Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Samstag, 18. März 2023
Adler Group S.A.: Konkretisierung des Übertragungsverlangens und Festlegung der Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft auf EUR 8,76 je Aktie
Luxemburg, 17. März 2023 - Die Adler Group S.A. ("Adler Group?) hat heute gegenüber der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ihr förmliches Verlangen vom 23. Juni 2022 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft auf die Adler Group gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG bestätigt und konkretisierend mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf EUR 8,76 je Aktie der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft festgelegt hat.
Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich am 28. April 2023 stattfindet.
Freitag, 17. März 2023
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Landesbank Berlin Holding AG geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG:
nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor
Beherrschungsvertrag geplant), Hauptversammlungstermin noch offen
(ursprünglich zum Jahresende 2022 angekündigt), Anfechtungsklage gegen
Verkaufsbeschluss
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., am 16. Januar 2023 in das Handelsregister eingetragen (Fristende: 17. April 2023)
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out (?)
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main
- fashionette AG: Zusammenarbeit mit The Platform Group, "Zusammenführung"?
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits am 22. April 2022), Hauptversammlungstermin noch offen (?)
- GK Software SE: Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu
- home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Squeeze-out?
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hauptversammlung am 27. Februar 2023
- McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, ao. Hauptversammlung am 6. April 2023
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out angekündigt, Termin offen
- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH, Hauptversammlung am 2. Mai 2023
- SLM Solutions AG: Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG
- Studio Babelsberg AG:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als
herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023
- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot
- Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement
- Voltabox AG : Pflichtangebot
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IKB Deutschen Industriebank AG: LG Düsseldorf fordert Ergänzungsgutachten an
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die traditionsreiche IKB Deutsche Industriebank AG war
als Folge der Krise am US-amerikanischen Subprime-Markt in eine
existenzbedrohende Schieflage geraten und wurde 2008 an den
US-amerikanischen Finanzinvestor Lone Star verkauft. Nachdem die
Geschäfte wieder etwas besser liefen, erfolgte ein Delisting und dann
der Squeeze-out.
Donnerstag, 16. März 2023
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der i:FAO Aktiengesellschaft: LG Frankfurt am Main erhöht Barabfindung auf EUR 21,73 (+ 117,7 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren i:FAO Aktiengesellschaft hat das LG
Frankfurt am Main mit Beschluss vom 9. März 2023 die Barabfindung von (sehr niedrigen) EUR 10,03 um EUR 11,70 auf EUR 21,73 je i:FAO-Aktie angehoben. Dies entspricht rechnerisch einer Anhebung um 117,7 %.
Das Gericht stellt dabei auf die (durchschnittlichen) Börsenkurse vor der Ankündigung des Squeeze-outs als "marktwertorientierte Bewertungsmethode" ab. Der mithilfe der Ertragswertmethode ermittelte "Unternehmenswert" sei aufgrund zahlreicher dem Verfahren immanenter Unwägbarkeiten notwendigerweise nur eine Fiktion (S. 25). Demgegenüber beruhten Börsenkurse regelmäßig auf einem realen Handelsgeschehen. Das Gericht zitiert dabei Fleischer (AG 2016, 185, 195 unter Hinweis auf die Dissertation von Karami, Unternehmensbewertung im Spruchverfahren beim "Squeeze-out"): "Kein rational handelnder Minderheitsaktionär wird seine Entscheidung ernsthaft davon abhängig machen, was der zum Bewertungstichtag gültige IDW-Standard vorschreibt."
Als Referenzzeitraum zieht das Gericht die durchschnittlich gewichteten Börsenkurse vor dem 26. Januar 2021 heran. Auch die Kurse im Freiverkehr der Hamburger Wertpapierbörse seien relevant, wobei das Landgericht auf die Softship-Entscheidung des OLG Hamburg verweist (S. 34, vgl. hierzu auch: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/04/lg-hamburg-auch-borsenkurse-im.html)
Angesichts des Abstellens auf den Börsenkurs müsse nicht mehr über die beantragte Vorlage von Unterlagen oder eine etwaige Befangenheit des sachverständigen Prüfers entschieden werden (S. 38). Auch müsse der Prüfer nicht angehört werden.
Der Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 11,70 je Aktie ist mit 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Einen Ausspruch dieser Verzinsung in der Entscheidung lehnt das Landgericht ausdrücklich ab. Höhe und Beginn der Verzinsung ergäben sich bereits aus dem Gesetz (S. 38).
