbsangebot im Januar 2016 hat die DOCOMO Digital GmbH im Februar diesen Jahres ihren Aktienbesitz auf über 95% aufgestockt und das Squeeze-Out-Verfahren bei der net mobile AG eingeleitet.
Über net mobile AG
Die net mobile AG ist ein international führender Full-Service-Provider für mobile Mehrwertdienste und Payment Lösungen. Das im November 2000 gegründete Unternehmen gilt als Innovationsführer im Markt. Zum weltweiten Kundenstamm gehören national und global operierende Mobilfunkanbieter, Medienunternehmen, Portale, Markenartikler sowie TV-Sendeanstalten, für die komplette White Label Lösungen wie Direct Carrier Billing und Mobile-TV Dienste bereitgestellt werden. Seit Februar 2016 ist die DOCOMO Digital GmbH, eine hundertprozentige Tochter der NTT DOCOMO, INC., mit mehr als 95% Aktienanteil, Hauptaktionärin. Weitere Informationen finden Sie unter www.net-mobile.com.
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