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. März 2023, Az. 3-05 O 183/21
Weber u.a. ./. Amadeus Corporate Business AG
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Dreier Riedel Rechtsanwälte, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
Young Shareholders Austria Event in Linz
Am 30. März 2023 um 18 Uhr findet der nächste Event der Young Shareholders Austria im Donau-Forum der Oberbank in Linz statt. Der IVA und YSA laden junge Aktionärinnen und Aktionäre auf einen spannenden Diskussionsabend zur Erweiterung ihres Finanz- und Vorsorgewissens ein. Unter der Moderation von Sigrid Brandstätter (Wirtschaftsressort OÖ Nachrichten) werden Julian Jäger (Flughafen Wien AG), Alois Wögerbauer (3-Banken-Generali GmbH), Nina Wöss (Fund F, AVCO) und Martin Foussek (Sunrise Capital) am Panel ihr Finanzwissen teilen. Begleitet wird der Event von Oberbank Private Banking Direktor Erich Stadlberger und Matthias Reiter von finbalanced.
Details können der Einladung entnommen werden.
Anmeldung unter: office@youngshareholders.at
Beschränkte Teilnehmerzahl.
Quelle: IVA
Pfeiffer Vacuum Technology AG schließt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH
PRESSEMELDUNG
- Engere Zusammenarbeit mit der Busch-Gruppe stärkt Position als einer der weltweit führenden Anbieter von Vakuumlösungen
- Vertrag ermöglicht schnellere Prozesse bei erfolgskritischen Projekten
- Barabfindungsangebot in Höhe von 133,07 Euro je Aktie und Ausgleichszahlung in Höhe von 7,93 Euro (brutto) je Aktie für Minderheitsaktionäre
- Hauptversammlung stimmt am 2. Mai 2023 über Vertrag ab
Aßlar, 14. März 2023. Die Pfeiffer Vacuum Technology AG (Pfeiffer Vacuum) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum als abhängigem Unternehmen und der Pangea GmbH (Pangea) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Die Vereinbarung soll die bereits enge Zusammenarbeit zwischen Pfeiffer Vacuum und der Busch-Gruppe weiter vereinfachen und den konzerninternen Austausch von Informationen verbessern.
„Mit dem Vertrag schaffen wir die notwendige rechtliche Grundlage für eine engere und effektivere Zusammenarbeit mit der Busch-Gruppe“, erklärt Dr. Britta Giesen, CEO der Pfeiffer Vacuum Technology AG. „Seit 2019 arbeiten wir in den Bereichen Beschaffung, IT, Vertrieb und F&E zusammen und haben trotz gewisser regulatorischer Hürden bereits spürbare Erfolge erzielt. Diese Hürden haben jedoch Ressourcen gebunden und die Umsetzungsgeschwindigkeit einzelner Maßnahmen gebremst. Wir sind der Überzeugung, dass wir das Potential, das in unserer Zusammenarbeit steckt, in Zukunft noch besser nutzen und unser Produktportfolio sowie unsere internationale Ausrichtung gemeinsam erweitern können.“
Sami Busch, Co-CEO der Busch SE, kommentiert: „Die Unterzeichnung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist ein wichtiger Schritt zu einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen der Busch-Gruppe und Pfeiffer Vacuum. Der Vertrag ermöglicht es uns, Prozesse zu beschleunigen und somit die weltweit führende Position beider Unternehmen in einem kompetitiven Marktumfeld weiter zu stärken. Im Falle einer Zustimmung der Hauptversammlung bieten wir Aktionärinnen und Aktionären gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Barabfindung oder jährliche Ausgleichszahlung an. Wir freuen uns auf das nächste Kapitel in der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Managementteam und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Pfeiffer Vacuum.“
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung von Pfeiffer Vacuum, die für den 2. Mai 2023 in Frankfurt am Main vorgesehen ist und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung von Pangea, welche für den 28. April 2023 vorgesehen ist. Pangea, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Busch SE, hält derzeit 62,7 % der Aktien an Pfeiffer Vacuum. Weitere 0,96 % der Aktien hält die Busch SE.
In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bietet Pangea den Minderheitsaktionären von Pfeiffer Vacuum ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von 133,07 Euro je Aktie an. Dieser Betrag übersteigt den Wert in Höhe von 125,70 Euro je Aktie, der durch den unabhängigen Gutachter Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, (Ebner Stolz) unter Anwendung des Unternehmensbewertungs-Standards IDW S1 für Pfeiffer Vacuum ermittelt und durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I-Advise AG, Düsseldorf, (I-Advise) bestätigt wurde, um 5,86 %. Gleichzeitig entspricht die Barabfindung exakt dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Pfeiffer Vacuum-Aktie von 133,07 Euro je Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 5. November 2022. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von 7,93 Euro (brutto) bzw. bei derzeitiger Besteuerung von 7,32 Euro netto je Aktie vor.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht des Vorstands von Pfeiffer Vacuum und der Geschäftsführung der Pangea zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz sowie der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers I-Advise werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum in den nächsten Tagen online unter https://group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung veröffentlicht.
Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum Technology AG und Pangea GmbH abgeschlossen
Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Aßlar, den 14. März 2023. Der Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG (Pfeiffer Vacuum) hat heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum als abhängigem Unternehmen und der Pangea GmbH (Pangea) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Dem Abschluss dieses Vertrages hatte der Aufsichtsrat von Pfeiffer Vacuum zuvor zugestimmt. Pangea, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Busch SE hält derzeit rund 62,7% der Aktien an Pfeiffer Vacuum. Die Busch SE hält ihrerseits rund 0,96% der Aktien der Pfeiffer Vacuum.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung der Hauptversammlung von Pfeiffer Vacuum, die für den 2. Mai 2023 in Frankfurt am Main vorgesehen ist und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung von Pangea, welche für den 28. April 2023 vorgesehen ist.
In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bietet die Pangea an, die Aktien der außenstehenden Pfeiffer Vacuum-Aktionäre gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 133,07 Euro je Aktie zu erwerben. Dieser Betrag übersteigt den Wert in Höhe von 125,70 Euro je Aktie, der durch den unabhängigen Gutachter Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, (Ebner Stolz) unter Anwendung des Unternehmensbewertungs-Standards IDW S1 für Pfeiffer Vacuum ermittelt und durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I-Advise AG, Düsseldorf, (I-Advise) bestätigt wurde, um 5,86 %. Der Vorstand von Pfeiffer Vacuum und die Geschäftsführung der Pangea haben sich unter anderem auf Basis dieses Wertgutachtens auf den Abfindungsbetrag verständigt.
Die Barabfindung entspricht dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Pfeiffer Vacuum-Aktie i.H.v. 133,07 Euro je Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 5. November 2022. Am 6. November 2022 hatte Pfeiffer Vacuum in einer Ad hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass sie ein Schreiben der Pangea erhalten habe, mit dem diese der Pfeiffer Vacuum mitteilte, unbedingt einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum als beherrschter und Pangea als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abschließen und deshalb kurzfristig in Verhandlungen dazu eintreten zu wollen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von 7,93 Euro (brutto) je Aktie vor (7,32 Euro netto bei derzeitiger Besteuerung).
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht des Vorstands von Pfeiffer Vacuum und der Geschäftsführung der Pangea zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz sowie der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers I-Advise AG werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum in den nächsten Tagen im Internet unter https://group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung veröffentlicht.
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der UNIWHEELS AG (jetzt: Superior Industries Europe AG) geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
seit 2018 laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit
dem Aluminiumräderhersteller UNIWHEELS AG (inzwischen hinsichtlich der
Firmierung der Firma der Hauptaktionärin angepasst als Superior
Industries Europe AG) hatte das Landgericht
Frankenthal (Pfalz) kürzlich mit Beschluss vom 2. Februar 2023 die Spruchanträge
zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen diese erstinstanzliche Entscheidung in die Beschwerde gehen zu wollen. Zuständiges Beschwerdegericht ist das OLG Zweibrücken.
76 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Adolf C. Erhart, 67061 Ludwigshafen/Rhein
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 80539 München
(RA Dr. Jens Wagner)
Mittwoch, 15. März 2023
"Termin-Kartell verärgert Aktionäre" - SZ zur Häufung von Hauptversammlungen an einem Tag
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hauptversammlung-aktionaere-1.5768458
"Gleich 35 börsennotierte Firmen haben ihre Hauptversammlung auf denselben Tag gelegt. Aktionärsvertreter vermuten dahinter Absicht - damit weniger Kritiker kommen."
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG: Beschwerdeerwiderungsfrist bis zum 31. Dezember 2023
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hatte das Landgericht Dortmund im letzten Jahr in I. Instanz die Spruchanträge zurückgewiesen.
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
Dienstag, 14. März 2023
va-Q-tec AG: Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH - Stand der Prüfung durch das Bundeskartellamt
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Würzburg, 14. März 2023. Die va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668)
nimmt die Mitteilung des Bundeskartellamts zur Kenntnis, wonach die
Beschlussabteilung das Hauptprüfverfahren im Zusammenhang mit dem am 16.
Januar 2023 veröffentlichten öffentlichen Übernahmeangebot der Fahrenheit
AcquiCo GmbH eingeleitet hat.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG: Verhandlung auf den 7. Dezember 2023 verschoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html Dies war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.
LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
SWOCTEM GmbH beabsichtigt Beteiligungserhöhung an der Klöckner & Co SE und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
- Bestehender Anteilsbesitz an der Klöckner & Co SE soll auf über 30 % erhöht werden
- Barangebotspreis in Höhe von 9,75 Euro je Aktie der Klöckner & Co SE (ISIN DE000KC01000)
- Keine Mindestannahmeschwelle
- Klöckner & Co SE soll börsennotiert bleiben
- SWOCTEM GmbH strebt keine Mehrheitsbeteiligung an
- Langfristiger Ankeraktionär beabsichtigt mit seinem Investment die
Position von Klöckner & Co SE als produzentenunabhängigem Stahl- und
Metalldistributor und Stahl-Service-Unternehmen nachhaltig zu stärken
13. März 2023 - Die SWOCTEM GmbH, deren Geschäftsanteile zu 100 %
unmittelbar von Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh gehalten werden, hat am
13. März 2023 entschieden, den Aktionären der Klöckner & Co SE ein
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu machen. In diesem Rahmen wird
den Aktionären angeboten, sämtliche nennwertlosen auf den Namen lautenden
Stückaktien der Klöckner & Co SE (ISIN DE000KC01000), die nicht unmittelbar
von der SWOCTEM GmbH gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in
Höhe von 9,75 Euro in bar zu erwerben. Das Angebot wird keine
Mindestannahmeschwelle enthalten.
Die SWOCTEM GmbH strebt mit dem Angebot an, ihre bestehende Beteiligung an
der Klöckner & Co SE auf über 30 % auszubauen und damit mehr Flexibilität zu
haben, auch zukünftig Aktien kaufen zu können, ohne ein Pflichtangebot
machen zu müssen.
Die Klöckner & Co SE soll börsennotiert bleiben, die SWOCTEM GmbH strebt
keine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft an und wird den Vorstand der
Gesellschaft unverändert dabei unterstützen, die Strategie "Klöckner & Co
2025" erfolgreich umzusetzen.
Die SWOCTEM GmbH ist bereits langfristiger Ankeraktionär und Prof. Friedhelm
Loh Mitglied des Aufsichtsrats der Klöckner & Co SE.
Prof. Friedhelm Loh: "Als langfristig orientierter Investor ist die SWOCTEM
GmbH daran interessiert, die Position der Klöckner & Co SE als
produzentenunabhängigem Stahl- und Metalldistributor und
Stahl-Service-Unternehmen im internationalen Wettbewerb nachhaltig zu
stärken. Ziel ist dabei, dass die Gesellschaft dem von zahlreichen
Herausforderungen geprägten gesamtwirtschaftlichen Umfeld auf einer
rechtlich und wirtschaftlich stabilen Grundlage begegnen kann. Zudem möchten
wir die weitere strategische und unternehmerische Entwicklung der
Klöckner-Gruppe im besten Interesse des Unternehmens und aller Stakeholder
fördern."
Die Angebotsunterlage wird voraussichtlich Ende März 2023 nach
abgeschlossener Prüfung durch die BaFin veröffentlicht. Der Vollzug des
Angebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören
voraussichtlich unter anderem die kartellrechtlichen und sonstigen
regulatorischen Freigaben sowie andere marktübliche Bedingungen,
insbesondere einer "Market-MAC"-Klausel, nach der das Angebot entfällt, wenn
der S-DAX während der Angebotsperiode an mehreren Handelstagen um mehr als
15% fällt.
Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache sowie als
unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache) und weitere im
Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter
https://www.offer-swoctem.com
veröffentlicht werden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Klöckner &
Co SE dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und
weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern
und Aktionären der Klöckner & Co SE wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und
bestimmten anwendbaren Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten
Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") unterliegen. Jeder Vertrag,
der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.
Aktionäre der Klöckner & Co SE mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen,
dass das Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben
wurde, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinn
des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner
aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß
Section 12 des Exchange Act registriert sind. (...)
Für Aktionäre der Klöckner & Co SE mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich
Schwierigkeiten ergeben bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, die
nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres
Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich
bei der Klöckner & Co SE um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt,
die bei einem Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen
ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder
möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des
Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs
der Klöckner & Co SE haben. Es ist für Aktionäre der Klöckner & Co SE daher
unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder
gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen
Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen
Gesetze dieses ihres Lands ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen
Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten sich Schwierigkeiten ergeben,
ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen,
sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des
betreffenden Aktionärs der Klöckner & Co SE ergangenen Gerichtsurteil zu
unterwerfen.
Die SWOCTEM GmbH und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit
diese als Beauftragte der SWOCTEM GmbH oder mit ihr gemeinsam handelnde
Personen handeln) können, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen oder
Verordnungen zulässig ist, außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor,
während oder nach der Laufzeit des Angebots, unmittelbar oder mittelbar
Aktien der Klöckner & Co SE erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von
Aktien abschließen. Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der
Klöckner & Co SE wandelbar, umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
verhandelten Konditionen abgeschlossen werden. Wenn solche Käufe oder
Vereinbarungen zum Kauf getätigt werden, werden sie außerhalb der
Vereinigten Staaten getätigt und entsprechen dem geltenden Recht,
einschließlich, soweit anwendbar, dem Exchange Act. Alle Informationen über
solche Käufe werden gemäß den in Deutschland oder einer anderen relevanten
Rechtsordnung geltenden Gesetzen oder Vorschriften und auf der Website der
SWOCTEM GmbH unter https://offer-swoctem.com veröffentlicht. Soweit
Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland
veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten
Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Darüber hinaus können die
Finanzberater der SWOCTEM GmbH auch im Rahmen des üblichen Handels mit
Wertpapieren der Klöckner & Co SE tätig werden, was Käufe oder
Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere einschließen kann.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)
Über die BIETER:
Die SWOCTEM GmbH mit Sitz in Haiger, Hessen, dient dem Halten und Verwalten
in- und ausländischer Gesellschaftsbeteiligungen. Alleiniger Gesellschafter
ist Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh.
Klöckner & Co SE: Klöckner & Co SE bestätigt Ankündigung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch die SWOCTEM GmbH
Duisburg, 13. März 2023 – Der Vorstand der Klöckner & Co SE hat die Ankündigung der SWOCTEM GmbH, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für das gesamte ausgegebene Aktienkapital von Klöckner & Co SE zu einem Barpreis von 9,75 € je Aktie abgeben zu wollen, zur Kenntnis genommen. Die Gesellschaft wird zu dem Angebot, insbesondere zu dem Angebotspreis und den sonstigen Konditionen, zu einem späteren Zeitpunkt gesondert Stellung nehmen.
Die SWOCTEM GmbH, deren Gesellschafter Herr Prof. Dr. E.h. Friedhelm Loh ist, ist der mit Abstand größte Aktionär der Klöckner & Co SE. Der Vorstand des Unternehmens begrüßt, dass Herr Prof. Dr. E.h. Friedhelm Loh als langfristig orientierter Investor und langjähriges Mitglied des Aufsichtsrats den Vorstand der Klöckner & Co SE bei der erfolgreichen Umsetzung seiner Strategie „Klöckner & Co 2025: Leveraging Strengths“ unterstützt und durch die Ankündigung sein Interesse an einer langfristigen erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens unterstreicht.Im Zuge der Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots hat die SWOCTEM GmbH mitgeteilt, dass sie ihre bestehende Beteiligung an der Klöckner & Co SE auf über 30 % ausbauen möchte. Auf diesem Wege möchte die SWOCTEM GmbH mehr Flexibilität für zukünftige Aktienkäufe erlangen. Allerdings erklärt die SWOCTEM GmbH, keine Mehrheitsbeteiligung an der Klöckner & Co SE anzustreben. Die Börsennotierung der Gesellschaft soll bestehen bleiben.
Ein Aktienbesitz der SWOCTEM GmbH von über 30 % im Falle eines erfolgreichen Angebots gibt der Gesellschaft aus Sicht des Vorstands in der Zukunft zusätzliche Flexibilität, um z.B. Aktienrückkäufe durchzuführen.
Der Vorstand und Aufsichtsrat evaluieren die Situation und werden die Aktionäre zeitnah nach Vorlage der Angebotsunterlage in ihrer begründeten Stellungnahme über die Einschätzung des Angebots und seiner Konditionen informieren. Aktionäre der Klöckner & Co SE sollten nach Auffassung der Gesellschaft die Veröffentlichung dieser Stellungnahme abwarten und bis dahin keine Maßnahmen in Verbindung mit dem Übernahmeangebot der SWOCTEM GmbH ergreifen.
Über Klöckner & Co:
Klöckner & Co ist weltweit einer der größten produzentenunabhängigen Stahl- und Metalldistributoren und eines der führenden Stahl-Service-Unternehmen. Über sein Distributions- und Servicenetzwerk mit rund 150 Standorten in 13 Ländern bedient Klöckner & Co über 90.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern rund 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 9,4 Mrd. €. Mit dem Ausbau seines Portfolios an CO2-reduzierten Werkstoffen, Service- und Logistikleistungen unter der neuen Dachmarke Nexigen® unterstreicht das Unternehmen seine Rolle als Pionier einer nachhaltigen Stahlindustrie. Gleichzeitig hat sich Klöckner & Co als Vorreiter der digitalen Transformation in der Stahlindustrie zum Ziel gesetzt, seine Liefer- und Servicekette zu digitalisieren und weitgehend zu automatisieren. So möchte sich das Unternehmen zum führenden One-Stop-Shop für Stahl, andere Werkstoffe, Ausrüstung und Anarbeitungsdienstleistungen in Europa und Amerika entwickeln.Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX®-Index der Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576.
Montag, 13. März 2023
Epigenomics AG: Widerruf der Zulassung zum Prime Standard (Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten)
Berlin (Deutschland), 10. März 2023 – Die Epigenomics AG (Frankfurt Prime Standard: ECX1, OTCQX: EPGNY; die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass die Deutsche Börse AG heute dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der auf den Namen lautenden Aktien (ISIN: DE000A32VN83) zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten („Prime Standard“) zugestimmt hat. Der Widerruf wird mit Ablauf des 9. Juni 2023 wirksam.
Die Zulassung zum regulierten Markt („General Standard“) bleibt bestehen, so dass die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im General Standard voraussichtlich am 12. Juni 2023 erfolgt. Es werden keine Einschränkungen beim Handel der Aktien der Epigenomics AG erwartet.
Wie in der Ad hoc-Mitteilung vom 15. Februar 2023 angekündigt, erfolgt der Widerruf der Zulassung im Rahmen der Restrukturierung der Gesellschaft mit der Absicht der Kostenminimierung. Durch den Wechsel des Börsensegments entfallen die erweiterten Zulassungsfolgepflichten des Prime Standards. Hierzu zählt unter anderem die Vorgabe, Quartalsmitteilungen zum Stichtag des 1. und 3. Quartals zu veröffentlichen. Der für die Gesellschaft mit der Börsennotierung verbundene Kostenaufwand reduziert sich dadurch maßgeblich.
Darüber hinaus hat die Epigenomics AG, wie in der oben genannten Ad hoc-Mitteilung angekündigt, ebenfalls das bestehende American Depository Receipts (ADR)-Programm (DR ISIN: US29428N3008) bei der Verwahrstelle, der Bank of New York Mellon, mit Wirkung zum 7. April 2023 gekündigt.
Über Epigenomics
Epigenomics AG ist ein Molekulardiagnostik-Unternehmen mit dem Fokus auf Bluttests zur Früherkennung von Krebs. Auf Basis seiner patentgeschützten Biomarker-Technologie für den Nachweis methylierter DNA entwickelt Epigenomics Bluttests für verschiedene Krebsindikationen mit hohem medizinischem Bedarf. Derzeit konzentriert sich Epigenomics auf die Weiterentwicklung seines Bluttests Epi proColon® „Next-Gen“ zur Früherkennung von Darmkrebs.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.epigenomics.com.
va-Q-tec AG: va-Q-tec gibt Annahmequote für Übernahmeangebot von EQT Private Equity nach Ablauf der weiteren Annahmefrist bekannt
Würzburg, 10. März 2023 Die va-Q-tec AG („va-Q-tec“), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), gibt die Annahmequote für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot („Übernahmeangebot“) der Fahrenheit AcquiCo GmbH („Bieterin“), eine von EQT Private Equity kontrollierte Gesellschaft und unterstützt durch die Co-Investoren Mubadala Investment Company PJSC und Sixth Cinven Fonds, bekannt. Nach Ablauf der weiteren Annahmefrist zum 7. März 2023 beträgt die Annahmequote 85,75 % aller derzeit ausgegebenen va-Q-tec-Aktien, einschließlich der von den Gründerfamilien gehaltenen Aktien.
Vorbehaltlich der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben wird der Vollzug des Übernahmeangebots nicht später als im zweiten Quartal 2023 erwartet.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme oder Ergänzung der Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Übernahmeangebot dar. Alleinverbindlich für das Angebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.
Deutsche Balaton AG: Vorschlag an Hauptversammlung der K+S AG zum Rückkauf und Einziehung von 20 % der ausstehenden Aktien der K+S
Die Durchführung eines größeren Aktienrückkaufprogrammes ist - insbesondere bei erfolgreichen Gesellschaften im angelsächsischen Raum - Praxis. In Deutschland lässt sich dies über einen Beschluss der Hauptversammlung zur Kapitalherabsetzung durch Einziehung noch zu erwerbender Aktien umsetzen (§ 237 AktG i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG).
Die Deutsche Balaton wirbt für die Unterstützung ihres Antrags durch ihre Mitaktionäre auf der kommenden Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. Mai 2023.
Über die Deutsche Balaton
Deutsche Balaton ist eine Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Heidelberg. Die Aktie ist im Segment "Basic Board" der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Der Investitionsschwerpunkt liegt u. a. auf direkt oder über eigenständige Tochtergesellschaften gehaltenen börsennotierten Anlagen und nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen in unterschiedlichsten Branchen.
Samstag, 11. März 2023
Frühjahrsausgabe des European Business Valuation Magazines (EBVM) veröffentlicht
- Hanna Murina: Business Valuation with Irregular Capital Expenditures
- Wiley Pun / Allison Pan / Beryl Lin: ESG Integration – Current and Future in Business Valuation
- Marc Broekema / Jan Adriaanse: Restructuring Valuation – Towards a Framework of Principles to Mitigate Multi-Party Valuation Fights in Workouts
- Martin H. Schmidt / Andreas Tschöpel: Industry Betas and Multiples in Europe
- Stefan O. Grbenic: Transaction Multiples in Europe
- News from IVSC
- News from EACVA
- IVSC Members Introduce Themselves: Compagnie Nationale des Commissaires aux Comptes (CNCC)
Freitag, 10. März 2023
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG:
nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor
Beherrschungsvertrag geplant), Hauptversammlungstermin noch offen
(ursprünglich zum Jahresende 2022 angekündigt), Anfechtungsklage gegen
Verkaufsbeschluss, bislang kein Abschlussprüfer
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., am 16. Januar 2023 in das Handelsregister eingetragen (Fristende: 17. April 2023)
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out (?)
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main
- fashionette AG: Zusammenarbeit mit The Platform Group, "Zusammenführung"?
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits am 22. April 2022), Hauptversammlungstermin noch offen (?)
- GK Software SE: Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu
- home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Squeeze-out?
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hauptversammlung am 27. Februar 2023
- McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, ao. Hauptversammlung am 6. April 2023
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out angekündigt, Termin offen
- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angestrebt
- SLM Solutions AG: Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG
- Studio Babelsberg AG:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als
herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023
- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot
- Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement
- Voltabox AG : Pflichtangebot erwartet
Donnerstag, 9. März 2023
Pfeiffer Vacuum Technology AG gibt Dividendenvorschlag und Investitionsausgaben für 2023 bekannt
Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Aßlar, 22. Februar 2023. Der Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG („Pfeiffer Vacuum“) hat heute beschlossen, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Dividendenvorschlag in Höhe von 0,11 Euro je Aktie zu unterbreiten, was einem Ausschüttungsvolumen von etwa 1,1 Mio. Euro entspricht (Vorjahr: 4,08 Euro Dividende; Ausschüttungsvolumen 40,3 Mio. Euro). Die Entscheidung den Dividendenvorschlag im Vergleich zum Vorjahr zu verringern, wurde vor dem Hintergrund erhöhter Investitionsausgaben in den Jahren 2022 und 2023 getroffen, um Pfeiffer Vacuum für Marktanteilsgewinne sowie langfristiges und nachhaltiges Wachstum zu positionieren.
Die Investitionsausgaben im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich auf 80,8 Mio. Euro (Geschäftsjahr 2021: 41,6 Mio. Euro) und umfassten Investitionen im Bereich Maschinenpark, Erweiterungen von Produktionsstandorten und den Bau von neuen Gebäuden, um die Produktionskapazität kurz- und mittelfristig zu erhöhen. Zusätzlich wurden Investitionen in die Modernisierung und Standardisierung der IT Systeme getätigt.
Im Geschäftsjahr 2023 werden Investitionsausgaben in Höhe von etwa 100 Mio. Euro erwartet. Schwerpunkt wird insbesondere der Ausbau von Gebäudekapazitäten im Bereich Produktion, Logistik und Service sein und die Steigerung der Produktivität. Der langfristige Charakter dieser Investitionen schließt auch Nachhaltigkeitsziele, darunter Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen, mit ein. Daneben wird die Einführung und Modernisierung der IT-Systeme im Jahr 2023 weiterverfolgt.
Basiszinssätze nach IDW S 1 i. d. F. 2008
Die folgende Tabelle stellt die Basiszinssätze für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10 für Bewertungsstichtage, beginnend ab 01.11.2017, dar. Die Zinssätze wurden gemäß Vorgaben des IDW (vgl. WPH Edition, Bewertung und Transaktionsberatung, 2018, S. 135 ff.) auf Basis einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung bezüglich laufzeitabhängiger Effektivverzinsungen von Nullkuponanleihen (Spot Rates), die anhand eines vereinfachten Bewertungsmodells barwertäquivalent zu einem Einheitszins zu verdichten und abschließend auf einen Viertel-Prozentpunkt bzw. seit August 2016 bei Zinssätzen unter 1,00 % auf einen Zehntel-Prozentpunkt zu runden sind, abgeleitet. Sollten Sie zu den hier angegebenen Zinssätzen Fragen haben, steht Ihnen unser Advisory-Team (unternehmensbewertung@crowe-kleeberg.de) gerne zur Verfügung.
Bewertungsstichtag | Zinssatz | |||
01.03.2023 | 2,00 % | |||
01.02.2023 | 2,00 % | |||
01.01.2023 | 2,00 % | |||
01.12.2022 | 2,00 % | |||
01.11.2022 | 1,75 % | |||
01.10.2022 | 1,50 % | |||
01.09.2022 | 1,50 % | |||
01.08.2022 | 1,50 % | |||
01.07.2022 | 1,25 % | |||
01.06.2022 | 0,80 %* | |||
01.05.2022 | 0,60 %* | |||
01.04.2022 | 0,40 %* | |||
01.03.2022 | 0,20 %* | |||
01.02.2022 | 0,10 %* | |||
01.01.2022 | 0,10 %* | |||
01.12.2021 | 0,10 %* | |||
01.11.2021 | 0,10 %* | |||
01.10.2021 | 0,10 %* | |||
01.09.2021 | 0,10 %* | |||
01.08.2021 | 0,30 %* | |||
01.07.2021 | 0,30 %* | |||
01.06.2021 | 0,30 %* | |||
01.05.2021 | 0,20 %* | |||
01.04.2021 | 0,10 %* | |||
01.03.2021 | -0,10%* | |||
01.02.2021 | -0,20 %* | |||
01.01.2021 | -0,20 %* | |||
01.12.2020 | -0,10 %* | |||
01.11.2020 | -0,10 %* | |||
01.10.2020 | 0,00 %* | |||
01.09.2020 | 0,00 %* | |||
01.08.2020 | 0,00 %* | |||
01.07.2020 | 0,00 %* | |||
01.06.2020 | -0,10 %* | |||
01.05.2020 | 0,00 %* | |||
01.04.2020 | 0,10 %* | |||
01.03.2020 | 0,20 %* | |||
01.02.2020 | 0,20 %* | |||
01.01.2020 | 0,20 %* | |||
01.12.2019 | 0,10 %* | |||
01.11.2019 | 0,00 %* | |||
01.10.2019 | 0,10 %* | |||
01.09.2019 | 0,20 %* | |||
01.08.2019 | 0,50 %* | |||
01.07.2019 | 0,60 %* | |||
01.06.2019 | 0,70 %* | |||
01.05.2019 | 0,80 %* | |||
01.04.2019 | 0,80 %* | |||
01.03.2019 | 0,90 %* | |||
01.02.2019 | 1,00 % | |||
01.01.2019 | 1,00 % | |||
01.12.2018 | 1,25 % | |||
01.11.2018 | 1,25 % | |||
01.10.2018 | 1,00 % | |||
01.09.2018 | 1,25 % | |||
01.08.2018 | 1,25 % | |||
01.07.2018 | 1,25 % | |||
01.06.2018 | 1,25 % | |||
01.05.2018 | 1,25 % | |||
01.04.2018 | 1,25 % | |||
01.03.2018 | 1,25 % | |||
01.02.2018 | 1,25 % | |||
01.01.2018 | 1,25 % | |||
01.12.2017 | 1,25 % | |||
01.11.2017 | 1,25 % |
* Laut Empfehlung des FAUB vom 13.07.2016 wird aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus empfohlen, den Basiszins auf 1/10-Prozentpunkte zu runden.
Quelle: Dr. Kleeberg & Partner GmbH